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Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

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Ackerschonflächen (Feldflorareservate) und mit geeigneten Mischungen eingesäte<br />

extensiv genutzte Wiesen biotopvernetzend angelegt werden.<br />

Es sei hier aber mit Nachdruck erwähnt, dass wir die lebensraumcharakteristische<br />

Zielvorgabe von 5% wertvollen, vernetzend angelegten ökologischen Ausgleichsflächen<br />

als Mindestmass für Ackerbaugebiete betrachten. Unsere Resultate zeigen,<br />

dass Brutvogelbestände erst ab einem Anteil von 5% wertvollen ökologischen Ausgleichsflächen<br />

effektiv bestandsrelevante Veränderungen zeigen. Mittelfristig ist<br />

der Anteil also auf 10% anzusetzen. Das Erreichen dieser Zielgrösse scheint vor<br />

dem Hintergrund des heute verlangten Anteils an ökologischen Ausgleichsflächen<br />

von 7% (ÖLN) mittelfristig problemlos erreichbar zu sein. Tatsache aber ist, dass<br />

heute in ackerbaulichen Gunstlagen kaum mehr als 2% wertvolle ökologische Ausgleichsflächen<br />

vorzufinden sind. In der Praxis braucht es dementsprechend noch<br />

grosse Anstrengungen, um die Zielvorgaben des Artenschutzes in diesem Habitattyp<br />

zu erfüllen und die Ausbreitung bedrohter Arten (Ziele des BLW) zu ermöglichen.<br />

Um diese Ziele zu erreichen, braucht es von seiten des Bundes wie der Kantone<br />

ein kohärentes, sowohl ökologisch wie betriebswirtschaftlich abgestimmtes<br />

Konzept für den ökologischen Ausgleich. Die Regionalisierung der Umsetzung eines<br />

qualitativ und quantitativ befriedigenden ökologischen Ausgleichs wird die<br />

nächste Herausforderung für die Praxis sein. Hierzu braucht es klare Zielvorgaben<br />

für die Regionen und die langfristige Bereitstellung der finanziellen Mittel für die<br />

Abgeltung der ökologischen Leistungen. Das vorliegende Projekt zeigt aber auch,<br />

dass ohne fachliche Beratung und Betreuung die Qualität des ökologischen Ausgleichs<br />

nicht zu erreichen ist. Es muss das Ziel verfolgt werden, die Landwirte<br />

fachlich so zu bilden, dass sie nachvollziehen und verstehen können, welche Prinzipien<br />

und Kriterien einzuhalten sind (Anlage, Pflege, Nutzung), um die Artenvielfalt<br />

der Kulturlandschaft zu erhalten und zu fördern. Das alleinige Wissen, dass mit<br />

dem ökologischen Ausgleich primär Geld zu verdienen ist, darf in Zukunft nicht<br />

mehr ausreichen.<br />

Das vorliegende Projekt zeigt auf, dass auch hoch produktive, intensiv genutzte Akkerbaugebiete<br />

ein hohes Potenzial für die Biodiversität, im speziellen für die Brutvögel<br />

der offenen und halboffenen Feldflur besitzen. Bei entsprechend quantitativer<br />

und qualitativer Aufwertung mit geeigneten ökologischen Ausgleichsmassnahmen<br />

nach Eidg. LwG kann ein Teil dieses Potenzials in relativ kurzer Zeit für seltene<br />

und bedrohte Brutvogelarten (WEIBEL 1995, BUNER 1998, WEIBEL 1998, LUGRIN<br />

1999, WEIBEL 1999, JOSEPHY 2000, WEIBEL et al. 2001) aber auch für andere bedrohte<br />

Tier- und Pflanzenarten (LAMBELET-HAUETER 1995, SCHAFFNER & KEL-<br />

LER 1998, ULLRICH et al. 1997, SCHWAB & DUBOIS 1999, BASSIN 1999, BAUM-<br />

GARTNER 1999, ULLRICH 1999, ULLRICH & EDWARDS 1999, UEHLINGER 2000)<br />

verfügbar gemacht werden. Diese Resultate machen deutlich, dass nicht nur Kernräume<br />

(KERN) und Gebiete von Nationalem Naturschutzinteresse (NIN) für den<br />

Artenschutz von grosser Bedeutung sind, sondern auch solche Gebiete und Flächen,<br />

die bisher aus nationaler Sicht als von geringem Interesse beurteilt worden sind<br />

(BROGGI & SCHLEGEL 1998). Solche Flächen stellen unserer Ansicht nach jedoch<br />

nicht nur einen Wert als Fortpflanzungs- oder Überwinterungsgebiet für zahlreiche<br />

120 <strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong>

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