Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Zusammenfassung<br />
Bedingt durch intensive Nutzungsformen hat die Kulturlandschaft des schweizerischen<br />
Mittellandes in den vergangenen 40 Jahren viel von ihrem ehemaligen Wert<br />
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen eingebüsst. Die Strukturveränderungen in<br />
der Landschaft, die starke Mechanisierung, die Monotonisierung der Fruchtfolgen<br />
und der massive Einsatz von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen führten vor allem<br />
bei den Brutvogelarten des offenen Wies- und Ackerlandes zu starken Bestandsreduktionen.<br />
Angesichts der ökologischen Probleme, aber auch aufgrund ökonomischer<br />
Sachzwänge, verfolgt die Schweizerische Agrarpolitik seit 1993 u.a. das Ziel,<br />
die Artenvielfalt durch die Ausrichtung von ökologischen Direktzahlungen für<br />
ökologische Ausgleichsflächen zu fördern. Vor diesem Hintergrund beauftragte das<br />
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft die Schweizerische Vogelwarte Sempach<br />
1991 mit einem auf 10 Jahre ausgelegten Projekt, welches zum Ziel hatte, Erfahrungen<br />
mit der Umsetzung des ökologischen Ausgleichs zu sammeln und bedrohte<br />
Vogelarten der offenen Feldflur, insbesondere das <strong>Rebhuhn</strong>, sowie den<br />
Feldhasen zu fördern.<br />
Die Wahl der Untersuchungsregionen Champagne genevoise GE und Klettgau SH<br />
für das Teilprojekt «<strong>Rebhuhn</strong>» war begründet durch das dortige Vorkommen der<br />
letzten Rebhühner der Schweiz. Dank des Engagements des Bundes und der Kantone<br />
sowie der finanziellen Unterstützung von privater Seite konnte intensiv genutztes<br />
Ackerland auf mehreren Quadratkilometern mit qualitativ wertvollen ökologischen<br />
Massnahmen aufgewertet werden. Dazu war nicht nur ein grosser Aufwand<br />
für die Motivation und Beratung der Bewirtschafter zu leisten, es musste auch<br />
zusätzlich zu den Sockelbeiträgen nach der Öko-Beitragsverordnung (ÖBV, Art.<br />
31b, LwG) bzw. ab 1999 nach der Direktzahlungsverordnung (DZV, LwG) ein finanzieller<br />
Anreiz geboten werden. Besonders stark gefördert wurden eingesäte und<br />
spontan begrünte Buntbrachen. Es wurde angestrebt, mindestens 5% der landwirtschaftlichen<br />
Nutzfläche mit ökologisch wertvollen Ausgleichsflächen aufzuwerten.<br />
Mit dem biozidfreien Anbau der alten Getreidearten Emmer und Einkorn und der<br />
Vermarktung der verschiedenen Nischenprodukte liessen sich im Klettgau zusätzlich<br />
ökologische und ökonomische Anliegen verbinden.<br />
Mit der Einführung von ökologischen Direktzahlungen im Jahr 1993 war die Hoffnung<br />
verbunden, dass sich die Lebensraumqualität für Tiere und Pflanzen auf der<br />
landwirtschaftlichen Nutzfläche verbessern würde. Gemäss Statistik wurde 1999 im<br />
Kanton Genf auf 7,1% und im Kanton Schaffhausen 7,4% der landwirtschaftlichen<br />
Nutzfläche ökologische Ausgleichsflächen (ohne Obstbäume) ausgewiesen. In den<br />
untersuchten Gebieten lag der Anteil bei 18,9% (Champagne genevoise) bzw. bei<br />
1,5%, 3,3%, 5,2% und 5,3% (Klettgau).<br />
Die Anteile an ökologisch wertvollen Flächen nahm in den intensiv ackerbaulich<br />
genutzten Untersuchungsflächen seit 1991 zu. Dank aktiver Förderung, mit intensiver<br />
Beratungstätigkeit und einem hohen finanziellen Aufwand, konnte das Projektziel<br />
von 5% wertvollen ökologischen Ausgleichsflächen bis 1999 jedoch nur in der<br />
Champagne genevoise mit 5,2% erreicht werden. Im Klettgau lag der Anteil in den<br />
beiden stark aufgewerteten Gebieten bei 2,9% bzw. 3,5%; in der Referenzfläche, in<br />
<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 11