Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Jede Art von Extensivierungsmassnahmen wurde den jeweiligen Bodenverhältnissen,<br />
der vorangegangenen Nutzung der Fläche und dem ökologischen Bewusstsein<br />
des Vertragspartners angepasst. Im Rahmen dieses Projekts wurden hauptsächlich<br />
spontan begrünte und eingesäte Buntbrachestreifen und -flächen sowie Ackerschonflächen<br />
(Feldflorareservate) angelegt (ILLIG & KLÄGE 1994). Je nach naturräumlicher<br />
Struktur wurden aber auch Hecken, Strauchgruppen, offene Gräben oder<br />
andere landschaftsbereichernde Elemente neu geschaffen. Besondere Beachtung<br />
fand zudem der fachgerechte Unterhalt von nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
(Wege, Böschungen, Hecken, Gräben usw.).<br />
Die in den Kantonen Genf und Schaffhausen entwickelten Verfahren zur Abgeltung<br />
ökologischer Leistungen und die von anderer Seite für diesen Zweck zur Verfügung<br />
gestellten Mittel sowie der enge Kontakt zu den kantonalen Amtsstellen, den<br />
Landwirtschafts-, Naturschutz- und Jagdkreisen schafften die Voraussetzungen,<br />
dass im Klettgau wie in der Champagne genevoise von Beginn weg ökologische<br />
Ausgleichsflächen auf hochwertigen Ackerbauflächen an die Hand genommen werden<br />
konnten. Die Teilnahme an der ökologischen Aufwertung in den Projektgebieten<br />
basierte auf Freiwilligkeit. Die ökologischen Leistungen wurden kostendekkend<br />
abgegolten und zusätzlich mit Anreizbeiträgen honoriert.<br />
Nach einer breit angelegten Informationsaktion wurden alle an einer ökologischen<br />
Aufwertung interessierten Landwirte persönlich besucht. In gemeinsamen Gesprächen<br />
wurden in der Folge Möglichkeiten der Extensivierung und geeignete Standorte<br />
für ökologische Ausgleichsflächen diskutiert. Im Fall einer Einigung wurde eine<br />
vertragliche Vereinbarung getroffen. Die Abgeltungen richteten sich in der Regel<br />
nach den folgenden Grundlagen:<br />
• Im Kanton Genf: Règlement d’exécution de la loi visant à encourager l’implantation,<br />
la sauvegarde et l’entretien des surfaces de compensation écologique.<br />
• Im Kanton Schaffhausen: Kantonale Richtlinien zur Bemessung der Abgeltung<br />
von Leistungen für den ökologischen Ausgleich.<br />
Im Verlauf der Projekts sanken die Deckungsbeiträge (= Rohertrag abzüglich der<br />
Produktionskosten wie Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmittel, Hagelversicherung,<br />
variable Maschinenkosten und allfällige Maschinenmieten oder Lohnarbeiten) für<br />
die meisten Kulturen aufgrund der sinkenden Marktpreise. Da sich die Abgeltungsbeiträge<br />
an den Deckungsbeiträgen orientierten, mussten konsequenterweise auch<br />
die Anreizbeträge für die ökologischen Ausgleichsflächen nach unten korrigiert<br />
werden. So revidierte beispielsweise der Kanton Schaffhausen 1999 seine Richtlinien<br />
aus dem Jahre 1991. Die Flächenbeiträge von maximal Fr. 7’000.– /ha wurden<br />
auf Fr. 4’500.– /ha reduziert, und auf eine Indexierung wurde verzichtet. Generell<br />
setzen sich die Abgeltungsbeträge aus einem Sockelbeitrag nach ÖBV bzw. DZV<br />
und einem Anreizbeitrag zusammen. Der Anreizbeitrag wurde entweder vom Kanton<br />
aus Natur- und Landschaftsschutzkrediten (60% Bundessubventionen BU-<br />
WAL), von den Gemeinden (SH: Jagdpachtzinsen) oder von Privaten (Schweizerische<br />
Vogelwarte Sempach) entrichtet.<br />
40 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>