Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Ökologische<br />
Ausgleichsflächen<br />
Wertvolle ökologische<br />
Ausgleichsflächen<br />
Naturnahe Flächen<br />
Bezüglich der ökologischen Qualität werden zwei Begriffe definiert:<br />
Als ökologische Ausgleichsflächen werden alle Flächen bezeichnet, die in der<br />
Öko-Beitragsverordnung (ÖBV) bzw. ab 1999 in der Direktzahlungsverordnung<br />
(DZV) als anrechenbare Elemente definiert sind. Die Grünbrache wurde als Produktionslenkungsmassnahme<br />
im Pflanzenbau eingeführt und gilt deshalb nicht als ökologische<br />
Ausgleichsfläche, die 1999 eingeführte Rotationsbrache hingegen wird wie<br />
in der DZV als ökologische Ausgleichsfläche eingestuft. Nach der ÖBV bzw. DZV<br />
dürfen Obstbäume ab einer Stammhöhe von 1,2 m als ökologische Ausgleichsflächen<br />
angerechnet werden (1 Baum = 1 Are). Da diese Anrechenbarkeit die ökologische<br />
Flächenbilanz verfälscht, werden nach unserer Bewertungsart Obstbäume<br />
nicht als Fläche angerechnet. Relevant ist die Fläche der Kultur auf welcher die<br />
Bäume stehen, dies ist in der Regel intensiv oder wenig intensiv genutztes Grünland.<br />
Als wertvolle ökologische Ausgleichsflächen werden hier Flächen mit einer überdurchschnittlichen<br />
Arten- und Strukturenvielfalt bezeichnet (vgl. GARNIER 1994).<br />
Wir bewerteten, artenreiche Hecken und Wiesen, eingesäte und spontan begrünte<br />
Bunt- und Rotationsbrachen, sowie Feldflorareservate (Ackerschonflächen) als<br />
wertvolle ökologische Ausgleichsflächen. Extensiv genutzte Wiesen auf stillgelegtem<br />
Ackerland und wenig intensiv genutzte Wiesen weisen in der Regel eine geringe<br />
botanische Artenvielfalt auf und wurden deshalb meist nicht als wertvolle Ausgleichsflächen<br />
betrachtet. Andererseits erfüllten einige magere Wiesen die botanischen<br />
Kriterien, obwohl sie nicht als ökologische Ausgleichsflächen angemeldet<br />
wurden. Diese Flächen erscheinen nicht in der Statistik über die ökologischen Direktzahlungen,<br />
da sie aber ökologisch wertvoll sind, werden sie hier als solche berücksichtigt.<br />
Als naturnahe Flächen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden alle ökologischen<br />
Ausgleichsflächen sowie Grünbrachen, Wildblumenfelder und Emmer-Einkornfelder<br />
bezeichnet; ausserhalb der landwirtschaflichen Nutzfläche sind es Bäche,<br />
Gras- und Erdwege, Kiesgruben, Böschungen, Gehölze und Naturschutzgebiete.<br />
Unbegrünte Kies- und Schotterwege werden nicht zu den naturnahen Flächen gerechnet.<br />
36 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>