Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Bodennutzung auf allen wirtschaftlich genutzten Flächen umzusetzen. Darin eingeschlossen<br />
ist deren Kontrolle zur Erhaltung der lebenswichtigen Ressourcen Boden<br />
und Wasser, die Erhaltung und Wiederherstellung eines bestimmten Anteils an<br />
Schutz- und Ausgleichsflächen sowie deren Verbindung und Vernetzung zur Sicherung<br />
landschaftsökologischer und landeskultureller Funktionen (MÜHLE 1996).<br />
Die Landwirtschaft aber auch der Naturschutz sind aufgefordert, gemeinsam glaubwürdige<br />
Programme zu entwickeln.<br />
In der EU deutet die hohe Diversität an verschiedenen Programmen und vor allem<br />
die hohe Zahl von wenig erfolgreichen Massnahmen (Bsp. Extensivierung der<br />
Viehhaltung, Extensivierung in intensiv Gebieten) auf den experimentellen und innovativen<br />
Charakter der Programme hin. In einer zweiten Phase sollten nun analog<br />
der Schweizer Agrarpolitik wirksamere, zielgerechtere Programme entwickelt werden,<br />
deren Nutzen transparenter ist (Europäische Kommission, Generaldirektion VI,<br />
Landwirtschaft 1998). Agrarumweltprogramme sollten vom Sinn her nicht primär<br />
nur Steuerungsinstrumente der Einkommenspolitik sein. Empfohlen wird ein ganzheitlicher<br />
Landschaftsansatz sowie eine Berücksichtigung der gesamtbetrieblichen<br />
Situation.<br />
5.2 Lebensraumaufwertung aus tierökologischer,<br />
speziell avifaunistischer Sicht<br />
Seit anfangs der 1990er Jahre wird im Naturschutz der Diskussion von Naturschutzzielen<br />
vermehrt Beachtung geschenkt. Ein wesentliches Naturschutzziel liegt in der<br />
langfristigen Sicherung von Populationen durch Erhaltung ihrer artspezifischen Lebensgrundlagen,<br />
verbunden mit einer Bewertung der Zukunftsprognosen der ausgewählten<br />
Arten und damit indirekt auch der entsprechenden Lebensgemeinschaften<br />
(GROSSER & RÖTZER 1998, AMLER et al. 1999). In diesem Zusammenhang gewinnt<br />
das Naturschutzkonzept der «Zielarten» neben jenem des «Biotopverbunds»<br />
sowohl in fachlichen wie auch in politischen Kreisen zunehmend an Bedeutung.<br />
Der Vorteil von Zielarten liegt darin, dass sich über Zielarten Naturschutzziele<br />
transparent gestalten lassen und auch die Wirkung konkreter Schutzmassnahmen<br />
auf die Zielarten mit wissenschaftlichen Methoden qualitativ kontrollierbar wird<br />
(HOVESTADT et al. 1991). Das Zielartenkonzept stellt heute ein wichtiges strategisches<br />
und operatives Instrument zur Durchsetzung von Naturschutzmassnahmen<br />
und nachfolgender Erfolgskontrolle dar.<br />
Zielarten werden hier wie folgt definiert (Details siehe ZEHLIUS-ECKERT 1998):<br />
«Als Zielarten werden Arten bezeichnet, die der Formulierung von konkreten und<br />
überprüfbaren Zielen des Naturschutzes dienen, d.h. sie ermöglichen die sachliche<br />
und räumliche Konkretisierung von abstrakt gehaltenen Zielen. Die Eigenschaften<br />
von Arten bzw. deren Vertreter oder Populationen, die für die Operationalisierung<br />
der Ziele herangezogen werden, können als Bewertungskriterien verwendet werden<br />
und als Parameter, anhand derer sich der Erfolg von Massnahmen des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege messen lassen.»<br />
<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 99