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Zur personellen und strukturellen Erneuerung an der TU Dresden ...

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schulgesetze zählen, sollte darauf hingewiesen werden, dass nach § 11 Abs. 3SHSG alle Stellen für Hochschullehrer (Professoren <strong>und</strong> Dozenten) im Wege <strong>der</strong>dort näher bezeichneten Berufungsverfahren neu zu besetzen waren. Es waren zumdamaligen Zeitpunkt für den Bereich <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong> 350 Professoren- <strong>und</strong> Dozentenstellenausgeschrieben.Son<strong>der</strong>fall - HochschulmedizinÜber das Schicksal <strong>der</strong> Hochschulmedizin am St<strong>an</strong>dort <strong>Dresden</strong> k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> sich<strong>an</strong>h<strong>an</strong>d des Erlasses des Staatsministers für Wissenschaft <strong>und</strong> Kunst vom 30.9.1993AZ: 3 - 7731.0/12 informieren. 21) Nach § 4 Abs.3 SHSG umfasst die <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong>auch die Wissenschaftsgebiete Hum<strong>an</strong>medizin <strong>und</strong> Zahnmedizin. Nach entsprechen<strong>der</strong>Beschlusslage <strong>der</strong> Sächsischen Staatsregierung wurde die MedizinischeFakultät „Carl Gustav Carus“ <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong> mit Wirkung vom 1.10.1993errichtet; zeitgleich wurde die Medizinische Akademie „Carl Gustav Carus“ <strong>Dresden</strong>- Medak - gemäß § 9 Satz 2 SHSG aufgelöst. Mit Wirkung vom 3. Oktober 1993- dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SächsischesHochschulgesetz - SHG) vom 4. August 1993 - unterfiel die Hochschulmedizinim Einkl<strong>an</strong>g mit dem Hochschulrahmengesetz dem Regelwerk des neuen SHG.§ 136 SHG befasst sich mit den medizinischen Fakultäten; § 137 SHG stellt fest,dass die Kliniken <strong>und</strong> die klinischen Institute Betriebseinheiten <strong>der</strong> MedizinischenFakultät sind. Damit ist entschieden, dass die Hochschulmedizin als Fakultät in dieUniversität integriert ist <strong>und</strong> die Aufgaben <strong>der</strong> Kr<strong>an</strong>kenversorgung eng mit denAufgaben <strong>der</strong> Lehre <strong>und</strong> Forschung verzahnt sind. Gleichwohl ist nicht zu verkennen,dass zumindest prinzipiell zwei Elemente mitein<strong>an</strong><strong>der</strong> kooperieren müssen:Fakultät mit Dek<strong>an</strong> (Fakultätsrat) <strong>und</strong> Universitätsklinikum mit seinem Direktorium.Aus <strong>der</strong> Rückschau betrachtet, stellt sich die Integration <strong>der</strong> Hochschulmedizinin die Universitätsl<strong>an</strong>dschaft als Husarenritt dar, denn seit den Empfehlungendes Wissenschaftsrats im September 1991 zur Hochschulmedizin in den neuenB<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n mit den zwei St<strong>an</strong>dorten im Freistaat Sachsen bis zum Erlass vom30.9.1993 bzw. bis zum Inkrafttreten des SHG am 3.10.1993 sind gerade 2 Jahreverg<strong>an</strong>gen. Etwa 3800 Personen wurden aus <strong>der</strong> Medak übernommen.Die neue Sachlage hatte auch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsverteilung in <strong>der</strong> ZentralenUniversitätsverwaltung zur Folge. Diese wurde im R<strong>und</strong>schreiben D7/1/94vom 23. Dezember 1993 mitgeteilt. Mit Wirkung vom 1.1.1994 wurde das Dezernat7 - Zentrale Angelegenheiten - gebildet, das die koordinierte Bearbeitung zentralerQuerschnittsaufgaben <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong> einschließlich Universitätsklinikum18)Erlass SMWK vom 4.8.1992, Anlage 119)Verfahrensregeln des Rektors vom 6.8.1992, Anlage 220)Muster eines Kündigungsschreibens vom 28.9.1992, Anlage 3152

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