Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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schiedlich sind die Programme vor allem hinsichtlich der Definition der Massnahmen<br />
und der Abgeltung von ökologischen Leistungen.<br />
Einige EU-Länder verfolgen das Ziel, mit «weichen» Massnahmen möglichst viele<br />
Landwirte anzusprechen, um eine hohe Flächenwirksamkeit zu erzielen. Andere<br />
Länder streben eine hohe Regionalisierung an und konzentrieren sich auf spezifische<br />
Probleme in bestimmten Landesteilen. Klar definierte Umweltauflagen werden<br />
entsprechend mit hohen Abgeltungsleistungen honoriert. Einige Länder bieten einen<br />
à la carte Massnahmenkatalog, andere wiederum ein full package Programm an.<br />
Die Gestaltung der Programme ist je nach Region unterschiedlich. Einige Programme<br />
konzentrieren sich auf ökologisch sensible Gebiete, andere gelten für die<br />
gesamte Region. Dabei kann kein einheitliches Muster festgestellt werden.<br />
Jeder siebte Landwirtschaftsbetrieb in der EU hat inzwischen Verträge im Rahmen<br />
der Agrarumweltprogramme unterzeichnet, und die darin vorgesehenen Umweltleistungen<br />
beziehen mehr als 20% der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Europa ein<br />
(Europäische Kommission, Generaldirektion VI, Landwirtschaft 1998). Damit wird<br />
das für das Jahr 2000 gesteckte Ziel von 15% überschritten. Anzufügen ist jedoch,<br />
dass die einbezogene Fläche nichts über die Qualität der Umsetzung aussagt und<br />
zudem 78% der Ausgaben für die Umweltprogramme auf nur fünf Mitgliedstaaten<br />
fallen (D, F, I, A, SF). Hinsichtlich der Auswirkungen der Massnahmen auf die<br />
Biodiversität liegen kaum Daten aus den einzelnen Programmen vor. Viele Regionen<br />
und einige Mitgliedstaaten haben bezüglich der Wirkungskontrolle der Massnahmen<br />
wenig Anstrengungen unternommen oder stecken in ihrer Bewertung noch<br />
in der Anfangsphase. Die EU-Kommission kommt zum Schluss, dass ein Monitoring<br />
der Artenvielfalt aufgrund der Komplexität biologischer Systeme sehr schwierig<br />
und kostspielig sei. Erforderlich seien gute Basisdaten und Geduld, da die Massnahmen<br />
über einen beträchtlichen Zeitraum fortgesetzt werden müssen, um Trends<br />
feststellen zu können (Europäische Kommission, Generaldirektion VI, Landwirtschaft<br />
1998).<br />
Es würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen<br />
EU-Länderprogramme hier zu diskutieren. Am Beispiel des eher fortschrittlichen<br />
Deutschlands soll der Stellenwert von flankierenden Massnahmen für die Biodiversität<br />
kurz dargestellt werden.<br />
Deutschland bietet ein Basisprogramm an, welches anstrebt, landwirtschaftliche<br />
Produktionsformen den marktwirtschaftlichen und den geografischen Bedingungen<br />
anzupassen. Als Massnahmen werden die Extensivierung des Ackerbaus (Reduktion<br />
von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln, Weidebewirtschaftung, Dauerkulturen)<br />
und die Einführung oder Weiterführung des biologischen Landbaus gefördert.<br />
Ergänzt wird das Basisprogramm durch individuelle Länderprogramme, welche<br />
spezifischere Massnahmen umfassen. Solche Länderprogramme müssen von den<br />
Bundesländern mitfinanziert werden. Die Beteiligung an den flankierenden Massnahmen<br />
ist in Deutschland dank der frühen Einführung hoch. Die Durchführung ist<br />
aber in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Etwa 60% der Geldmittel<br />
96 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>