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Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

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Diese Ergebnisse zeigen, dass der ökologische Ausgleich nach DZV noch kein leistungsorientiertes,<br />

flächenwirksames Instrument für die Arten- und Lebensraumförderung<br />

ist. Wie die Praxis erkennen lässt, sind einige nach DZV abgeltungsberechtigte<br />

Massnahmen aufgrund ungenügender Qualität für den Artenschutz von geringer<br />

Bedeutung.<br />

Um den gesetzlichen Auftrag gemäss den agrarpolitischen Zielen der Agrarpolitik<br />

2002 zu erfüllen, müssen die Anforderungen an die ökologischen Ausgleichsflächen<br />

hinsichtlich Qualität, Quantität und räumlicher Anordnung stark verbessert<br />

werden (SCHÄFER 1995, GLOOR & WITTWER 1995, WITTWER 1998, JENNY &<br />

WEIBEL 1999). Um die angestrebten Ziele im Bereich Artenschutz zu erreichen, ist<br />

der Anteil ökologischer Ausgleichsflächen auf mindestens 10% zu erhöhen, vor allem<br />

hochwertiges Ackerland sollte mit neu angelegten Ausgleichsflächen ökologisch<br />

aufgewertet und vernetzt werden.<br />

Das BLW sah sich in den vergangenen Jahren in zunehmendem Mass mit der Kritik<br />

konfrontiert, dass ein grosser Teil der ökologischen Ausgleichsflächen von unbefriedigender<br />

Qualität sei und an ungünstigen Orten liege. Auch die laufenden Evaluationsarbeiten<br />

der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und<br />

Landbau (FAL) bestätigen dies. Das Nationale Forum für den ökologischen Ausgleich<br />

hat sich diesem Problem mit grossem Engagement angenommen und in aufwändiger<br />

Arbeit ein Qualitätsmodell vorgeschlagen. Dieses fordert, dass ökologische<br />

Ausgleichsflächen nur dann mit Direktzahlungen abgegolten werden, wenn<br />

eine effektive ökologische Leistung ausgewiesen werden kann, d.h. ökologischen<br />

Ausgleichsflächen müssen eine klar definierte minimale Qualität aufweisen.<br />

Das BLW anerkannte zwar den akuten Handlungsbedarf, sprach sich jedoch aus<br />

verschiedenen Gründen gegen dieses Qualitätsmodell aus. Die naturräumlichen Gegebenheiten<br />

und die regionaltypischen Bewirtschaftungsweisen seien zu verschieden,<br />

ein nationales Qualitätsmodell sei deshalb nicht das geeignete Instrument, um<br />

die anstehende Problemsituation zu lösen. Das BLW argumentiert, dass Agrar-Umweltprogramme<br />

wie der ökologische Ausgleich nach DZV Grobsteuerungsinstrumente<br />

sind, die Feinsteuerung und Finanzierung aber von den kantonalen Agrar-,<br />

Umwelt- sowie der Natur- und Landschaftsschutzpolitik geleistet werden muss<br />

(BAUR et al. 1995).<br />

In der Schweiz versuchen mehrere Kantone, ihre Natur-, Umwelt- und Landwirtschaftspolitik<br />

im Bereich der Öko-Beiträge mit einem Stufenmodell effizienter und<br />

qualitativ wirksamer auszurichten. Kantone wie namentlich der Kanton Aargau stellen<br />

Regionalisierungsmodelle zur Diskussion (MAURER 1999), welche eine dem<br />

Naturraum und den Betriebsstrukturen angepasste, massgeschneiderte Aufwertung<br />

der Kulturlandschaften zum Ziel haben. In Landschaftsentwicklungskonzepten<br />

(LEK) definierte Ziele und Massnahmen stellen die Grundlage zur Umsetzung von<br />

ökologischen Ausgleichsmassnahmen auf dem Einzelbetrieb dar. Neben den Minimalanforderungen<br />

des Bundes müssen zusätzlich gewisse naturschützerische Kriterien<br />

zu Qualität, Quantität und räumlicher Anordnung erfüllt werden, um in den<br />

<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 93

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