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Forschungsergebnisse und gute Praxis - OPUS-Datenbank ...

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Fachtagung Politik<br />

Stephan Abele: Unterrichtskonzepte von PolitiklehrerInnen. Inwiefern wird Handlungsorientierung<br />

im Unterricht umgesetzt <strong>und</strong> wie wird der „Beutelsbacher Konsens“ interpretiert?<br />

Lehrende sind bei der Planung <strong>und</strong> Umsetzung an unterschiedliche normative Vorgaben geb<strong>und</strong>en,<br />

die zur Sicherung von Unterrichtsqualität beitragen sollen. Obgleich die Verbindlichkeit dieser Normen<br />

außer Frage steht, verbleiben dem Lehrenden bei der Umsetzung dennoch Spielräume, nicht zuletzt<br />

weil die Normen abstrakt formuliert sind <strong>und</strong> von den Lehrenden situationsspezifisch operationalisiert<br />

werden müssen. Stephan Abele rückt zwei solcher Vorgaben in den Mittelpunkt:<br />

1) Zunächst wird Handlungsorientierung (HO) als didaktisch-methodisches Prinzip beleuchtet, das von<br />

den Lehrenden seit 1998 mit klaren Zeitvorgaben – zumindest im Lehrplan von Baden-Württemberg<br />

- umgesetzt werden soll. Einige zu klärende Fragen bei der Umsetzung dieser Vorgabe können hier<br />

angedeutet werden: Welche Vorstellung von HO ist maßgebend? Lässt sich die Vielzahl der Merkmale<br />

von HO, etwa der Vollzug einer vollständigen Handlung, immer realisieren? Ist Gruppenarbeit auch<br />

HO?<br />

2) Die zweite Vorgabe, das „Indoktrinationsverbot“ ist gesetzlich verankert <strong>und</strong> wird im ersten Beutelsbacher<br />

Konsensgebot hervorgehoben. Auch hier bestehen Unsicherheiten bei der Operationaliserung:<br />

Wann beginnt Indoktrination? Kann ich mich als Lehrender überhaupt neutral verhalten?<br />

Die angedeuteten Fragen zeigen, dass die Lehrperson selbst gefordert ist, im persönlichen Unterrichtskonzept<br />

sinnvolle <strong>und</strong> begründete Interpretationen zu finden. In welcher Art <strong>und</strong> Weise Lehrende diese<br />

Aufgabe angehen, versucht Abele ansatzweise empirisch zu untersuchen.<br />

In die Untersuchung waren insgesamt 81 Lehrende einbezogen, die im Zeitraum 2005-2007 an einer<br />

beruflichen Schule der Region Stuttgart das Fach Politik unterrichteten. Zu beiden Untersuchungsbereichen<br />

wurden den Lehrenden standardisierte <strong>und</strong> offene Fragen vorgelegt. Die Fragen orientierten sich<br />

an einer ähnlichen Studie aus dem Jahre 1986, um Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten.<br />

- Umsetzung von Handlungsorientierung<br />

Als Indikator für Handlungsorientierung wurde der Methodeneinsatz im Unterricht herangezogen.<br />

Ein Vergleich zwischen den Erhebungen 1986 <strong>und</strong> 2007 zeigt, dass typische HO-Methoden wie das<br />

Rollenspiel oder selbständig durchgeführte Schülerreferate unverändert eine marginale Rolle spielen.<br />

Ansatzweise kann allenfalls die Zunahme des Gruppenunterrichts als Rezeption der curricularen Vorgaben<br />

aufgefasst werden. In der offenen Nachfrage gibt nur eine Minderheit (N=17) der befragten<br />

Lehrenden zu erkennen, dass sie die HO-Vorgaben seit der letzten Lehrplanumstellung konstruktiv in<br />

ihrem Unterrichtskonzept aufgreift.<br />

- Interpretation des Indoktrinationsverbots<br />

Das Konstrukt wurde mit zwei Fragen zum Umgang mit dem eigenen politischen Standpunkt im<br />

Unterricht untersucht. Die erste Frage der Untersuchung erbrachte, dass sich über 70% der Befragten<br />

einem „politisch neutralen“ Lehrertyp zuordnen. Dabei wird überwiegend akzeptiert, dass<br />

SchülerInnen trotzdem indirekt erkennen können, welche politischen Überzeugungen der Lehrende<br />

hat. Demgegenüber gibt eine Gruppe von knapp 30% der Befragten an, dass sie offen mit dem eigenen<br />

politischen Standpunkt im Unterricht umgeht. Zu letzterer Gruppe gehören vor allem Lehrende<br />

mit größerer Unterrichtserfahrung. Im Widerspruch dazu stimmt in der zweiten Frage die Mehrheit der<br />

Lehrenden einem offenen Umgang mit dem eigenen Standpunkt eher zu, was die Schwierigkeiten bei<br />

der Umsetzung unterstreicht. Das Spannungsfeld wird auch aus den formulierten Begründungen erkennbar:<br />

Die Fürsorge gegenüber den SchülerInnen wird sowohl gegen einen offenen Umgang (Recht<br />

auf eigene Meinungsbildung) als auch für einen offenen Umgang (Vorbildfunktion) herangezogen.<br />

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