08.02.2013 Aufrufe

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Jede Art von Extensivierungsmassnahmen wurde den jeweiligen Bodenverhältnissen,<br />

der vorangegangenen Nutzung der Fläche und dem ökologischen Bewusstsein<br />

des Vertragspartners angepasst. Im Rahmen dieses Projekts wurden hauptsächlich<br />

spontan begrünte und eingesäte Buntbrachestreifen und -flächen sowie Ackerschonflächen<br />

(Feldflorareservate) angelegt (ILLIG & KLÄGE 1994). Je nach naturräumlicher<br />

Struktur wurden aber auch Hecken, Strauchgruppen, offene Gräben oder<br />

andere landschaftsbereichernde Elemente neu geschaffen. Besondere Beachtung<br />

fand zudem der fachgerechte Unterhalt von nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

(Wege, Böschungen, Hecken, Gräben usw.).<br />

Die in den Kantonen Genf und Schaffhausen entwickelten Verfahren zur Abgeltung<br />

ökologischer Leistungen und die von anderer Seite für diesen Zweck zur Verfügung<br />

gestellten Mittel sowie der enge Kontakt zu den kantonalen Amtsstellen, den<br />

Landwirtschafts-, Naturschutz- und Jagdkreisen schafften die Voraussetzungen,<br />

dass im Klettgau wie in der Champagne genevoise von Beginn weg ökologische<br />

Ausgleichsflächen auf hochwertigen Ackerbauflächen an die Hand genommen werden<br />

konnten. Die Teilnahme an der ökologischen Aufwertung in den Projektgebieten<br />

basierte auf Freiwilligkeit. Die ökologischen Leistungen wurden kostendekkend<br />

abgegolten und zusätzlich mit Anreizbeiträgen honoriert.<br />

Nach einer breit angelegten Informationsaktion wurden alle an einer ökologischen<br />

Aufwertung interessierten Landwirte persönlich besucht. In gemeinsamen Gesprächen<br />

wurden in der Folge Möglichkeiten der Extensivierung und geeignete Standorte<br />

für ökologische Ausgleichsflächen diskutiert. Im Fall einer Einigung wurde eine<br />

vertragliche Vereinbarung getroffen. Die Abgeltungen richteten sich in der Regel<br />

nach den folgenden Grundlagen:<br />

• Im Kanton Genf: Règlement d’exécution de la loi visant à encourager l’implantation,<br />

la sauvegarde et l’entretien des surfaces de compensation écologique.<br />

• Im Kanton Schaffhausen: Kantonale Richtlinien zur Bemessung der Abgeltung<br />

von Leistungen für den ökologischen Ausgleich.<br />

Im Verlauf der Projekts sanken die Deckungsbeiträge (= Rohertrag abzüglich der<br />

Produktionskosten wie Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmittel, Hagelversicherung,<br />

variable Maschinenkosten und allfällige Maschinenmieten oder Lohnarbeiten) für<br />

die meisten Kulturen aufgrund der sinkenden Marktpreise. Da sich die Abgeltungsbeiträge<br />

an den Deckungsbeiträgen orientierten, mussten konsequenterweise auch<br />

die Anreizbeträge für die ökologischen Ausgleichsflächen nach unten korrigiert<br />

werden. So revidierte beispielsweise der Kanton Schaffhausen 1999 seine Richtlinien<br />

aus dem Jahre 1991. Die Flächenbeiträge von maximal Fr. 7’000.– /ha wurden<br />

auf Fr. 4’500.– /ha reduziert, und auf eine Indexierung wurde verzichtet. Generell<br />

setzen sich die Abgeltungsbeträge aus einem Sockelbeitrag nach ÖBV bzw. DZV<br />

und einem Anreizbeitrag zusammen. Der Anreizbeitrag wurde entweder vom Kanton<br />

aus Natur- und Landschaftsschutzkrediten (60% Bundessubventionen BU-<br />

WAL), von den Gemeinden (SH: Jagdpachtzinsen) oder von Privaten (Schweizerische<br />

Vogelwarte Sempach) entrichtet.<br />

40 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!