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Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte - booksnow ...

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234 Oskar BüchnerGeschlecht des Besitzers ein sechzigjähriges bezw. seit 1604 eindreißigjähriges Einlösungs(retrakt)recht behielt.Alles in allem konnten die Lehnsinhaber ihren Reichtum<strong>und</strong> ihre Macht nicht in größerem Umfange dazu gebrauchen,ihren Gr<strong>und</strong>besitz auf Kosten der Bauern zu vergrößern. EinBauernlegen oder Bauernauskaufen größeren Stils fand nichtstatt. Der trotz alledem sehr bedeutende adlige Gr<strong>und</strong>besitzkonnte aber auch nicht zu großen zusammenhängenden Güterngesammelt <strong>und</strong> arrondiert werden ; Grafschaften <strong>und</strong> Baronienließen sich in einem Land wie Norwegen, wo die Güter weitvoneinander entfernt lagen, nur schwer errichten. Von denEdelhöfen gingen die meisten noch auf die Zeit vor der Reformationzurück, <strong>und</strong> man kann annehmen, daß — abgesehen vonder durch Rodung veranlaßten Vermehrung des Bauernlandes —die Verteilung des ländlichen Gr<strong>und</strong>besitzes unter Krone, Kirche,Adel <strong>und</strong> Odelsbauern im wesentlichen von der Einführung derReformation bis zur Mitte des 17. Jahrh<strong>und</strong>erts dieselbe gebliebenist. Der adlige Gr<strong>und</strong>besitz hatte sich allerdings beiimmer weniger Familien <strong>und</strong> Personen angesammelt, <strong>für</strong> die esvollständig unmöglich war, die Bewirtschaftung ihrer Güter selbstzu besorgen. Die norwegischen Adligen sind jetzt reine Repräsentantendes ländlichen Gr<strong>und</strong>eigentums als solchen. WievielHöfe bisweilen in einer Hand vereinigt wurden, da<strong>für</strong> haben wiraus dem 16. Jahrh<strong>und</strong>ert einige recht bezeichnende Beispiele.Eine in Schweden geborene <strong>und</strong> nach Dänemark verheirateteDame, Frau Gyrvhild Fadersdatter Sparre, besaß 610 norwegischeHöfe, wovon sie im Jahre 1582 nicht weniger als 550 Höfe <strong>und</strong>Hofteile an die Krone verkaufte. Viele von diesen gehörten zuden größten des Landes <strong>und</strong> waren einst alte, berühmte Geschlechtshöfegewesen ^). Die übrigen waren im allgemeinen mittelgroß.1) Frau Gryrvhild hatte ihren Gr<strong>und</strong>besitz von ihrem Urgroßvater AlfKnutssön geerbt, dem eines der 3 Lose zugefallen war, in welche SigurdJonssöns (vgl. Sars, Udsigt in, S. 216) Hinterlassenschaft durch Teilungsbriefvom Jahre 1490 geteilt worden war. Alf Knutssön bekam dazu durchseine Gattin Magnhild Oddsdatter den Landbesitz des Finnegeschlechts, wozuvon den Eheleuten noch verschiedenes anderes gefügt wurde. Aber die

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