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Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte - booksnow ...

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;148 Ludo M. Hartmannflusses im Okzidente mit sich, daß die päpstliche Regierung geradedurch reichlicher fließende Geldeinnahmen Ersatz fand — nicht nurdurch die Gaben der immer zahlreicheren Pilger, nicht nur durchaußerordentliche Unterstützungen, wie z. B. durch die Kollekte, dieKaiser Lothar <strong>für</strong> den Mauerbau um die leoninische Stadt nach demSarazenenüberfal! (846) ausschrieb i), nicht nur durch die verschiedenenZehenten, sondern auch insbesondere dadurch, daß es immer häufigerSitte wurde, daß der römische Stuhl Kirchen <strong>und</strong> Klöster in seinenspeziellen Schutz oder sein Eigentum gegen Zahlung eines jährlichencensus übernahm. Dazu kam das Romgeld, der Peterspfennig, derschon im 9. Jahrh<strong>und</strong>ert von England gezahlt worden war <strong>und</strong> inspäterer Zeit auch auf andere Länder ausgedehnt wurde 2). Auch dieverschiedenen Oblationen, Ordinations- <strong>und</strong> Palliengelder, die, ursprünglichnur mißbräuchlich eingehoben, zu regelmäßigen Gebühren wurden,gehören hierher. So konnten sich die im einzelnen geringen Geldüberschüssenaturalwirtschaftlicher Länder in Rom konzentrieren <strong>und</strong>die Geldmacht <strong>und</strong> damit zugleich die Beweglichkeit der römischenVerwaltung nicht nur erhalten, sondern bedeutend steigern.Ebenso wurden eine Anzahl Zweige der staatlichen Verwaltung,welche vom Papst übernommen wurden, durchaus auf geldwirtschaftlicherGr<strong>und</strong>lage weitergeführt. Wir besitzen noch das Quittungsformular,nach welchem den Verwaltern der römischen Torgelder umdas Jahr 800 Decharge erteilt wurde. Wir ersehen daraus, daß derÜbernehmer der „actionarica de diversas portas huius Romanae urbis"die Einnamen aus dem Oktroi <strong>für</strong> jede Indiktion strenge zu verrechnenhatte ; es wird ihm vom Papst bestätigt „nihil apud vos remansisse"es waren also diese Einnahmen weder zu Lehen noch als Pacht vergeben.Und das gleiche gilt z. B. <strong>für</strong> die Münze, die Landungsgelderder Schifte (ripa), die Hafengelder (in Rom <strong>und</strong> Ostia), die z. B. imLangobardenreiche schon längst nicht mehr der bureaukratischen Verwaltungunterstanden, sondern verliehen wurden ^). Dagegen ist esmehr als zweifelhaft, ob die alte direkte Steuer, das „tributum", nochzu der Zeit, als der Kirchenstaat entstanden ist, von kaiserlichen Beamteneingehoben <strong>und</strong> dann von den päpstlichen übernommen wordenist. Es war allerdings noch das Streitobjekt, als Gregor IL wegeneiner Steuererhöhung seinen Kampf mit dem byzantinischen Kaisertumbegann, <strong>und</strong> wurde, als die italienische Revolution gescheitert war, inSüditalien weitererhoben. Dagegen scheint diese Gr<strong>und</strong>steuereinhebungin Mittel- <strong>und</strong> Norditalien vollständig in die Hände der militärischenGr<strong>und</strong>herrschaften übergegangen zu sein, so daß das tributum mit dem1) M. G. Cap. II, p. 66 n« 203 c. 8.2) Vgl. den Liber censuura des Centius camerarius, herausg.von P. Pabke <strong>und</strong> Duchesne (Bibl. des Ecoles frang. d'Athenes et deRome II/ü). — J.E. 2494. — Auch Wokek, Finanzwesen der Päpste (1878)S. 33 ff.3) Diurn. 104 („securitas" ; vgl. 103 <strong>für</strong> den rector eines Patrimonium)<strong>und</strong> das Ravennatische Konzil von 877 c. 15 (Mansi, Conc. omn. ampl.coli. XVn, 339).

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