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Zur personellen und strukturellen Erneuerung an der TU Dresden ...

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en ostdeutschen Hochschulgesetzen zwischen persönlicher Integrität <strong>und</strong> fachlicherKompetenz. Im ersten Falle agierten die gewählten Vertreter <strong>der</strong> Hochschulengemeinsam mit Repräsent<strong>an</strong>ten <strong>der</strong> sächsischen Öffentlichkeit. Im zweiten Fallwirkten die Vertreter <strong>der</strong> Hochschulen zusammen mit Repräsent<strong>an</strong>ten <strong>der</strong> akademischenGemeinschaft aus g<strong>an</strong>z Deutschl<strong>an</strong>d.In beiden Fällen gab es ein zweistufiges Verfahren, die vom L<strong>an</strong>dtag gewählte L<strong>an</strong>despersonalkommission,ich bin froh, dass ihr Vorsitzen<strong>der</strong> Herr Professor PaulHeinz Müller auch im Verlauf des Forums das Wort ergreifen wird, <strong>und</strong> die vomMinisterpräsidenten auf meinen Vorschlag berufene sächsische Hochschulkommission,die nun wie<strong>der</strong>um in Abweichung von dem <strong>an</strong>sonsten bewährten Vorbildvon Hochschulstrukturkommissionen aus den alten Län<strong>der</strong>n bewusst sächsischeVertreter, wenn auch nicht solche unmittelbar aus den Hochschulen, einschloss.Ich lege auf diese Feststellung Wert. Die Zusammensetzung <strong>der</strong> Kommission, ihrPrinzip <strong>und</strong> ihre Gr<strong>und</strong>sätze verdeutlichen unser <strong>an</strong>gestrebtes Ziel zur Selbsterneuerung.Wir sahen in ihr einen Prozess, <strong>der</strong> von den Menschen in diesem TeilDeutschl<strong>an</strong>ds selbst gestaltet wird. Mit großem Nachdruck halte ich <strong>an</strong> dieserLeistung fest, insbeson<strong>der</strong>e weil immer wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Versuch gemacht wird, die<strong>Erneuerung</strong> entwe<strong>der</strong> zu leugnen o<strong>der</strong> aber diese Schritte als einen Prozess vonKolonialisierung zu diskriminieren. Ich erinnere auch dar<strong>an</strong>, dass für alle Entscheidungendas Kollegialitätsprinzip galt. Wir waren uns sehr wohl <strong>der</strong> Tatsache bewusst,dass es schwerwiegende, für das Leben einzelner Menschen gravierendeEntscheidungen zu treffen galt. Die letzte Ver<strong>an</strong>twortung musste <strong>der</strong> zuständigeMinister übernehmen <strong>und</strong> dessen Entscheidungen konnten d<strong>an</strong>n wie<strong>der</strong>um gerichtlichüberprüft werden. Nur eine kleine Anzahl dieser Entscheidungen wurde, gemessen<strong>an</strong> <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> getroffenen Entscheidungen, gerichtlich korrigiert. Dieüberwiegende Mehrzahl <strong>der</strong> Entscheidungen hatte Best<strong>an</strong>d. Im Ergebnis hattenwir ein erneuertes Hochschulwesen, in dem Wertvolles bewahrt worden war <strong>und</strong>das nicht nur im Mittelbau, son<strong>der</strong>n zu großen Teilen auch in <strong>der</strong> Professorenschaft.Ein großer Teil <strong>der</strong> Hochschul<strong>an</strong>gehörigen stammt naturgemäß aus Sachsen o<strong>der</strong><strong>an</strong><strong>der</strong>en neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n, darunter viele frühere Dozenten <strong>und</strong> Oberassistenten,die sich wissenschaftlich bewährt hatten <strong>und</strong> bisher teilweise aus politischen<strong>und</strong> ideologischen Gründen keine Ch<strong>an</strong>ce zur Weiterentwicklung hatten. Dazu kamen,was gut <strong>und</strong> richtig war, kompetente Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen aus den altenB<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n <strong>und</strong> aus dem Ausl<strong>an</strong>d. Denn dies ist das Normale <strong>an</strong> einer Hochschule,<strong>und</strong> wir mussten diese Normalität entschieden <strong>und</strong> energisch nachholen.Der Erfolg <strong>der</strong> Hochschulerneuerung war so überzeugend, dass nach dem gr<strong>und</strong>sätzlichenAbschluss im Jahr 1993 mit dem vom L<strong>an</strong>dtag beschlossenen neuensächsischen Hochschulgesetz 2) unsere sächsischen Hochschulen sehr bald <strong>an</strong> demgemessen wurden, was sie jetzt leisten. Und da diese Leistung in Lehre <strong>und</strong> For-2)Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SHG) vom 4.August 1993.10

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