Der Großvater Ein Lebensbild gezeichnet von AZ - Licht und Recht
Der Großvater Ein Lebensbild gezeichnet von AZ - Licht und Recht
Der Großvater Ein Lebensbild gezeichnet von AZ - Licht und Recht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
85 <strong>Der</strong> Pastor <strong>und</strong> der Kirchmeister.<br />
<strong>Der</strong> Minister <strong>von</strong> Raumer hatte am 31. März 1858 einen Erlass den königlichen Regierungen<br />
mitgeteilt, nach dem die Dissidenten auch nach ihrem Austritt aus der Kirche noch „als Angehörige<br />
ihrer seitherigen Kirchengemeinschaft anzusehen seien <strong>und</strong> mit Ausschluss der Stolgebühren alle<br />
anderen kirchlichen Gebühren <strong>und</strong> Leistungen unverkürzt fortzuentrichten hätten“ 8 . Es brachte dieser<br />
Erlass eine tief schmerzliche Empfindung in die niederländisch-reformierte Gemeine, die sich<br />
als die altberechtigte reformierte Kirche der bergischen Lande mit den besten Gründen ansah. Zwar<br />
machte die landeskirchliche reformierte Gemeine keinen Gebrauch <strong>von</strong> dem ihr gewährten <strong>Recht</strong>e<br />
der Besteuerung der niederländisch-reformierten Gemeine – aber das konnte das demütigende Gefühl<br />
der Abhängigkeit nicht beseitigen.<br />
Im Oktober 1857 übertrug Friedrich Wilhelm IV. seinem Bruder die Regentschaft. Das Presbyterium<br />
der Gemeine richtete folgendes Schreiben an den Regenten:<br />
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _<br />
Ew. Königlichen Hoheit<br />
nahet sich das untertänigst unterzeichnete Presbyterium der niederländisch-reformierten Gemeine<br />
mit segnendem Gruße.<br />
Schon hat seit Jahresfrist, nachdem des Königs Majestät, <strong>von</strong> schwerer Krankheit getroffen, die<br />
Zügel des Staats in Ew. Königlichen Hoheit feste Hände gelegt hatten, diese Gemeine nicht nachgelassen<br />
im Flehen <strong>und</strong> Gebet für den König, für den Prinzen, für das Land.<br />
<strong>Der</strong> allmächtige Gott, der König der Könige, rüste nunmehr Ew. Königliche Hoheit mit neuer<br />
Kraft <strong>und</strong> mit Weisheit aus, um die nach Höchst Ihres Königlichen Hauses <strong>und</strong> des Landes Ordnungen<br />
übernommene Regentschaft zur Ehre Gottes, des Allerhöchsten, <strong>und</strong> zu des Vaterlandes Kosten<br />
zu führen. Er erhalte in Gnaden Ihrem Regiment den edlen Frieden <strong>und</strong> lasse den Regenten in der<br />
Treue, in dem Wohlstand, in dem Dank der Königlichen Untertanen die Frucht der Mühen <strong>und</strong> Sorgen<br />
des Königlichen Amtes lange genießen!<br />
Die reformierte Kirche dieser Bergischen Lande hat dem Großen Kurfürsten unsterblichen Andenkens<br />
die Gewährleistung ihrer Ordnungen, Bekenntnisse <strong>und</strong> Gottesdienste zu einer Zeit verdankt,<br />
da die Fluten gegen die reine Lehre hoch gingen. Es sind eben dieselben Ordnungen <strong>und</strong> Bekenntnisse,<br />
auf welchen die niederländisch-reformierte Gemeine sich <strong>von</strong> neuem im Jahre 1847 auferbaut<br />
hat. Dem geliebten Könige, den Gott in Seinen Allerhöchsten Schutz nehmen <strong>und</strong> Ihm Genesung<br />
schenken wolle, dankt die Gemeine den Hohen Landesherrlichen Schutz.<br />
Wolle auch Ew. Königliche Hoheit einer kleinen, dem Throne treuest ergebenen Gemeine Höchst<br />
Ihre Gewogenheit schenken, <strong>und</strong> ihre Huldigung gnädig aufnehmen!<br />
Gott segne den König!<br />
Gott segne den Prinzen <strong>von</strong> Preußen, Regent!<br />
Gott segne das Preußenland!<br />
In tiefster Ehrfurcht, ersterbend etc.<br />
Elberfeld, am 16. Oktober 1858.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Großvater</strong>, der im Oktober 1858 als Mitglied des Herrenhauses in Berlin weilte, wollte die<br />
Stellung der Gemeinde vor dem Prinz-Regenten klarlegen <strong>und</strong> erbat sich <strong>von</strong> ihm eine Audienz.<br />
(Kohlbrügge schrieb damals an seinen Fre<strong>und</strong>: „Ich bin kühn in dem Herrn, indem ich sage: unsere<br />
8 Vergl. Allgemeines Kirchenblatt 1860, S. 114.