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Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte - booksnow ...

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248 Oskar Büchner. Die norwegische Agrarverfassung etc.begann. Um seiner Geldnot abzuhelfen , sah sich der Könignämlich genötigt, bei Adligen, Bürgern <strong>und</strong> Bauern gegen Verpfändungvon Krongütern Anleihen aufzunehmen. Seine Nachfolgersetzten dies in steigendem Maße fort. Soweit sich hierauseine Vermehrung der bäuerlichen Eigentümer im Verhältnis zurZahl der Leiländinger ergab, brachte die Finanznot der Regierungin Norwegen einen wirklichen <strong>und</strong> dauernden Vorteil mit sich.Andererseitsmußte das Volk natürlich unter der Finanznot leiden,da die bisher mäßigen Steuern <strong>und</strong> Zölle erhöht wurden.Die sozialen Zustände <strong>und</strong> die Besitzverteilung auf dem Landeblieben im großen <strong>und</strong> ganzen zunächst noch dieselben. Dienorwegischen Lehen blieben weiter in dänischen Händen, <strong>und</strong>der dänisch-norwegische Adel besaß nach wie vor eine ganz beträchtlicheAnzahl Höfe. So war der schon genannte HannibalSehested wohl der größte Gr<strong>und</strong>besitzer jener Zeit.Unter Christians IV. Nachfolger Friedrich IlL (1648—70) sollteendlich die Macht des dänischen Adels gebrochen werden. Ineinem unglücklichen Krieg mit Schweden hatte sich der Königenger mit seinen Untertanen zusammengeschlossen. Dem Adelfehlte ein energischer Führer, <strong>und</strong> so gelang es Friedrich III.,auf dem Reichstage zu Kopenhagen im Jahre 1660 sowohl dieErblichkeit des Königtums in beiden Ländern durchzusetzen wiedie unumschränkte Macht desselben zu erklären. Dadurch büßteder dänische Adel mit einem Schlage seine politische Bedeutungein. Das kurz darauf ausgearbeitete Gr<strong>und</strong>gesetz, das sogenannteKönigsgesetz, proklamierte <strong>für</strong> Dänemark <strong>und</strong> Norwegen die absolutistischeKönigsmacht.(Schluß folgt im nächsten Heft.)

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