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Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte - booksnow ...

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Die norwegische Acfrarverfassung von der Kalmarer Union etc. 239nach Einführung der Sägemühlen, wodurch der Wert der waldwirtschaftlicheuProdukte auf das vielfache erhöht wurde. Seitder Mitte des 16. Jahrh<strong>und</strong>erts gehörte er zu den Haupterwerbszweigendes Landes; er brachte den Bauern im Osten als Verkäufern,den Bürgern <strong>und</strong> Bauern ') im Westen als Händlern<strong>und</strong> Spediteuren große Gewinste. Daß es aber kurz vor <strong>und</strong>nach der Reformation gelang, die Handelsherrschaft der Hansazu erschüttern, hatte nicht nur <strong>für</strong> die Städte <strong>und</strong> Bürger, sondernauch <strong>für</strong> die Landdistrikte <strong>und</strong> die Bauern günstige Folgen,indem durch die freiere Konkurrenz der Käufer der Verkaufswertder landwirtschaftlichen Produkte eine Steigerung erfuhr. Endlichnahm der altüberlieferte Fischereibetrieb an der Küste vonWigen dadurch, daß der aus dem südlichen S<strong>und</strong>e weichendeHering jetzt dorthin seinen Zug nahm, seit Ende der 50er Jahredes 16. Jahrh<strong>und</strong>erts einen plötzlichen, ganz gewaltigen Aufschwung.Allerdings war der Segen ein kurzer. Mit dem Jahre 1587 verschwandder Fisch fast noch plötzlicher, als er dreißig Jahrefrüher erschienen war. Aber die jetzt von ihm bevorzugtenPlätze in der Nordsee <strong>und</strong> zum Teil in unmittelbarer Nähe dernorwegischen Küste sicherten dem Lande doch einen dauerndenAnteil an diesem gewinnreichen Betriebe, der <strong>für</strong> zahlreicheBauern eine gute Nebenerwerbsquelle bildete. Auch die Nordlandfischereiwar in fortdauerndem Wachsen begriifen.Die verbesserte wirtschaftliche Lage der Bauern liatte zurFolge, daß ein Fortschreiten zu intensiverer Bewirtschaftungsweiseermöglicht wurde. Dies läßt wiederum ein Anwachsender Bevölkerung vermuten <strong>und</strong> bewirkteeine stärkere Aufteilungdes Gr<strong>und</strong>besitzes, indem bisweilen auch Odelsgüter trotz desAnrechts des ältesten Sohnes auf ungeteilte Gutsübernahme ~) geteiltwurden. Doch wurde der Gr<strong>und</strong>besitz zu derselben Zeit,1) Schon in einem Briefe des Reichsrats vom 4. Dezember 1490 wirderwähnt, daß Bauern eigene große Schiffe besitzen, mit denen sie ins Auslandfahren, mit Sparren, Brettern, Latten <strong>und</strong> anderen Waren, was damalsverboten wurde, damit die Bauern dadurch nicht ihre Wirtschaft <strong>und</strong> infolgehiervon die Entrichtung der schuldigen Landschuld an den Gr<strong>und</strong>eigentümerversäumen (Dipl. Norv. 11, No. 963).2) Vgl. Die Vererbung des ländlichen Gr<strong>und</strong>eigentums S. (160).

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