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Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

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Ökologische<br />

Ausgleichsflächen<br />

Wertvolle ökologische<br />

Ausgleichsflächen<br />

Naturnahe Flächen<br />

Bezüglich der ökologischen Qualität werden zwei Begriffe definiert:<br />

Als ökologische Ausgleichsflächen werden alle Flächen bezeichnet, die in der<br />

Öko-Beitragsverordnung (ÖBV) bzw. ab 1999 in der Direktzahlungsverordnung<br />

(DZV) als anrechenbare Elemente definiert sind. Die Grünbrache wurde als Produktionslenkungsmassnahme<br />

im Pflanzenbau eingeführt und gilt deshalb nicht als ökologische<br />

Ausgleichsfläche, die 1999 eingeführte Rotationsbrache hingegen wird wie<br />

in der DZV als ökologische Ausgleichsfläche eingestuft. Nach der ÖBV bzw. DZV<br />

dürfen Obstbäume ab einer Stammhöhe von 1,2 m als ökologische Ausgleichsflächen<br />

angerechnet werden (1 Baum = 1 Are). Da diese Anrechenbarkeit die ökologische<br />

Flächenbilanz verfälscht, werden nach unserer Bewertungsart Obstbäume<br />

nicht als Fläche angerechnet. Relevant ist die Fläche der Kultur auf welcher die<br />

Bäume stehen, dies ist in der Regel intensiv oder wenig intensiv genutztes Grünland.<br />

Als wertvolle ökologische Ausgleichsflächen werden hier Flächen mit einer überdurchschnittlichen<br />

Arten- und Strukturenvielfalt bezeichnet (vgl. GARNIER 1994).<br />

Wir bewerteten, artenreiche Hecken und Wiesen, eingesäte und spontan begrünte<br />

Bunt- und Rotationsbrachen, sowie Feldflorareservate (Ackerschonflächen) als<br />

wertvolle ökologische Ausgleichsflächen. Extensiv genutzte Wiesen auf stillgelegtem<br />

Ackerland und wenig intensiv genutzte Wiesen weisen in der Regel eine geringe<br />

botanische Artenvielfalt auf und wurden deshalb meist nicht als wertvolle Ausgleichsflächen<br />

betrachtet. Andererseits erfüllten einige magere Wiesen die botanischen<br />

Kriterien, obwohl sie nicht als ökologische Ausgleichsflächen angemeldet<br />

wurden. Diese Flächen erscheinen nicht in der Statistik über die ökologischen Direktzahlungen,<br />

da sie aber ökologisch wertvoll sind, werden sie hier als solche berücksichtigt.<br />

Als naturnahe Flächen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden alle ökologischen<br />

Ausgleichsflächen sowie Grünbrachen, Wildblumenfelder und Emmer-Einkornfelder<br />

bezeichnet; ausserhalb der landwirtschaflichen Nutzfläche sind es Bäche,<br />

Gras- und Erdwege, Kiesgruben, Böschungen, Gehölze und Naturschutzgebiete.<br />

Unbegrünte Kies- und Schotterwege werden nicht zu den naturnahen Flächen gerechnet.<br />

36 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>

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