Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Der ökologische Ausgleich<br />
in der gesamten<br />
Schweiz<br />
chen als ökologische Ausgleichsflächen zu fördern. Für den ökologischen Ausgleich<br />
wurden bis ins Jahr 2005 folgende Wirkungsziele festgelegt (Bundesamt für<br />
Landwirtschaft 1999b):<br />
Die natürliche Artenvielfalt und die Vielfalt der Lebensräume soll gefördert werden.<br />
Es soll zu keinen weiteren Artenverlusten (Rote Liste) im Kulturland kommen, und<br />
bedrohte Arten sollen sich wieder ausbreiten.<br />
Als Umsetzungsziel wird bis ins Jahr 2005 ein Mindestanteil von 10% qualitativ<br />
wertvoller ökologischer Ausgleichsflächen an der gesamtschweizerischen landwirtschaftlichen<br />
Nutzfläche angestrebt, davon sollen 65’000 ha im Talgebiet liegen.<br />
Dieses Ziel ist sogar vom Bundesrat im Beschluss zur Genehmigung des Landschaftskonzepts<br />
Schweiz genehmigt worden. Das Evaluationsprogramm zu den<br />
Ökomassnahmen soll prüfen, ob diese Ziele erreicht werden (Bundesamt für Landwirtschaft<br />
1999b).<br />
Die Ergebnisse der Beteiligungsanalyse zeigen, dass die Entwicklung der ökologischen<br />
Ausgleichsflächen das obligatorische Minimum abbildet, welches Voraussetzungen<br />
für die Auszahlung von IP- oder Biobeiträgen (bis 1998) bzw. von allgemeinen<br />
und ökologischen Direktzahlungen (ab 1999, DZV) ist (Bundesamt für Landwirtschaft<br />
1999b). 1999 wurden insgesamt 8,2% der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
der Schweiz als ökologische Ausgleichsflächen (ohne Hochstammobstbäume)<br />
ausgeschieden (Abbildung 32).<br />
<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 89