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Zur personellen und strukturellen Erneuerung an der TU Dresden ...

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den zuständigen Minister für Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft beauftragt, die Aufhebungbzw. Abberufung durchzuführen. 9)Am 11. Dezember 1990 hatte die Regierung des Freistaates Sachsen den so gen<strong>an</strong>ntenAbwicklungsbeschluss gefasst, d.h. die Struktureinheiten Marxismus Leninismusendgültig abzuschaffen. Ferner wurde am 11. Dezember 1990 auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lagedes Artikels 13 des Einigungsvertrages die Abwicklung <strong>der</strong> Hochschule fürL<strong>an</strong>dwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen beschlossen. 10)Das Ergebnis dieser 1990 begonnenen Org<strong>an</strong>isationsverän<strong>der</strong>ungen wurde im SHEGfixiert. Es wird in § 145 Absatz 3 SHEG festgestellt, dass bestimmte Einrichtungenbzw. Teileinrichtungen <strong>der</strong> Hochschulen nicht übernommen werden, weil sie mitWirkung vom 1. J<strong>an</strong>uar 1991 aufgelöst sind <strong>und</strong> ihre Aufgaben nicht fortgeführtwerden.Umsetzung des SHEGMit Erlass vom 30. September 1991 beauftragte <strong>der</strong> Minister den Rektor <strong>und</strong> zw<strong>an</strong>zigweitere Professoren nach § 48 Abs. 2 Satz 2 SHEG „mit <strong>der</strong> Wahrnehmungeines Professorenamtes neuen Rechts“, so dass diese Personen aktiv die Hochschulerneuerungin die H<strong>an</strong>d nehmen konnten. Mit <strong>der</strong> Beauftragung war die Möglichkeitzur Ausübung eines Amts als Rektor, Dek<strong>an</strong>, Prodek<strong>an</strong> <strong>und</strong> Leiter eines Fachbereichsverb<strong>und</strong>en; zugleich konnten sie in Verfahren zur Berufung von Hochschullehrernmitwirken. 11)Nach Inkrafttreten des SHEG haben die Personal <strong>und</strong> Fachkommissionen ihre ArbeitAnf<strong>an</strong>g1992 aufgenommen. Am 15. Oktober 1991 erstellte <strong>der</strong> K<strong>an</strong>zler <strong>der</strong><strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong> eine Verfahrensordnung zur Bildung <strong>der</strong> Fachkommissionen <strong>an</strong> <strong>der</strong><strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong>. 12)Mit Wirkung vom 5. Februar 1992 befasste sich ein Erlass des SMWK mit <strong>der</strong>Thematik. 13) Im März 1992 wurde für die Fachkommissionen <strong>an</strong> Hochschulen eineArbeitsordnung durch den SMWK festgelegt. 14) Gleichfalls wurde für die neu gegründetenFakultäten ein Personalausschuss gemäß § 127 Abs. 3 SHEG eingerichtet,um Personenüberprüfungen durchzuführen. Die Beson<strong>der</strong>heit best<strong>an</strong>d u.a. darin,dass die Verfahrensregelungen bei <strong>der</strong> Personalüberprüfung durch die Personalkommission(§§ 75, 78 SHEG) entsprechende Anwendung finden.9)UA <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D, Rektorat, Nr. 419.10)UA <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D, Rektorat, Nr.419, 420.11)UA <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D, Rektorat, Nr. 41912)UA <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D, Dokumentation, Nr. 9613)UA <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D, Rektorat, Nr. 41914)UA <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D, Dokumentation, Erlasse SMWK 1992148

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