Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Diese Ergebnisse zeigen, dass der ökologische Ausgleich nach DZV noch kein leistungsorientiertes,<br />
flächenwirksames Instrument für die Arten- und Lebensraumförderung<br />
ist. Wie die Praxis erkennen lässt, sind einige nach DZV abgeltungsberechtigte<br />
Massnahmen aufgrund ungenügender Qualität für den Artenschutz von geringer<br />
Bedeutung.<br />
Um den gesetzlichen Auftrag gemäss den agrarpolitischen Zielen der Agrarpolitik<br />
2002 zu erfüllen, müssen die Anforderungen an die ökologischen Ausgleichsflächen<br />
hinsichtlich Qualität, Quantität und räumlicher Anordnung stark verbessert<br />
werden (SCHÄFER 1995, GLOOR & WITTWER 1995, WITTWER 1998, JENNY &<br />
WEIBEL 1999). Um die angestrebten Ziele im Bereich Artenschutz zu erreichen, ist<br />
der Anteil ökologischer Ausgleichsflächen auf mindestens 10% zu erhöhen, vor allem<br />
hochwertiges Ackerland sollte mit neu angelegten Ausgleichsflächen ökologisch<br />
aufgewertet und vernetzt werden.<br />
Das BLW sah sich in den vergangenen Jahren in zunehmendem Mass mit der Kritik<br />
konfrontiert, dass ein grosser Teil der ökologischen Ausgleichsflächen von unbefriedigender<br />
Qualität sei und an ungünstigen Orten liege. Auch die laufenden Evaluationsarbeiten<br />
der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und<br />
Landbau (FAL) bestätigen dies. Das Nationale Forum für den ökologischen Ausgleich<br />
hat sich diesem Problem mit grossem Engagement angenommen und in aufwändiger<br />
Arbeit ein Qualitätsmodell vorgeschlagen. Dieses fordert, dass ökologische<br />
Ausgleichsflächen nur dann mit Direktzahlungen abgegolten werden, wenn<br />
eine effektive ökologische Leistung ausgewiesen werden kann, d.h. ökologischen<br />
Ausgleichsflächen müssen eine klar definierte minimale Qualität aufweisen.<br />
Das BLW anerkannte zwar den akuten Handlungsbedarf, sprach sich jedoch aus<br />
verschiedenen Gründen gegen dieses Qualitätsmodell aus. Die naturräumlichen Gegebenheiten<br />
und die regionaltypischen Bewirtschaftungsweisen seien zu verschieden,<br />
ein nationales Qualitätsmodell sei deshalb nicht das geeignete Instrument, um<br />
die anstehende Problemsituation zu lösen. Das BLW argumentiert, dass Agrar-Umweltprogramme<br />
wie der ökologische Ausgleich nach DZV Grobsteuerungsinstrumente<br />
sind, die Feinsteuerung und Finanzierung aber von den kantonalen Agrar-,<br />
Umwelt- sowie der Natur- und Landschaftsschutzpolitik geleistet werden muss<br />
(BAUR et al. 1995).<br />
In der Schweiz versuchen mehrere Kantone, ihre Natur-, Umwelt- und Landwirtschaftspolitik<br />
im Bereich der Öko-Beiträge mit einem Stufenmodell effizienter und<br />
qualitativ wirksamer auszurichten. Kantone wie namentlich der Kanton Aargau stellen<br />
Regionalisierungsmodelle zur Diskussion (MAURER 1999), welche eine dem<br />
Naturraum und den Betriebsstrukturen angepasste, massgeschneiderte Aufwertung<br />
der Kulturlandschaften zum Ziel haben. In Landschaftsentwicklungskonzepten<br />
(LEK) definierte Ziele und Massnahmen stellen die Grundlage zur Umsetzung von<br />
ökologischen Ausgleichsmassnahmen auf dem Einzelbetrieb dar. Neben den Minimalanforderungen<br />
des Bundes müssen zusätzlich gewisse naturschützerische Kriterien<br />
zu Qualität, Quantität und räumlicher Anordnung erfüllt werden, um in den<br />
<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 93