12.07.2015 Aufrufe

Zur personellen und strukturellen Erneuerung an der TU Dresden ...

Zur personellen und strukturellen Erneuerung an der TU Dresden ...

Zur personellen und strukturellen Erneuerung an der TU Dresden ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

großer Zahl ausgesprochen werden mussten, wobei die rechtlichen Schwierigkeitenim Einzelnen hier nicht vertieft werden sollen. In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g seibeispielhaft auf Abh<strong>an</strong>dlungen von Peter H<strong>an</strong>au, Köln, hingewiesen. 17)Um die Größenordnung personeller Bewegungen zu verdeutlichen, seien folgendeZahlen (ca. - Zahlen) nach <strong>der</strong> Erinnerung des Verfassers gen<strong>an</strong>nt. Unbeschadetgroßer personeller Abgänge zwischen 1.7.1991 <strong>und</strong> 30.6.1992 infolge von Auflösungsverträgen<strong>und</strong> Kündigungen in einer Größenordnung von mehr als 600 Personenmusste zum Jahresende 1992 festgestellt werden, dass wegen m<strong>an</strong>gelndenBedarfs / wegen fehlen<strong>der</strong> Qualifikation <strong>an</strong> den Personalrat ca. 1100 Kündigungs<strong>an</strong>trägegestellt worden sind, dass nicht zuletzt mit Rücksicht auf die PH - bzw. HfV -Integration noch ca. 200 Kündigungsfälle <strong>an</strong>st<strong>an</strong>den. Unbeschadet nachfolgen<strong>der</strong>Rechtsstreitigkeiten waren ca. 700 Kündigungen ausgesprochen worden. Ca. 400Personen haben zwischen dem 1.7.1992 <strong>und</strong> 31.12.1992 Verträge zur Auflösungihres Arbeitsverhältnisses geschlossen. Die Differenz zwischen Kündigungs<strong>an</strong>trägen<strong>und</strong> ausgesprochenen Kündigungen ist darauf zurückzuführen, dass die entsprechendenFälle sich noch im Personalvertretungsverfahren nach dem einschlägigenPersonalvertretungsgesetz bef<strong>an</strong>den. Die <strong>an</strong>gegebenen Zahlen sind insoweit vorläufigerNatur, weil sie sich ständig än<strong>der</strong>ten infolge unterschiedlichen Ausg<strong>an</strong>gs<strong>der</strong> Personalvertretungsverfahren <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gerichtsverfahren; Verän<strong>der</strong>ungen tratenauch ein durch Beschlüsse des Parlamentes, <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desregierung <strong>und</strong> <strong>der</strong> zuständigenMinister für Fin<strong>an</strong>zen sowie Wissenschaft <strong>und</strong> Kunst.StellenabbauRechtsgr<strong>und</strong>lage für „Kündigungen aus Bedarfsgründen“ war § 11 Abs. 7 SHSG.Neben Auflösungsverträgen vollzog sich <strong>der</strong> Stellenabbau hauptsächlich durchKündigungen wegen m<strong>an</strong>gelnden Bedarfs. Wie verfahrensmäßig bei <strong>der</strong> Auswahldes wissenschaftlichen <strong>und</strong> nichtwissenschaftlichen Personals vorzugehen war, hatte<strong>der</strong> Minister für Wissenschaft <strong>und</strong> Kunst in Erlassen vom 16.7.1992 <strong>und</strong> 14.8.1992.AZ:1-7412.2/26 einschließlich eines „Musterschreiben(s) für Bedarfskündigungen“im Erlass vom 5.8.1992 AZ:1-7412.2/29 gr<strong>und</strong>sätzlich vorgegeben. 18) Um überhauptim Zeitlimit zu bleiben, erließ <strong>der</strong> Rektor <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong> unter dem Datum6.8.1992 „Verfahrensregeln zur Durchführung <strong>der</strong> Personalauswahl“, mit einemstrikten Zeitpl<strong>an</strong> (vgl. Seite 6 <strong>der</strong> Verfahrensregeln). 19) Kündigungen erfolgten durchRektor bzw. K<strong>an</strong>zler nach einem formalisierten Schreiben vom 28.9.1992, das sichinhaltlich <strong>an</strong> das ministerielle Muster <strong>an</strong>lehnte. 20) Unabhängig von <strong>der</strong> Kündigungsmöglichkeitwegen m<strong>an</strong>gelnden Bedarfs, die auch für Professoren <strong>und</strong> Hochschuldozentengalt, da sie zum wissenschaftlichen Personal im Sinne <strong>der</strong> geltenden Hoch-16)UA <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D, Dokumentation, Nr. 57.17)Peter H<strong>an</strong>au, Köln: Ordentliche Kündigungen im Rahmen <strong>der</strong> Hochschulerneuerung im Beitrittsgebietin Wissenschaftsrecht 1992, S. 213-246, Rechtsgutachten für Mecklenburg-Vorpommern151

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!