Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Hecken und Krautsäume<br />
auf stillgelegtem<br />
Ackerland<br />
Kleinstrukturen<br />
schädigt; das Saatgut wird zusätzlich finanziert. Im Kanton Genf liegt die Abgeltung<br />
bei Fr. 30.–/a; das Saatgut wird zusätzlich finanziert.<br />
Typische Brutvögel der offenen Feldflur wie die Feldlerche meiden hohe Strukturen<br />
und werden deshalb durch Hochhecken verdrängt. Punktuell und kleinflächig angelegt,<br />
bereichern Niederhecken mit breiten Krautsäumen die Feldflur. Sie sind wichtige<br />
Teillebensräume einer ganzen Reihe anspruchsvoller Vogelarten und bieten<br />
insbesondere dem <strong>Rebhuhn</strong> im Winter eine ideale Deckung.<br />
Anlage und Pflege: Neu angelegte Heckengruppen mit einer Länge von 5–30 m inklusive<br />
mindestens 3 m breiten beidseitigen Krautsäumen bereichern einige Brachen,<br />
Bachläufe, Böschungen und kleinere nur schwer nutzbare Flächen im Kulturland.<br />
Sie werden abschnittweise alle 3–4 Jahre auf den Stock gesetzt, damit sie<br />
nicht zu Hochhecken aufwachsen. Neupflanzungen werden nicht eingezäunt, und es<br />
findet nur eine geringe Pflege statt. Mindestens die Hälfte des Krautsaums bleibt<br />
das ganze Jahr hindurch ungemäht.<br />
Abgeltung: Im Kanton Schaffhausen gelten dieselben Ansätze wir für extensiv genutzte<br />
Wiesen auf stillgelegtem Ackerland. Das Pflanzgut wird zusätzlich finanziert.<br />
Im Kanton Genf werden Hecken und Krautsäume auf Ackerland mit Fr. 40.–<br />
/a abgegolten. Das Pflanzgut wird zusätzlich finanziert.<br />
Verschiedene Kleinstrukturen sind integraler Bestandteil der Vertragsflächen. Dazu<br />
zählen Stein- und Asthaufen, Totholz, Trockenmäuerchen, Ruderalflächen mit<br />
Sand- und Kies, Nisthilfen für Hautflügler sowie Sitz- und Singwarten für Vögel.<br />
Abgeltung: In beiden Kantonen erfolgt keine Abgeltung von Kleinstrukturen.<br />
3.5 Kartierung der Avifauna<br />
Im Klettgau wurden die Gebiete Widen und Langfeld und in der Champagne genevoise<br />
die Fläche Laconnex avifaunistisch intensiv bearbeitet. Die wenig bis sehr<br />
wenig ökologisch aufgewerteten Klettgauer Gebiete Plomberg und Unterklettgau<br />
werden seit 1996 bzw. seit 1999 als Referenzflächen analog den übrigen Gebieten<br />
bearbeitet. 1999 wurden zudem die Goldammerreviere in zwei Teilflächen der Rebberge<br />
bei Hallau und Oberhallau kartiert.<br />
Die Untersuchungsgebiete wurden jeweils von April bis Anfang August an 1–3 Tagen<br />
pro Woche begangen, wobei in erster Linie die Bestände und das Verteilungsmuster<br />
einiger typischer Arten der offenen und halboffenen Feldflur erfasst<br />
wurden. Alle auf ein Revier hindeutenden Beobachtungen (Gesang, Territorialverhalten,<br />
Neststandorte) wurden jeweils auf einem Kulturenplan eingetragen. Als<br />
Kriterium für eine Ansiedlung wurden mehrfache Beobachtungen und bei Arten mit<br />
akustischer Revieranzeige Gesangsaktivität während mindestens 2 Wochen definiert.<br />
Quantitativ erfasst wurden die folgenden Arten: Turmfalke Falco tinnunculus,<br />
44 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>