Der Großvater Ein Lebensbild gezeichnet von AZ - Licht und Recht
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73 Die öffentliche Tätigkeit.<br />
Diese drei Gr<strong>und</strong>sätze sind, wie gesagt, die wesentlichsten Züge in der gegenwärtigen Verwaltung<br />
des Armenwesens in Elberfeld. Die ganze Organisation desselben aber ist, in ihren allgemeinsten<br />
Umrissen, folgende:<br />
Die Armenverwaltung ist ein Teil der Kommunal-Verwaltung, eine Kommission, wie sie auch<br />
zur Verwaltung anderer Gemeinde-Institute besteht, <strong>und</strong> danach sind alle Beziehungen zu den städtischen<br />
Behörden geregelt. Diese Bestimmung ist wichtig, weil sie einerseits der Verwaltung <strong>und</strong> allen<br />
ihren Organen das Ansehen des Amtes gibt <strong>und</strong> weil sie andererseits die Ordnung des städtischen<br />
Haushalts gewährleistet.<br />
Die Verwaltung wird unterstützt:<br />
1) in Bezug auf die Pflege der Außenarmen, d. h. solcher Armen, welche nicht in einer der geschlossenen<br />
städtischen Anstalten sind, durch Bezirks-Vorsteher <strong>und</strong> Armenpfleger,<br />
2) in Bezug auf die Verwaltung der gedachten Anstalten durch die einer jeden derselben vorgesetzte<br />
Direktion.<br />
Die Stadt ist in 252, nach Hausnummern bestimmte Armen-Quartiere geteilt; 14 solche Quartiere<br />
bilden einen Bezirk; jedes Quartier ist einem Pfleger, jeder der 18 Bezirke einem Vorsteher zugeteilt.<br />
Die Armenpfleger eines jeden Bezirks treten alle 14 Tage zur Bezirks-Versammlung unter dem<br />
Vorsitze des Vorstehers zusammen. Die Versammlungslokale sind die städtischen Schulgebäude, Jedes<br />
Gesuch, um Armenhilfe aus städtischen Mitteln muss bei dem Armenpfleger des betreffenden<br />
Quartiers angebracht werden. <strong>Der</strong>selbe hat sich sofort durch persönliche Untersuchung Kenntnis<br />
<strong>von</strong> den Verhältnissen des Bittstellers zu verschaffen. Ist augenblickliche Hilfe notwendig, so kann<br />
er dieselbe ohne Rückfrage gewähren; in allen anderen Fällen hat er in der nächsten Bezirks-Versammlung<br />
der Pfleger das Gesuch vorzutragen <strong>und</strong> seine Anträge zu stellen. Die Bezirks-Versammlung<br />
entscheidet darüber mit Stimmenmehrheit. Alle Bewilligungen der Bezirks-Versammlung werden<br />
in ein Protokollbuch eingetragen, <strong>und</strong> keine Bewilligung geschieht länger als für die Dauer der<br />
nächsten 14 Tage. In der nächsten Sitzung muss, wenn die Gabe fortdauern soll, der Antrag erneuert<br />
<strong>und</strong> die Bewilligung <strong>von</strong> Neuem protokolliert werden, <strong>und</strong> so fort <strong>von</strong> einer zur andern Sitzung.<br />
Diese <strong>Ein</strong>richtung verursacht viel Arbeit, aber sie hat sich als ein treffliches Mittel gegen die Stabilität<br />
der Gaben bewährt. Damit im Zusammenhange steht die Verpflichtung des Pflegers, die Armen<br />
seines Quartiers mindestens alle 14 Tage einmal in ihren Wohnungen zu besuchen, <strong>und</strong> die Vorschrift,<br />
dass dem Pfleger die nötigen Unterstützungsgelder nur für 14 Tage <strong>und</strong> nur in der Bezirks-<br />
Versammlung selbst durch den Vorsteher übergeben werden.<br />
Die ganze gr<strong>und</strong>sätzliche Leitung <strong>und</strong> Zusammenfassung der Verwaltung liegt in den Händen<br />
des kleinen, aber aus treu bewährten Männern zusammengesetzten, <strong>und</strong> deshalb zu um so größerer<br />
Energie befähigten Kollegiums der im engeren Sinne sogenannten Armen-Verwaltung. Dieselbe<br />
hält gleichfalls alle 14 Tage, <strong>und</strong> zwar in der Woche zwischen zweien Bezirks-Versammlungen, ihre<br />
Sitzungen. Sie erhält sich durch <strong>Ein</strong>sicht der Protokolle der Bezirks-Versammlungen, welche ihr sofort<br />
am Tage nach deren Sitzungen zugestellt werden, in beständiger genauer Kenntnis <strong>von</strong> deren<br />
Beschlüssen. Sie ist befugt, diese Beschlüsse, wenn sie den Verhältnissen oder ergangenen Vorschriften<br />
nicht entsprechen, <strong>von</strong> Amtswegen oder auf Anrufen aufzuheben oder in der Sache anderweit<br />
zu entscheiden.<br />
Zwischen der Verwaltung <strong>und</strong> den Pflegern stellt das ebenso schwierige als wichtige Amt der Bezirks-Vorsteher.<br />
Dasselbe vermittelt den lebendigen Zusammenhang zwischen der leitenden <strong>und</strong> der<br />
ausführenden Behörde. Die Bezirks-Vorsteher sitzen den Bezirks-Versammlungen vor: sie haben<br />
volles Stimmrecht, auch das <strong>Recht</strong>, die Beschlüsse der Versammlung zu beanstanden <strong>und</strong> zur Ent-