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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Leitfaden hat die Vorhabensträgerin im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung im Einzelnenfolgende Aufgaben wahrzunehmen:- Überprüfung der zeitlichen Koordination, z. B. Berücksichtigung der landschaftspflegerischenMaßnahmen im Bauzeitenplan,- Einarbeitung der für die Ausführung der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen notwendigenLeistungsbeschreibungen in die Vergabeunterlagen zum <strong>Eisenbahn</strong>bau; z. B. Einarbeitung relevanterNaturschutzauflagen,- Kennzeichnung der Flächen, die für die Bauarbeiten nicht (auch nicht vorübergehend ) in Anspruchgenommen werden dürfen, im Gelände (Tabuzonen),- Kontrolle der Einhaltung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen im Zuge der Bauarbeiten,- regelmäßige Teilnahme an den Bauberatungen,- Ökologische Auftakteinweisung/ Aufklärung der Bauleitung sowie der am Bau Beschäftigtenüber die Sinnhaftigkeit der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen,- allgemeine Überwachung der Bauarbeiten unter naturschutzfachlichen und ökologischen Aspekten,- Einflussnahme auf die Vorbereitung der landschaftspflegerischen Gestaltungs-, AusgleichsundErsatzmaßnahmen (z. B. Böschungsneigung),- Dokumentation des Bauablaufs (Protokolle, Fotos etc.),- Anlaufstelle für Fragen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden während der Bauausführung,- regelmäßige Berichterstattung an das EBA sowie- die Beweissicherung in Schadensfällen.Die ökologische Bauüberwachung hat sowohl der Planfeststellungsbehörde als auch den unterenNaturschutzbehörden regelmäßig zu berichten. Die Berichtszeiträume werden in Abhängigkeit destatsächlichen Baugeschehens variieren. Ein wesentlicher Schwerpunkt hierbei wird die Wirksamkeitder planfestgestellten Schutzmaßnahmen sein.Umsetzung der LBP-MaßnahmenNach Lage der Dinge stehen die vielfältigen Schutzmaßnahmen im Zentrum der LBP-Maßnahmen.Sie sind so zu planen und auszuführen, dass der damit verfolgte Zweck tatsächlich erreichtwird. Zeitlich sind sie so an die betreffenden Baumaßnahmen zu koppeln, dass sie rechtzeitig ausgeführtwerden können. Sie dürfen diesen Arbeiten allerdings nicht soweit vorausgehen, dassbeim Bauanfang bereits eine Neubesiedlung stattgefunden hat.- 108 -

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