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Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte - booksnow ...

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Die Finanzpolitik d. Nürnb. Kates i. d, 2. Hälfte d. 16. Jahrli. 13in der Weise, daß auf ersteres etwas über zwei Drittel, aufletzteres ungefähr ein Drittel kamen 0-Die Verwaltungsunkosten <strong>für</strong> die Vereinnahmung der Getränksteuernstellten sich erheblich höher als die <strong>für</strong> die Einhebung derLosung, da der Rat zum Schutz vor den beim Ungeld immerwieder versuchten Steuerhinterziehungen außer den eigentlichenSteuerbeamten , dem Ungelter <strong>und</strong> den zwei Ungeltschreibern,den fünf Visierern <strong>und</strong> dem Verwalter des unter dem Gewandhausebefindlichen Kellers <strong>für</strong> schwere Weine, auch möglichstalle im Weinhandel beschäftigten Hilfsarbeiter, wie die Schröter,die Weinrufer, die Ansticher, die Weinkieser <strong>und</strong> die Knechte amWeinmarkt, eidlich in Pflicht nahm <strong>und</strong> <strong>für</strong> ihre Mitwirkung inder Weinhandelspolizei entsprechend entlohnen mußte.Trotz aller vom Rat angewandten Vorsichtsmaßregeln <strong>und</strong>strengen Strafen gegen Ungelddefraudanten kamen aber doch imWeinhaudel immer wieder Betrügereien vor; welchen Umfangdieselben oft annahmen, geht unter anderem daraus hervor,daß im April 1576 vom Rat auf einmal 43 Wirte wegenBetrügereien im Weinhandel zu einer Gesamtstrafe von 12085 11.verurteilt wurden, ein Beweis da<strong>für</strong>, daß das Geschäft der Weinpanscher<strong>und</strong> Weinschmierer in den sogenannten Biedermeierzeitennicht weniger geblüht hat als in unseren Tagen ^).Unter den übrigen Einnahmen, die, wie obenerwähnt, zusammennur ein Fünftel des Jahreseinkommens der Stadt darstellten,kommen nach Ausscheidung der aus Getreideverkäufen gewonnenenSumme von 5450 fl., die nur ein Ersatz der <strong>für</strong> den Ankauf desstädtischen Kornes verwendeten Geldmittel war, nur noch die1) JahrWeinungeidBierungeid45 124 fl. 26 922 fl.66 378 „ 24 771 „74 568 ,,32 601 „2) Unter den mit den höchsten Strafen (800—1000 fl.) belegten Wirtenbefanden sich der „Weiße Löwe", der „Goldene Zirkel", die Wirte zur„Eichel" <strong>und</strong> zum „Steg"; an zweiter Stelle (mit 500 fl. Strafe) rangiertendann Endres Hausdorf zum „Roten Hahn", J. Angermann zum „Roten Ochsen",der „Bauernwirt" Stephan Pon etc.

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