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Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

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Hecken und Krautsäume<br />

auf stillgelegtem<br />

Ackerland<br />

Kleinstrukturen<br />

schädigt; das Saatgut wird zusätzlich finanziert. Im Kanton Genf liegt die Abgeltung<br />

bei Fr. 30.–/a; das Saatgut wird zusätzlich finanziert.<br />

Typische Brutvögel der offenen Feldflur wie die Feldlerche meiden hohe Strukturen<br />

und werden deshalb durch Hochhecken verdrängt. Punktuell und kleinflächig angelegt,<br />

bereichern Niederhecken mit breiten Krautsäumen die Feldflur. Sie sind wichtige<br />

Teillebensräume einer ganzen Reihe anspruchsvoller Vogelarten und bieten<br />

insbesondere dem <strong>Rebhuhn</strong> im Winter eine ideale Deckung.<br />

Anlage und Pflege: Neu angelegte Heckengruppen mit einer Länge von 5–30 m inklusive<br />

mindestens 3 m breiten beidseitigen Krautsäumen bereichern einige Brachen,<br />

Bachläufe, Böschungen und kleinere nur schwer nutzbare Flächen im Kulturland.<br />

Sie werden abschnittweise alle 3–4 Jahre auf den Stock gesetzt, damit sie<br />

nicht zu Hochhecken aufwachsen. Neupflanzungen werden nicht eingezäunt, und es<br />

findet nur eine geringe Pflege statt. Mindestens die Hälfte des Krautsaums bleibt<br />

das ganze Jahr hindurch ungemäht.<br />

Abgeltung: Im Kanton Schaffhausen gelten dieselben Ansätze wir für extensiv genutzte<br />

Wiesen auf stillgelegtem Ackerland. Das Pflanzgut wird zusätzlich finanziert.<br />

Im Kanton Genf werden Hecken und Krautsäume auf Ackerland mit Fr. 40.–<br />

/a abgegolten. Das Pflanzgut wird zusätzlich finanziert.<br />

Verschiedene Kleinstrukturen sind integraler Bestandteil der Vertragsflächen. Dazu<br />

zählen Stein- und Asthaufen, Totholz, Trockenmäuerchen, Ruderalflächen mit<br />

Sand- und Kies, Nisthilfen für Hautflügler sowie Sitz- und Singwarten für Vögel.<br />

Abgeltung: In beiden Kantonen erfolgt keine Abgeltung von Kleinstrukturen.<br />

3.5 Kartierung der Avifauna<br />

Im Klettgau wurden die Gebiete Widen und Langfeld und in der Champagne genevoise<br />

die Fläche Laconnex avifaunistisch intensiv bearbeitet. Die wenig bis sehr<br />

wenig ökologisch aufgewerteten Klettgauer Gebiete Plomberg und Unterklettgau<br />

werden seit 1996 bzw. seit 1999 als Referenzflächen analog den übrigen Gebieten<br />

bearbeitet. 1999 wurden zudem die Goldammerreviere in zwei Teilflächen der Rebberge<br />

bei Hallau und Oberhallau kartiert.<br />

Die Untersuchungsgebiete wurden jeweils von April bis Anfang August an 1–3 Tagen<br />

pro Woche begangen, wobei in erster Linie die Bestände und das Verteilungsmuster<br />

einiger typischer Arten der offenen und halboffenen Feldflur erfasst<br />

wurden. Alle auf ein Revier hindeutenden Beobachtungen (Gesang, Territorialverhalten,<br />

Neststandorte) wurden jeweils auf einem Kulturenplan eingetragen. Als<br />

Kriterium für eine Ansiedlung wurden mehrfache Beobachtungen und bei Arten mit<br />

akustischer Revieranzeige Gesangsaktivität während mindestens 2 Wochen definiert.<br />

Quantitativ erfasst wurden die folgenden Arten: Turmfalke Falco tinnunculus,<br />

44 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>

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