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Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

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Vorwort<br />

Das <strong>Rebhuhn</strong> ist in der Schweiz eine jagdbare Art. In unserem Land wurden jedoch<br />

letztmals 1987 Rebhühner geschossen. Das Parlament belegte das <strong>Rebhuhn</strong> 1988<br />

mit einem 10-jährigen Jagd-Moratorium, das 1998 vom Bundesrat um weitere 10<br />

Jahre verlängert wurde.<br />

1991 beauftragte das BUWAL die Schweizerische Vogelwarte Sempach damit,<br />

Grundlagen für den Schutz des <strong>Rebhuhn</strong>s zu beschaffen. Insbesondere sollten mit<br />

der Förderung von ökologischen Ausgleichsmassnahmen die beiden letzten <strong>Rebhuhn</strong>vorkommen<br />

der Schweiz in der «Champagne genevoise» (Kanton Genf) und<br />

im Klettgau (Kanton Schaffhausen) gerettet werden. Trotz des grossen Einsatzes<br />

der beteiligten Projektmitarbeiter, der betroffenen Kantone und nicht zuletzt der<br />

Landwirte, konnte die eigentliche Zielart, das <strong>Rebhuhn</strong>, nicht erhalten werden. Im<br />

Klettgau verschwand das <strong>Rebhuhn</strong> 1993 und im Kanton Genf blieben im Jahre<br />

2000 lediglich noch zwei Paare übrig. Obwohl das eigentliche Ziel verfehlt wurde,<br />

leistete das Projekt vorbildliche Pionierarbeit. Die gesammelten Praxiserfahrungen<br />

trugen wesentlich zur Ausrichtung des ökologischen Ausgleichs in intensiv genutzten<br />

Ackerbaugebieten bei und befruchteten die Entwicklung einer nachhaltigen<br />

Landwirtschaftspolitik.<br />

Das <strong>Rebhuhn</strong> verdankt seine Lebensgrundlage der Landwirtschaft. Um das <strong>Rebhuhn</strong><br />

in der Schweiz in grossflächigen und zusammenhängenden Lebensräumen zu<br />

erhalten, braucht es noch mehr Anstrengungen. In der Schweiz weisen nur noch<br />

wenige Gebiete das Potenzial für das <strong>Rebhuhn</strong> auf. Aufgrund der Resultate des<br />

Aussetzungsversuchs im Klettgau besteht aber durchaus Hoffnung, das <strong>Rebhuhn</strong> als<br />

Brutvogel zu erhalten. Die Qualität, die Quantität, die Verteilung und die Vernetzung<br />

der ökologischen Ausgleichsflächen müssen aber noch grossflächig verbessert<br />

werden, bevor eine Wiederansiedlung des <strong>Rebhuhn</strong>s ins Auge gefasst werden kann.<br />

Erfreulich ist die Tatsache, dass einige gefährdete Charakterarten der Feldflur, wie<br />

die Grauammer, die Wachtel, das Schwarzkehlchen, die Dorngrasmücke und der<br />

Orpheusspötter sowie bedrohte Ackerwildkräuter, Kleinsäuger und Insekten dank<br />

der aufgewerteten Lebensräume zum Teil stark zunahmen. Dies motiviert die Beteiligten<br />

– trotz der Misserfolge im eigentlichen <strong>Rebhuhn</strong>-Schutz – engagiert weiterzumachen.<br />

Zusätzliche Massnahmen, wie die neue Ökoqualitätsverordnung werden<br />

uns dem Ziel der Rückkehr des <strong>Rebhuhn</strong>s in die Schweiz näher bringen. Dieses<br />

Ziel kann nur mit der tatkräftigen Hilfe der Landwirtschaft erreicht werden. Aber<br />

auch wir Konsumentinnen und Konsumenten können zum Schutz der anspruchsvollen<br />

Arten der Feldflur beitragen, indem wir gezielt einheimische Produkte kaufen,<br />

die naturverträglich produziert werden.<br />

Bundesamt für Umwelt,<br />

Wald und Landschaft<br />

Willy Geiger<br />

Vizedirektor<br />

<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 7

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