Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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werden, dies gilt im speziellen für die ökologischen Leistungen. Solche von der<br />
Produktion vollständig abgekoppelte Stützungsmassnahmen (Green box), aber auch<br />
die Massnahmen zur Begrenzung der Produktion (Blue box), bilden für die europäischen<br />
Staaten Grundpfeiler ihrer Agrarpolitik. Von den Agrarexportländern USA,<br />
Kanada und der «Cairns-Gruppe» (u.a. Australien, Südafrika, Argentinien) stehen<br />
diese agrarpolitischen Massnahmen stark unter Beschuss.<br />
Im Folgenden sollen die Konzepte, Programme und Massnahmen zur Extensivierung<br />
der Produktion, zur Erhaltung, Aufwertung und Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
und zur Förderung bedrohter Arten der Kulturlandschaft für die<br />
Schweiz und für Länder der Europäischen Gemeinschaft beleuchtet und miteinander<br />
verglichen werden. Wir beschränken uns bei der Bewertung auf den Arten- und<br />
Biotopschutz.<br />
5.1.1 Schweiz<br />
Mit der im Jahr 1992 verabschiedeten Agrarreform leitete der Bundesrat in der<br />
Schweiz einen flächendeckenden Ökologisierungsprozess in der Landwirtschaft ein.<br />
Ziel ist ein marktorientierter und nachhaltig produzierender Agrarsektor (BÖTSCH<br />
1998). Das Konzept beruht auf einer Trennung von Preis- und Einkommenspolitik,<br />
in der Verwirklichung ökologischer Anliegen durch ökonomische Anreize und in<br />
einer Lockerung der staatlichen Markteingriffe zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit.<br />
In einer ersten Etappe wurden Direktzahlungen für die Abgeltung der<br />
gemeinwirtschaftlichen (Art. 31a LwG) und die Förderung besonderer ökologischer<br />
Leistungen eingeführt (Art. 31b LwG). Mit der 1998 verabschiedeten Revision des<br />
Eidgenössischen Landwirtschaftsgesetzes (AP 2002) wurde eine Liberalisierung der<br />
Marktordnung und ein Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit ins Zentrum gerückt.<br />
Gleichzeitig wurden Anstrengungen zum Schutze von Umwelt, Natur und Tierwelt<br />
verstärkt gefördert. Grundsätzlich bildet der ÖLN die Voraussetzung für den Bezug<br />
von allgemeinen Direktzahlungen und Beiträgen für ökologische Leistungen. Nachzuweisende<br />
Elemente sind die Düngerbilanz, die geregelte Fruchtfolge, der Bodenschutz,<br />
der kontrollierte Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln, die Einhaltung<br />
der landwirtschaftlich relevanten Tierschutzvorschriften und ein Mindestmass von<br />
7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche für Massnahmen des ökologischen Ausgleichs.<br />
Die Schweizerische Agrarpolitik strebt das Ziel an, eine konkurrenzfähige Landwirtschaft<br />
zu entwickeln, die unter Integration ökologischer Anforderungen qualitativ<br />
hochstehende Produkte herstellt, die auch vom Markt gefragt werden. Die gesetzlichen<br />
Anpassungen wurden auch notwendig, um die aus dem WTO-Agrarabkommen<br />
abgeleiteten rechtlichen und politischen Anforderungen auch mit dem<br />
Recht der Europäischen Union (EU) und den GATT-Verträgen vereinbar zu machen.<br />
Die Eidgenössische Agrarpolitik verfolgt seit 1993 das Ziel, die Artenvielfalt durch<br />
Gewährung von Beiträgen für die Verwendung von landwirtschaftlichen Nutzflä-<br />
88 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>