Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Vertragsflächen der Schweizerischen Vogelwarte Sempach nach Ablauf der Vertragsdauer<br />
zu übernehmen. Der Kanton zeigte sich sogar bereit, in enger Zusammenarbeit<br />
mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach neue Buntbracheflächen<br />
in den Projektgebieten unter Vertrag zu nehmen.<br />
Die Gemeinde Neunkirch entschloss sich, die Aufwertung der offenen Feldflur mit<br />
Mitteln aus der Jagdpacht zu unterstützen und Buntbrachen im Ackerland mit einem<br />
Anreizbetrag (analog den kantonalen Richtlinien) abzugelten. Hier gilt festzuhalten,<br />
dass im Kanton Schaffhausen die Gemeinden per Gesetz (Art. 12 Jagdgesetz des<br />
Kantons Schaffhausen) verpflichtet sind, die Einnahmen aus der Jagdpacht zur<br />
Hauptsache zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume der einheimischen<br />
und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel einzusetzen. In der Regel berufen<br />
sich aber die Gemeinden auf die Gemeindeautonomie und sind nicht bereit, die<br />
kantonale Jagdgesetzgebung zu vollziehen.<br />
Es wurde bereits erwähnt, dass eine kontinuierliche Aufwertung der Projektgebiete<br />
eine Voraussetzung darstellte, um die Aufwertungsziele zu erreichen. Aufgrund der<br />
Mittelknappheit des Kantons sah sich die Schweizerische Vogelwarte Sempach gezwungen,<br />
ab dem Jahr 1993 private Mittel für die Abgeltung von Verträgen zur<br />
Verfügung zu stellen. In den Gebieten Widen, Langfeld und Plomberg wurden mehr<br />
als 5 ha ökologische Ausgleichsflächen unter Vertrag genommen. Für diese Massnahmen<br />
mussten bis Ende 1999 zusätzlich zu den Aufwendungen des Bundes von<br />
privater Seite (Stiftungen) rund Fr. 75’000.– an Flächenabgeltungen entrichtet werden.<br />
Dazu kamen Mittel zur Finanzierung von Saatgut sowie für die Abgeltung spezieller<br />
Pflegeleistungen an Landwirte.<br />
Die Höhe der Abgeltungen entsprach bis 1995 den kantonalen Richtlinien für den<br />
ökologischen Ausgleich. Aufgrund der stark gesunkenen Deckungsbeiträge, entrichtete<br />
die Vogelwarte Sempach für Massnahmen auf stillgelegtem Ackerland ab<br />
1995 zusätzlich zu den Bundesbeiträgen nur noch maximal Fr. 15.–/a.<br />
Der Bund entschädigte die Bewirtschafter 1999 im Kanton Schaffhausen für 1’101<br />
ha angemeldete ökologische Ausgleichsflächen mit Fr. 1’695’121.–. Zusätzlich<br />
wurden Fr. 320’608.– für die Abgeltung von Obstbäumen aufgewendet (Abbildung<br />
8, Abbildung 9). Für Massnahmen von meist geringem ökologischem Wert wie wenig<br />
intensiv genutzte Wiesen (194 ha = 17,6%) und extensiv genutzte Wiesen auf<br />
stillgelegtem Ackerland (153 ha = 16,7%) wurden 1999 insgesamt Fr. 584’871.–<br />
entrichtet, dies entspricht durchschnittlich Fr. 1’685.– pro Hektare für diese ökologischen<br />
Ausgleichsflächen. Der Anteil an Buntbrachen lag bei 2,5% (28 ha, Abgeltung<br />
Fr. 85’159.–). 1995 standen 40% der gesamten Buntbrachefläche des Kantons<br />
Schaffhausens bei der Schweizerischen Vogelwarte Sempach unter Vertrag.<br />
Die Summe aller 1999 über die DZV angemeldeten ökologischen Ausgleichsflächen<br />
(ohne Flächenumrechnung der Obstbäume) umfasste 7,4% der gesamten landwirtschaftlichen<br />
Nutzfläche des Kantons Schaffhausen (Bundesamt für Landwirtschaft<br />
2000).<br />
<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 57