Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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für Länderprogramme gehen an die drei dominierenden Bundesländer Bayern (KU-<br />
LAP-Programm), Baden-Württemberg (MEKA-Programm) und Sachsen (Europäische<br />
Kommission, Generaldirektion VI, Landwirtschaft 1998).<br />
Die zur Umsetzung der Verordnung 2078/92 eingeführten Länderprogramme haben<br />
zum Teil eine umweltschützerische Zielsetzung. Die Förderung der Extensivierung<br />
und des biologischen Landbaus entlastet den Naturhaushalt. Da die Programme aber<br />
ausschliesslich handlungsorientiert und zu wenig erfolgsorientiert sind, sind sie von<br />
geringer ökologischer Effizienz (Rat von Sachverständigen für Umweltfragen<br />
1996). Wegen des hohen administrativen Aufwands und der geringen Mittelausstattung<br />
reichen sie nicht aus, um die Ziele einer umweltschonenden Landnutzung zu<br />
erreichen. Bemängelt wird auch, dass sich die Länderprogramme auf ertragsschwache<br />
Standorte und Regionen konzentrieren (Rat von Sachverständigen für Umweltfragen<br />
1994), aus Umweltsicht ist aber vor allem in Gunstlagen eine Extensivierung<br />
anzustreben. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1994) kritisiert, dass<br />
die EU-Agrarreform keine klare und langfristige Perspektive für eine ökonomische<br />
und ökologische Konzeption zukünftiger Landbewirtschaftung bietet. Allgemein<br />
lässt sich sagen, dass die meisten Programme aus Sicht der Biodiversitätsförderung<br />
unbefriedigend sind. Es fehlt den meisten Programmen an klaren präzisen Schutzzielen<br />
und Massnahmen und an Verpflichtungen seitens der Landwirte diese Ziele<br />
zu erreichen (Europäische Kommission, Generaldirektion VI, Landwirtschaft<br />
1998).<br />
Vor diesem Hintergrund gilt es Wege zu finden, die alle Aspekte, d.h. sowohl eine<br />
rationelle Landbewirtschaftung, die den Landwirten ein sicheres Einkommen garantiert,<br />
als auch den Umwelt- und Naturschutz berücksichtigen. Wir zitieren den Rat<br />
von Sachverständigen für Umweltfragen (1994, S. 44): «Für die Realisierung einer<br />
integrierten Agrarumweltpolitik ist das Verhältnis zwischen den von der EU mitgeförderten<br />
Umweltschutzprogrammen von besonderer Bedeutung. Ohne ein gemeinsames<br />
Förderkonzept der Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden besteht die<br />
Gefahr einer vertikalen Trennung. Der Umweltrat empfiehlt deshalb eine Integration<br />
der beiden Programmtypen, so dass sich zwei aufeinander aufbauende Fördersysteme<br />
mit einem entsprechend erhöhten finanziellen Anreiz ergeben. Die von der<br />
EU mitgeförderten Umweltschutzprogramme können den Länder-Schutzprogrammen<br />
als wichtige Grundlage dienen.»<br />
Im Gegensatz zur EU Agrarpolitk verfolgt die Schweizerische Agrarpolitik eine<br />
Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Bedürfnisse. Dieser integrative<br />
Ansatz wird von zahlreichen Fachleuten seit längerem gefordert (u.a. HABER 1979,<br />
SCHUMACHER 1980, MADER 1986, HAMPICKE 1988, PFADENHAUER 1988a,b,<br />
1990, BAUER 1994, Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1994, RÖSLER &<br />
WEINS 1996, Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, BRONNER et al.<br />
1997). In Fachkreisen ist man zur Überzeugung gelangt, dass die ökonomische und<br />
ökologische, aber auch die soziale Problemsituation nur über den Aufbau einer neuen<br />
Agrarstruktur erreicht werden kann. Mittel- bis langfristig muss eine umweltverträgliche<br />
Landbewirtschaftung etabliert werden, die sich selbst tragen kann und<br />
<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 97