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Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte - booksnow ...

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Stadtgemeinde, Landgemeinde <strong>und</strong> Gilde. 417Wir bleiben jedoch dabei, daß Rietschel uns auf die Frage,woher die Stadtgemeinde im letzten Gr<strong>und</strong>e stammt, die Antwortschuldig bleibt, weil er eben in erster Linie nur ein topographischesVerhältnis schildert; verfassungsgeschichtlich klärterschöpft), steht im Widerspruch das Urteil, das kürzlich Seeliger mehrfachüber seine Resultate <strong>und</strong> auch schlechthin über seine Arbeitsweise gefällthat. Aber dieses vermag ich gar nicht zu teilen. Obwohl ich durchausnicht immer Rietschel zustimme <strong>und</strong> in einigen Punkten auch Seeligergegen ihn beitrete, so erscheint er mir doch als einer der zuverlässigsten<strong>und</strong> erfolgreichsten Forscher auf verfassungsgeschichtlichem Gebiet, als einer,der in schönster Weise juristische Bildung <strong>und</strong> historische Methode vereinigt,<strong>und</strong> ich habe trotz des Anathemas, das Seeliger über ihn a isspricht, denMut, zu gestehen, daß ich seine Arbeiten, vor allem sein Buch „Markt <strong>und</strong>Stadt" — gegen das ich mich in dem vorliegenden Artikel wende — ,meineuZuhörern als Muster methodischer Beweisführung empfehle. Wir sind dochdarin einig, daß Abweichungen in den Resultaten, zu denen verschiedeneForscher gelangen, nicht notwendig auf ein methodisch ganz verfehltes Verfahrenauf der einen Seite zurückgehen müssen. Die Differenz in der Auffassungkann sich ja z. B. aus einer differierenden Deutung von Ergebnissen,die an sich sicher sind, erklären. S. nimmt übrigens das, was ich hier an R.bekämpfe, an (s. unten S. 426 Anm. 1). Rietschel hat sich soeben in seinerSchrift „Zur Abwehr. Eine Antwort auf die Angriffe des Herrn Geh. HofratProf. Dr. G. Seeliger" (Tübingen 1909) gegen Seeliger gewandt. Ichmöchte hier auf eine Stelle in Seeligers neuestem Buch „Studien zur ältestenVerfassungsgeschichte Kölns" (Leipzig 1909) hinweisen, an der er Rietschelwenig gerecht wird. S. 89 : „Seit mehreren Jahren wird , besonders vonS. Rietschel, die Ansicht vertreten, daß die Entwicklung des städtischenVerfassungslebens in der Regel ausgehe von einem neben der alten ländlichenSiedelung gegrüudeteu, von diesem räumlich, rechtlich <strong>und</strong> sozial gesondertenMarktorte. Oppermann hat, soweit ich sehe, als erster die Anwendungder allgemeinen Lehre auf Köln folgerichtig durchzuführen gesucht."Um davon abzusehen, daß Seeliger von den sehr wichtigen ForschungenRietschels offenbar mehr nur nebenbei spricht, so gibt er ihre Resultatevor allem nicht richtig wieder. Die Worte „in der Regel'' treffen den SinnRietschels nicht (s. oben), <strong>und</strong> von einer „folgerichtigen Durchführung"der „allgemeinen Lehre" — die Martinsvorstadt sei Gründungsstadt <strong>und</strong>Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Entstehung der Stadt Köln (so Oppermaxn <strong>und</strong> nachihm JoACHiJi) — kann ebenfalls nicht die Rede sein. Durch RietschelsThese wird nicht im mindesten verlangt, daß Köln als Gründungsstadt emporgekommensei, sondern vielmehr ausgeschlossen. Er hat denn auch nur dieAnsicht vertreten, daß neben der alten Römerstadt Köln vom Erzbischof aufseinem Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden eine Marktansiedlung gegründet worden ist, die

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