Mitteilungsblatt - Pädagogische Hochschule Vorarlberg
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<strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />
(3) Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierenden die Bearbeitung<br />
innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.<br />
(4) Das Thema der Bachelorarbeit wird nicht vor Beginn des fünften regulären Semesters zwischen<br />
der/dem Lehrenden gemäß § 13 Abs. 4 HCVO 2006 und der/dem Studierenden vereinbart. Die/der<br />
Themensteller/in hat eine geeignete Person als Zweitbegutachter/in vorzuschlagen. Beide müssen dem<br />
Thema zustimmen. In Fällen mit besonders aufwändiger Feldarbeit ist eine Themenvergabe schon vor dem<br />
fünften regulären Semester möglich. Arbeitstitel können bereits im 4. Semester vereinbart werden.<br />
(5) Die Studierenden haben das Recht, Themenvorschläge zu unterbreiten und die/der ThemenstellerIn<br />
gemäß Abs. 4 PO zu wählen. Das Wahlrecht der Studierenden wird jedoch im Hinblick auf gegebene<br />
(Belastungs-)Grenzen der BetreuerInnen beschränkt.<br />
(6) Vereinbarungen gemäß Abs. 4 PO sind beim zuständigen Prüfungsreferat in Evidenz zu halten.<br />
(7) Jeder Bachelorarbeit ist folgende eigenhändig unterfertigte, mit dem Abgabedatum versehene<br />
Versicherung der/des Studierenden anzuschließen: „Ich erkläre, dass ich die eingereichte Bachelorarbeit<br />
selbstständig verfasst, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt, die Autorenschaft eines Textes nicht<br />
angemaßt und wissenschaftliche Texte oder Daten nicht unbefugt verwertet habe. Außerdem habe ich die<br />
Reinschrift der Bachelorarbeit einer Korrektur unterzogen und ein Belegexemplar verwahrt.“<br />
Jede wissenschaftliche Arbeit des/der Studierenden kann mittels eines elektronischen Plagiatsuchsystems<br />
überprüft werden. Auf dem Deckblatt ist anzumerken, die wievielte Fassung der Arbeit eingereicht wird.<br />
(8) Die Bachelorarbeit ist von der/dem Studierenden im Prüfungsreferat einzureichen, dort mit einem<br />
Einreichungsdatum zu versehen und unverzüglich der ThemenstellerIn zur Erstbegutachtung auszu-<br />
händigen.<br />
(9) Die Bachelorarbeit ist von der ThemenstellerIn und von der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen<br />
ZweitbegutachterIn innerhalb von insgesamt zwölf Wochen nach Einreichungsdatum mit einem verbalen<br />
Kommentar und einer Beurteilung nach der fünfstufigen Notenskala gemäß § 1 Abs. 3 PO zu beurteilen.<br />
Dabei sind fachspezifisches Grundlagenwissen, das Verständnis für das bearbeitete Thema, der Bezug zu<br />
Schule oder Berufsfeld, die Auswertung der benützten Literatur und/oder der erhobenen Daten sowie die<br />
Klarheit der Darstellung zu berücksichtigen. In der Arbeit sind Verstöße gegen die sachliche und<br />
sprachliche Richtigkeit so zu kennzeichnen, dass die Anmerkungen den einzelnen GutachterInnen<br />
zweifelsfrei zugeordnet werden können. Schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Bereich der<br />
Textproduktion bzw. der Orthographie schließen eine positive Beurteilung aus. Eine überwiegend<br />
unreflektierte Reproduktion fremder Quellen ist für eine positive Beurteilung ebenfalls nicht ausreichend.<br />
(10) Sind die Beurteilungen der beiden GutachterInnen unterschiedlich, hat die/der zuständige VizerektorIn<br />
eineN weitereN GutachterIn beizuziehen. Können sich alle GutachterInnen nicht auf eine<br />
Gesamtbeurteilung einigen, wird die Gesamtbeurteilung durch das mathematisch gerundete arithmetische<br />
Mittel aller GutachterInnen ermittelt.<br />
(11) Bei endgültiger negativer Gesamtbenotung sind die der Bachelorarbeit angeschlossenen Beilagen dem<br />
oder der Studierenden zurückzugeben.<br />
§ 6 Prüfungstermine<br />
3. Abschnitt:<br />
Prüfungsverfahren<br />
(1) Prüfungstermine sind Zeiträume, in denen jedenfalls die Möglichkeit zur Ablegung von Prüfungen zu<br />
bestehen hat.<br />
<strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />
office@ph-vorarlberg.ac.at<br />
Studienjahr 2007/2008, 4. Stück, 1. Oktober 2007 www.ph-vorarlberg.ac.at<br />
Seite: 218