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Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

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sten überlebensfähigen Population (MVP = minimum viable population) ermittelt<br />

werden (Details siehe SHAFFER in SOULÉ 1987).<br />

Neben der Flächenquantität der MVP sind die Habitatqualität und die Lage (Vernetzung)<br />

der Flächen entscheidende Parameter. Wichtige populationsbiologische<br />

Fragen, die sich uns bezüglich der Erhaltung einer stabilen <strong>Rebhuhn</strong>population<br />

stellen, lauten dementsprechend wie folgt:<br />

• Wie gross ist eine Minimalpopulation von Rebhühnern im untersuchten Raum?<br />

• Wie gross ist der Flächen- und Raumanspruch der kleinsten überlebensfähigen<br />

Population von Rebhühnern?<br />

• Wie hoch muss der Anteil naturnaher Flächen bzw. ökologischer Ausgleichsflächen<br />

sein (Quantität)?<br />

• Wie müssen die ökologischen Ausgleichsflächen im Habitat verteilt sein (Anordnung)?<br />

• Welche ökologischen Massnahmen sind geeignet, um das <strong>Rebhuhn</strong> zu fördern<br />

(Qualität)?<br />

Aufgrund von Angaben aus der Literatur lassen sich im Falle des <strong>Rebhuhn</strong>s die Habitatbedürfnisse<br />

und Schutzstrategien eingrenzen. Man kann davon ausgehen, dass<br />

die minimale lokale Population beim <strong>Rebhuhn</strong> bei etwa zehn Brutpaaren und das<br />

Minimalareal eines Paares bei 10–30 ha liegt (RIESS 1988). Damit eine Metapopulation<br />

aber langfristig überlebensfähig ist, braucht es im selben Naturraum 5–10<br />

Bestände von je zehn Brutpaaren, die maximal 2–3 Kilometer voneinander entfernt<br />

liegen. Diese naturräumlichen Biotopeigenschaften sind sowohl im Kanton Schaffhausen<br />

wie im Kanton Genf unter Einbezug der grenznahen Räume gegeben. Als<br />

mittelfristiges Ziel des <strong>Rebhuhn</strong>-Projekts musste deshalb angestrebt werden, in diesen<br />

beiden Naturräumen die Biotopqualität geeigneter Vorrangflächen (Mindestgrösse<br />

300 ha) so zu verbessern, dass ein Bestand von je zehn Paaren darin existieren<br />

kann.<br />

Seit einiger Zeit beschäftigen sich Ökologen mit der Zielformulierung für die Flächensicherung.<br />

Dem Naturschutz wird von der Politik die berechtigte Frage gestellt,<br />

welcher Flächenanteil zur Erhaltung einheimischer Tier- und Pflanzenarten bzw.<br />

deren Lebensräume nötig ist. Zu diesem Thema wurden in den vergangenen Jahren<br />

zahlreiche Publikationen und Konzepte verfasst (u.a. ERZ 1981, KAULE 1981, HEY-<br />

DEMANN 1988, BROGGI & SCHLEGEL 1989, SCHREINER 1990, AMLER et al. 1999).<br />

BROGGI & SCHLEGEL (1989) gehen davon aus, dass in der Agrarlandschaft des<br />

Mittellandes ein Anteil von 12% naturnaher Flächen in der freien Feldfläche notwendig<br />

ist, um die Artenvielfalt und Lebensraumqualität der 1950er und frühen<br />

1960er Jahre zu erreichen. Dies entspricht einer Verdreifachung des heutigen Bestands.<br />

An diesen Vorgaben orientieren sich u.a. auch das Naturschutz-Gesamtkonzept<br />

des Kantons Zürich (KUHN et al. 1992, Amt für Raumplanung des Kantons<br />

Zürich 1995), welches einen Anteil von 13,2% und das Mehrjahresprogramm Natur<br />

2001 des Kantons Aargau (Kanton Aargau Baudepartement 1993), welches einen<br />

Anteil von 11,7% an Naturvorrangflächen anstrebt.<br />

<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 101

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