08.02.2013 Aufrufe

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vertragsflächen der Schweizerischen Vogelwarte Sempach nach Ablauf der Vertragsdauer<br />

zu übernehmen. Der Kanton zeigte sich sogar bereit, in enger Zusammenarbeit<br />

mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach neue Buntbracheflächen<br />

in den Projektgebieten unter Vertrag zu nehmen.<br />

Die Gemeinde Neunkirch entschloss sich, die Aufwertung der offenen Feldflur mit<br />

Mitteln aus der Jagdpacht zu unterstützen und Buntbrachen im Ackerland mit einem<br />

Anreizbetrag (analog den kantonalen Richtlinien) abzugelten. Hier gilt festzuhalten,<br />

dass im Kanton Schaffhausen die Gemeinden per Gesetz (Art. 12 Jagdgesetz des<br />

Kantons Schaffhausen) verpflichtet sind, die Einnahmen aus der Jagdpacht zur<br />

Hauptsache zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume der einheimischen<br />

und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel einzusetzen. In der Regel berufen<br />

sich aber die Gemeinden auf die Gemeindeautonomie und sind nicht bereit, die<br />

kantonale Jagdgesetzgebung zu vollziehen.<br />

Es wurde bereits erwähnt, dass eine kontinuierliche Aufwertung der Projektgebiete<br />

eine Voraussetzung darstellte, um die Aufwertungsziele zu erreichen. Aufgrund der<br />

Mittelknappheit des Kantons sah sich die Schweizerische Vogelwarte Sempach gezwungen,<br />

ab dem Jahr 1993 private Mittel für die Abgeltung von Verträgen zur<br />

Verfügung zu stellen. In den Gebieten Widen, Langfeld und Plomberg wurden mehr<br />

als 5 ha ökologische Ausgleichsflächen unter Vertrag genommen. Für diese Massnahmen<br />

mussten bis Ende 1999 zusätzlich zu den Aufwendungen des Bundes von<br />

privater Seite (Stiftungen) rund Fr. 75’000.– an Flächenabgeltungen entrichtet werden.<br />

Dazu kamen Mittel zur Finanzierung von Saatgut sowie für die Abgeltung spezieller<br />

Pflegeleistungen an Landwirte.<br />

Die Höhe der Abgeltungen entsprach bis 1995 den kantonalen Richtlinien für den<br />

ökologischen Ausgleich. Aufgrund der stark gesunkenen Deckungsbeiträge, entrichtete<br />

die Vogelwarte Sempach für Massnahmen auf stillgelegtem Ackerland ab<br />

1995 zusätzlich zu den Bundesbeiträgen nur noch maximal Fr. 15.–/a.<br />

Der Bund entschädigte die Bewirtschafter 1999 im Kanton Schaffhausen für 1’101<br />

ha angemeldete ökologische Ausgleichsflächen mit Fr. 1’695’121.–. Zusätzlich<br />

wurden Fr. 320’608.– für die Abgeltung von Obstbäumen aufgewendet (Abbildung<br />

8, Abbildung 9). Für Massnahmen von meist geringem ökologischem Wert wie wenig<br />

intensiv genutzte Wiesen (194 ha = 17,6%) und extensiv genutzte Wiesen auf<br />

stillgelegtem Ackerland (153 ha = 16,7%) wurden 1999 insgesamt Fr. 584’871.–<br />

entrichtet, dies entspricht durchschnittlich Fr. 1’685.– pro Hektare für diese ökologischen<br />

Ausgleichsflächen. Der Anteil an Buntbrachen lag bei 2,5% (28 ha, Abgeltung<br />

Fr. 85’159.–). 1995 standen 40% der gesamten Buntbrachefläche des Kantons<br />

Schaffhausens bei der Schweizerischen Vogelwarte Sempach unter Vertrag.<br />

Die Summe aller 1999 über die DZV angemeldeten ökologischen Ausgleichsflächen<br />

(ohne Flächenumrechnung der Obstbäume) umfasste 7,4% der gesamten landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche des Kantons Schaffhausen (Bundesamt für Landwirtschaft<br />

2000).<br />

<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!