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Zur personellen und strukturellen Erneuerung an der TU Dresden ...

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heit (MfS) offenbar auch nicht, die Hintergr<strong>und</strong>informationen zu bekommen, <strong>an</strong>denen es interessiert war.) Laut Gauck-Auskunft hat sich XY h<strong>an</strong>dschriftlich zurZusammenarbeit mit dem MfS verpflichtet <strong>und</strong> nahezu 100 Berichte geliefert, zweiDrittel davon über Studenten <strong>und</strong> Mitarbeiter. An seiner Hochschule war XY u. a.als Studienjahrg<strong>an</strong>gsleiter eingesetzt.In seinem Erklärungsbogen hat XY seine IM-Tätigkeit verschwiegen. Er habe keinedirekten Kontakte zum MfS gehabt, aber seinerzeit auf Anweisung durch seinenSektionsdirektor zwei Fachgutachten erstellt, von denen er schon damals <strong>an</strong>nahm,dass sie vom MfS in Auftrag gegeben worden sein könnten.Über einen <strong>der</strong> Studenten des von ihm „betreuten“ Studienjahrg<strong>an</strong>gs berichtet XYdem MfS, dass dieser Student mehr „Marx <strong>und</strong> Engels“ lese als alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en Studenten<strong>der</strong> Seminargruppe <strong>und</strong> deshalb in seinen Argumenten sehr sattelfest sei. Ergehöre mit seinem Auftreten zu jenen, die den Seminarleiter durch gezielte Fragenvom eigentlichen Seminarthema abzulenken versuchen. XY bekam vom MfS daraufhinden Auftrag, diesen Studenten ständig zu beobachten.Ein weiterer Student hatte über seinen Seminargruppenbetreuer (also einen <strong>an</strong> <strong>der</strong>betreffenden Hochschule <strong>an</strong>gestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter) bei XY eineArbeitsgenehmigung für eine Wochenendtätigkeit in einem Behin<strong>der</strong>tenheim <strong>der</strong>Inneren Mission be<strong>an</strong>tragt. Diesen Antrag hat XY abgelehnt. Bei dieser Gelegenheithatte dieser Student, <strong>der</strong> in seiner Seminargruppe die Aufgabe des Studienorg<strong>an</strong>isatorswahrzunehmen hatte, <strong>an</strong>gefragt, ob es korrekt sei, wenn er von allen StudentenBeurteilungen <strong>und</strong> Personalbögen einsammeln soll, ohne dass sie vorher in Umschlägenverschlossen werden. Nachdem ihm bedeutet worden war, dass das <strong>an</strong><strong>der</strong> Uni üblich sei, eröffnete dieser Student seinem Seminargruppenbetreuer einigeTage später mit Hinweis auf die „Ordnung zur Führung von Personalakten“, einerDDR-Vorschrift vom 22.8.1977, dass er mit seiner Ansicht wohl doch nicht g<strong>an</strong>zfalsch liege. XY be<strong>an</strong>tragte daraufhin gegen diesen Studenten ein Disziplinarverfahrenwegen ungehörigen Auftretens gegenüber dem Seminargruppenberater <strong>und</strong>Nichterfüllung seiner Aufgaben als Studienorg<strong>an</strong>isator.Das Disziplinarverfahren endete mit einem strengen Verweis <strong>und</strong> Androhung <strong>der</strong>Exmatrikulation.XY konnte <strong>an</strong> <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlung „lei<strong>der</strong>“ nicht teilnehmen, er war gerade mit einemAuftrag <strong>der</strong> Stasi im Ausl<strong>an</strong>d unterwegs.Ein Jahr später wurde dieser Student durch Ver<strong>an</strong>lassung von XY d<strong>an</strong>n fristlosexmatrikuliert. Er hatte von Westverw<strong>an</strong>dten ein Auto geschenkt bekommen, <strong>an</strong>dessen Heckscheibe er die Aufschrift „Keine SS-20-Raketen auf dem Boden <strong>der</strong>DDR“ <strong>an</strong>gebracht hatte. Wie<strong>der</strong> konnte XY „lei<strong>der</strong>“ <strong>an</strong> <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlung nichtteilnehmen. Er hatte sich kr<strong>an</strong>k gemeldet.Über diese Disziplinarverfahren hat XY zusätzlich <strong>der</strong> Stasi h<strong>an</strong>dschriftliche Berichtegeliefert.47

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