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Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

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Einige Pflanzenarten wie die Ackerkratzdistel Cirsium arvense und grosse Ampferarten<br />

Rumex sp. sind gefürchtet, weil ein Übergreifen auf die benachbarten Kulturen<br />

oder Probleme bei der erneuten Bestellung der Fläche mit einer Kulturpflanze zu<br />

erwarten sind. Die zweihäusige Ackerkratzdistel verbreitet sich vor allem vegetativ,<br />

die Gefahr der Ausbreitung über Samen wird allgemein überschätzt, da viele Samen<br />

steril sind (Details siehe HÄNI et al. 1998a). Die Ackerkratzdistel kann sich bei günstigen<br />

Bedingungen (viel Licht und Platz) ähnlich wie das weiche Honiggras<br />

Holcus mollis (nur Genf) sehr schnell ausbreiten. Das weiche Honiggras ist in der<br />

Regel unproblematisch (siehe unten), die Ackerkratzdistel hingegen sollte von Beginn<br />

weg gezielt bekämpft werden.<br />

Integriert produzierende Landwirten wurden verpflichtet die Ackerkratzdistelherde<br />

einzelstockweise chemisch zu bekämpfen (z.B. mit Lontrel), um eine Verseuchung<br />

der Fläche zu verhindern. Auf Biobetrieben musste die Ackerkratzdistel dagegen<br />

mechanisch (Mahd) bekämpft werden (Details siehe HÄNI et al. 1998b). Auf Ackerflächen,<br />

die bereits einen grossen Bestand an Disteln aufwiesen, wurde prinzipiell<br />

auf die Anlage eines Brachstreifens verzichtet. Ampferarten konnten mit chemischer<br />

oder mechanischer Einzelstockbehandlung gut unter Kontrolle gehalten werden.<br />

Andere Begleitkräuter wurden nur in wenigen Ausnahmefällen bekämpft.<br />

Die grosse Samenanreicherung an Wildkräutern im Boden kann bei der Neubestellung<br />

der Fläche mit einer Kultur Probleme bereiten. Bei Raps als Folgekultur ergaben<br />

sich die grössten Probleme. Zwischen der Bodenbearbeitung (Anfang/Mitte<br />

August) und der Aussaat (Ende August/Anfang September) laufen Wildkräuter<br />

rasch auf, und können, da der Raps nicht mit Herbiziden behandelt wird, den jungen<br />

Raps stark konkurrenzieren. Der Brachstreifen wurde in diesen Fällen ein weiteres<br />

Jahr belassen, um anstelle des Raps in der Fruchtfolge Getreide anzubauen. Bei einer<br />

nachfolgenden Getreidekultur erfolgt die Bodenbearbeitung später, und das<br />

Wintergetreide vermag dem Konkurrenzdruck durch die Wildkräuter standzuhalten.<br />

In der Regel wurden die Getreideflächen später mit Herbiziden behandelt, und es<br />

ergab sich kein verminderter Ertrag.<br />

Im Kanton Genf kann auch das weiche Honiggras Probleme bei der Neubestellung<br />

verursachen. Das Pflügen der betroffenen Fläche im Frühjahr, bevor der Brachstreifen<br />

im Sommer/Herbst für eine Kultur vorbereitet wird, verminderte jedoch die<br />

Ausbreitungskraft dieses Grases stark.<br />

Abgeltung: Im Kanton Schaffhausen wurden Buntbrachen von 1991–95 bzw. 1996<br />

(je nach Ablauf der Verträge) nach den kantonalen Richtlinien aus dem Jahr 1991 in<br />

Abhängigkeit der Bodenqualität mit Fr. 45.–/a bis Fr. 70.–/a entschädigt. Seit 1995<br />

bzw. 1996 gilt generell der Ansatz von Fr. 45.–/a; das Saatgut wird zusätzlich finanziert.<br />

Im Kanton Genf werden die Bewirtschafter im Rahmen des Projektes mit<br />

Fr. 45.–/a entschädigt; das Saatgut wird zusätzlich finanziert.<br />

42 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>

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