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Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

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für Länderprogramme gehen an die drei dominierenden Bundesländer Bayern (KU-<br />

LAP-Programm), Baden-Württemberg (MEKA-Programm) und Sachsen (Europäische<br />

Kommission, Generaldirektion VI, Landwirtschaft 1998).<br />

Die zur Umsetzung der Verordnung 2078/92 eingeführten Länderprogramme haben<br />

zum Teil eine umweltschützerische Zielsetzung. Die Förderung der Extensivierung<br />

und des biologischen Landbaus entlastet den Naturhaushalt. Da die Programme aber<br />

ausschliesslich handlungsorientiert und zu wenig erfolgsorientiert sind, sind sie von<br />

geringer ökologischer Effizienz (Rat von Sachverständigen für Umweltfragen<br />

1996). Wegen des hohen administrativen Aufwands und der geringen Mittelausstattung<br />

reichen sie nicht aus, um die Ziele einer umweltschonenden Landnutzung zu<br />

erreichen. Bemängelt wird auch, dass sich die Länderprogramme auf ertragsschwache<br />

Standorte und Regionen konzentrieren (Rat von Sachverständigen für Umweltfragen<br />

1994), aus Umweltsicht ist aber vor allem in Gunstlagen eine Extensivierung<br />

anzustreben. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1994) kritisiert, dass<br />

die EU-Agrarreform keine klare und langfristige Perspektive für eine ökonomische<br />

und ökologische Konzeption zukünftiger Landbewirtschaftung bietet. Allgemein<br />

lässt sich sagen, dass die meisten Programme aus Sicht der Biodiversitätsförderung<br />

unbefriedigend sind. Es fehlt den meisten Programmen an klaren präzisen Schutzzielen<br />

und Massnahmen und an Verpflichtungen seitens der Landwirte diese Ziele<br />

zu erreichen (Europäische Kommission, Generaldirektion VI, Landwirtschaft<br />

1998).<br />

Vor diesem Hintergrund gilt es Wege zu finden, die alle Aspekte, d.h. sowohl eine<br />

rationelle Landbewirtschaftung, die den Landwirten ein sicheres Einkommen garantiert,<br />

als auch den Umwelt- und Naturschutz berücksichtigen. Wir zitieren den Rat<br />

von Sachverständigen für Umweltfragen (1994, S. 44): «Für die Realisierung einer<br />

integrierten Agrarumweltpolitik ist das Verhältnis zwischen den von der EU mitgeförderten<br />

Umweltschutzprogrammen von besonderer Bedeutung. Ohne ein gemeinsames<br />

Förderkonzept der Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden besteht die<br />

Gefahr einer vertikalen Trennung. Der Umweltrat empfiehlt deshalb eine Integration<br />

der beiden Programmtypen, so dass sich zwei aufeinander aufbauende Fördersysteme<br />

mit einem entsprechend erhöhten finanziellen Anreiz ergeben. Die von der<br />

EU mitgeförderten Umweltschutzprogramme können den Länder-Schutzprogrammen<br />

als wichtige Grundlage dienen.»<br />

Im Gegensatz zur EU Agrarpolitk verfolgt die Schweizerische Agrarpolitik eine<br />

Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Bedürfnisse. Dieser integrative<br />

Ansatz wird von zahlreichen Fachleuten seit längerem gefordert (u.a. HABER 1979,<br />

SCHUMACHER 1980, MADER 1986, HAMPICKE 1988, PFADENHAUER 1988a,b,<br />

1990, BAUER 1994, Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1994, RÖSLER &<br />

WEINS 1996, Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, BRONNER et al.<br />

1997). In Fachkreisen ist man zur Überzeugung gelangt, dass die ökonomische und<br />

ökologische, aber auch die soziale Problemsituation nur über den Aufbau einer neuen<br />

Agrarstruktur erreicht werden kann. Mittel- bis langfristig muss eine umweltverträgliche<br />

Landbewirtschaftung etabliert werden, die sich selbst tragen kann und<br />

<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 97

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