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SchALVO Vergleichsflächenbericht 2011.pdf - LTZ Augustenberg

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1 Das Vergleichsflächenprogramm1.1 Ziele und Durchführung des VergleichsflächenprogrammsMit dem Vergleichsflächenprogramm zur Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (<strong>SchALVO</strong>) Baden-Württembergs werden im Wesentlichen die folgenden drei Ziele verfolgt:Überprüfung der witterungsbedingten Einflüsse bezüglich der Einhaltbarkeit der <strong>SchALVO</strong>-Überwachungswerte (§ 7 Abs. 7 der <strong>SchALVO</strong>),Ermittlung möglicher Ertrags- und Qualitätseinbußen als Berechnungsgrundlage für Ausgleichsleistungen,Bewertung der Effizienz verschiedener Bewirtschaftungsauflagen hinsichtlich der Minimierung desNitratauswaschungspotenzials.Darüber hinaus werden im <strong>SchALVO</strong>-Vergleichsflächenprogramm Flächen angelegt, welchedie zusätzlichen vertraglichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten betreffen,der Entwicklung zukünftiger Maßnahmen für Sanierungsgebiete dienen oderim Rahmen von regionalen Befreiungen von <strong>SchALVO</strong>-Auflagen als Kontrollflächen herangezogenwerden.Die <strong>SchALVO</strong> vom 20. Februar 2001 teilt die Wasserschutzgebiete in Abhängigkeit vom Nitratgehalt desGrundwassers in Normal-, Problem- und Sanierungsgebiete ein. In Abhängigkeit von der geografischenHöhenlage sowie der Auswaschungsgefährdung des Bodens bestehen vor allem Auflagen für die Düngung,Bodenbearbeitung, Begrünung und Bewässerung in den Problem- und Sanierungsgebieten.Im Rahmen des Vergleichsflächenprogramms der <strong>SchALVO</strong> schließt das Land Baden-Württemberg mitLandwirten und Gärtnern Verträge ab, um auf ausgewählten Flächen eine <strong>SchALVO</strong>-gerechteBewirtschaftung unter fachlicher Anleitung zu gewährleisten. In der Regel werden die Vergleichsflächen inzwei Teilflächen, sogenannten Doppelvarianten, angelegt. Eine Variante wird nach den Auflagen der<strong>SchALVO</strong> bewirtschaftet, die andere Variante im Sinne der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung (ogL).Darüber hinaus werden Einzelvarianten (i. d. Regel Bewirtschaftung nur nach <strong>SchALVO</strong>) sowieMehrfachvarianten geführt. Letztere beinhalten die Bewirtschaftung nach <strong>SchALVO</strong> und ogL sowiezusätzliche Varianten mit Auflagen zu Befreiungen und Sanierungsplänen sowie anderen regionalenFragestellungen. Die WasserschutzgebietsberaterInnen an den unteren Landwirtschaftsbehörden wählenzuverlässige Bewirtschafter aus und sorgen für eine sachgerechte Umsetzung der Bewirtschaftungsauflagen.Die landesweite Koordination des Vergleichsflächenprogramms erfolgt durch das <strong>LTZ</strong><strong>Augustenberg</strong> in enger Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien und der LVG Heidelberg, der LVWOWeinsberg und dem WBI Freiburg, welche für die Koordination, Durchführung und Auswertung vonVergleichsflächen zu Sonderkulturen verantwortlich sind.1.2 Hinweise zum <strong>Vergleichsflächenbericht</strong>Die Ergebnisse und daraus abgeleitete Aussagen des <strong>Vergleichsflächenbericht</strong>s gelten grundsätzlich nur fürdie jeweiligen Standorte bei den gegebenen Witterungsverhältnissen. Erst mehrjährige Auswertungen lasseneine gesicherte Bewertung der einzelnen Bewirtschaftungsmaßnahmen zu. Zudem sind die Vergleichsflä-7

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