Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Bereits im ersten Jahr besiedelten Zauneidechsen Lacerta agilis die Fläche an verschiedenen<br />
Orten. Ab 1993 wurden mehrmals Ringelnattern Natrix natrix beobachtet.<br />
Auf die zunehmende Strukturvielfalt reagierte auch die Vogelwelt. Die Fläche<br />
beherbergte in den folgenden Jahren jährlich zwei Goldammerreviere, ein bis<br />
zwei Neuntöterreviere Lanius collurio, sowie ein Amsel- Turdus merula und ein<br />
Grünfinkrevier Carduelis chloris. Feldsperlinge Passer montanus brüteten in Nistkästen.<br />
Ein unverpaartes Grauammermännchen besetzte von 1996 bis 1998 die Fläche<br />
während der gesamten Brutzeit, 1999 kam es erstmals zu einer Brut. 1998<br />
konnte direkt angrenzend an die Fläche am Bahndamm eine erfolgreiche Brut eines<br />
Schwarzkehlchens nachgewiesen werden. Auch Feldlerchen und ein Dorngrasmückenpaar<br />
schlossen die Fläche in ihre Reviere ein, und Feldhasen Lepus europaeus<br />
wurden regelmässig beobachtet.<br />
Im Winter 1998/99 besetzte ein Raubwürger Lanius excubitor die Fläche während<br />
mehreren Wochen. Mehrmals wurden im Winterhalbjahr Bekassinen Gallinago<br />
gallinago festgestellt. Aufgrund der hohen biologischen Vielfalt, die sich nur dank<br />
leidenschaftlichen Engagements des Grundeigentümers entwickeln konnte, gaben<br />
wir der Fläche den Namen «Paradiesli».<br />
4.1.2 Finanzieller Aufwand für die ökologische Aufwertung<br />
Bis 1993 stammten im Kanton Schaffhausen die Mittel für den ökologischen Ausgleich<br />
ausschliesslich aus dem kantonalen Natur- und Heimatschutzfonds (NHG-<br />
Kredit). Das jährliche Gesamtbudget belief sich 1993 auf rund Fr. 350’000.–, wobei<br />
das BUWAL etwa die Hälfte beisteuerte. Die hohen Abgeltungsbeiträge für neu angelegte<br />
ökologische Ausgleichsflächen auf stillgelegtem Ackerland und das zunehmende<br />
Interesse der Landwirte für solche Massnahmen (v.a. im Projektgebiet)<br />
brachten es mit sich, dass das Naturschutzbudget stark belastet wurde. Um das<br />
kantonale Naturschutzbudget nicht zu überlasten, entschied sich der Kanton Schaffhausen,<br />
ab 1993 keine Mittel mehr aus Naturschutzkrediten für den ökologischen<br />
Ausgleich im Klettgau bereitzustellen. Dank privaten Geldgebern konnte die dringend<br />
notwendige Lebensraumaufwertung in den Projektgebieten Widen und Langfeld<br />
dennoch weitergeführt werden (siehe unten).<br />
Die kantonale Praxis änderte sich ab dem Jahr 1996 wieder, nachdem der Klettgau<br />
im kantonalen Naturschutzkonzept (Kanton Schaffhausen, Baudepartement 1995)<br />
als regionales Vorranggebiet für den ökologischen Ausgleich definiert wurde und<br />
sich die Abgeltungskosten des Kantons durch die Einführung von ökologischen Direktzahlungen<br />
(Art. 31b LwG) wesentlich reduziert hatten. Zur Abgeltung der in<br />
den Projektgebieten geförderten spontan begrünten Buntbrachen mussten jedoch<br />
weiterhin Mittel aus dem kantonalen Natur- und Heimatschutzfonds aufgewendet<br />
werden, da die Spontanbegrünung als ökologische Ausgleichsmassnahme gemäss<br />
DZV nicht abgeltungsberechtigt war.<br />
Dank dieser finanziellen Entlastung durch die Sockelbeiträge aus der Landwirtschaft<br />
erklärte sich das kantonale Planungs- und Naturschutzamt bereit, ab 1997 die<br />
56 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>