Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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sten überlebensfähigen Population (MVP = minimum viable population) ermittelt<br />
werden (Details siehe SHAFFER in SOULÉ 1987).<br />
Neben der Flächenquantität der MVP sind die Habitatqualität und die Lage (Vernetzung)<br />
der Flächen entscheidende Parameter. Wichtige populationsbiologische<br />
Fragen, die sich uns bezüglich der Erhaltung einer stabilen <strong>Rebhuhn</strong>population<br />
stellen, lauten dementsprechend wie folgt:<br />
• Wie gross ist eine Minimalpopulation von Rebhühnern im untersuchten Raum?<br />
• Wie gross ist der Flächen- und Raumanspruch der kleinsten überlebensfähigen<br />
Population von Rebhühnern?<br />
• Wie hoch muss der Anteil naturnaher Flächen bzw. ökologischer Ausgleichsflächen<br />
sein (Quantität)?<br />
• Wie müssen die ökologischen Ausgleichsflächen im Habitat verteilt sein (Anordnung)?<br />
• Welche ökologischen Massnahmen sind geeignet, um das <strong>Rebhuhn</strong> zu fördern<br />
(Qualität)?<br />
Aufgrund von Angaben aus der Literatur lassen sich im Falle des <strong>Rebhuhn</strong>s die Habitatbedürfnisse<br />
und Schutzstrategien eingrenzen. Man kann davon ausgehen, dass<br />
die minimale lokale Population beim <strong>Rebhuhn</strong> bei etwa zehn Brutpaaren und das<br />
Minimalareal eines Paares bei 10–30 ha liegt (RIESS 1988). Damit eine Metapopulation<br />
aber langfristig überlebensfähig ist, braucht es im selben Naturraum 5–10<br />
Bestände von je zehn Brutpaaren, die maximal 2–3 Kilometer voneinander entfernt<br />
liegen. Diese naturräumlichen Biotopeigenschaften sind sowohl im Kanton Schaffhausen<br />
wie im Kanton Genf unter Einbezug der grenznahen Räume gegeben. Als<br />
mittelfristiges Ziel des <strong>Rebhuhn</strong>-Projekts musste deshalb angestrebt werden, in diesen<br />
beiden Naturräumen die Biotopqualität geeigneter Vorrangflächen (Mindestgrösse<br />
300 ha) so zu verbessern, dass ein Bestand von je zehn Paaren darin existieren<br />
kann.<br />
Seit einiger Zeit beschäftigen sich Ökologen mit der Zielformulierung für die Flächensicherung.<br />
Dem Naturschutz wird von der Politik die berechtigte Frage gestellt,<br />
welcher Flächenanteil zur Erhaltung einheimischer Tier- und Pflanzenarten bzw.<br />
deren Lebensräume nötig ist. Zu diesem Thema wurden in den vergangenen Jahren<br />
zahlreiche Publikationen und Konzepte verfasst (u.a. ERZ 1981, KAULE 1981, HEY-<br />
DEMANN 1988, BROGGI & SCHLEGEL 1989, SCHREINER 1990, AMLER et al. 1999).<br />
BROGGI & SCHLEGEL (1989) gehen davon aus, dass in der Agrarlandschaft des<br />
Mittellandes ein Anteil von 12% naturnaher Flächen in der freien Feldfläche notwendig<br />
ist, um die Artenvielfalt und Lebensraumqualität der 1950er und frühen<br />
1960er Jahre zu erreichen. Dies entspricht einer Verdreifachung des heutigen Bestands.<br />
An diesen Vorgaben orientieren sich u.a. auch das Naturschutz-Gesamtkonzept<br />
des Kantons Zürich (KUHN et al. 1992, Amt für Raumplanung des Kantons<br />
Zürich 1995), welches einen Anteil von 13,2% und das Mehrjahresprogramm Natur<br />
2001 des Kantons Aargau (Kanton Aargau Baudepartement 1993), welches einen<br />
Anteil von 11,7% an Naturvorrangflächen anstrebt.<br />
<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 101