08.02.2013 Aufrufe

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ackerschonflächen /<br />

Feldflorareservate<br />

Extensiv genutzte Wiesen<br />

auf stillgelegtem Ackerland<br />

Unter Ackerschonflächen werden Ackerflächen verstanden, die mit Kulturpflanzen<br />

(meist Getreide) bestellt, aber weder gedüngt, noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt<br />

werden. Sie werden auch als Feldflora- oder Ackerreservate bezeichnet<br />

(GLADIS 1994, ILLIG & KLÄGE 1994). Seit 1999 ist dieser Typ des ökologischen<br />

Ausgleichs als Ackerschonstreifen mit bis zu einer Breite von 12 m für den ÖLN<br />

anrechenbar und wird mit Fr. 1000.–/ha (ab 2001 Fr. 1500.–) abgegolten.<br />

Als Kulturpflanzen finden im Klettgau alte, vom Verschwinden bedrohte Weizenarten<br />

wie Emmer Triticum dicoccum und Einkorn Triticum monococcum Verwendung.<br />

Das Saatgut wird lückig gesät (doppelter Reihenabstand), um der Ackerbegleitflora<br />

bessere Wachstumsbedingungen und den Bodenbrütern bessere Fortbewegungsmöglichkeiten<br />

zu bieten.<br />

Anlage und Bewirtschaftung: Die Ackerschonflächen werden wie andere Getreidekulturen<br />

bewirtschaftet. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht<br />

erlaubt.<br />

Abgeltung: Im Kanton Schaffhausen werden Ackerschonflächen/Feldflorareservate<br />

mit Fr. 45.– /a abgegolten; das Saatgut wird zusätzlich finanziert. Im Kanton Genf<br />

liegt die Abgeltung bei Fr. 30.– /a.<br />

Als ökologische Ausgleichsmassnahmen auf Ackerland wurden im Rahmen der<br />

Realisierungsphase des Projekts «Klettgau» in den Jahren 1991 und 1992 vom Planungs-<br />

und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausens fast ausschliesslich extensiv<br />

genutzte Wiesenstreifen unter Vertrag genommen. Es zeigte sich in den Folgejahren,<br />

dass diese Neuanlagen von geringem ökologischem Wert waren. Die damals<br />

verwendete Wiesenblumenmischung (SM-450) hatte einen sehr hohen Gräseranteil,<br />

was auf den nährstoffreichen Ackerböden zur Entwicklung von struktur- und artenarmen<br />

Wiesen führte. Diese Entwicklung wurde unterstützt durch zu hohe Saatdichten<br />

und durch einen sehr spät angelegten Schnittzeitpunkt (frühestens 1. Juli). Für<br />

Vögel erwiesen sich Teilflächen, auf denen sich nur eine lockere Vegetation entwickelte,<br />

von besonderem Wert.<br />

Anlage und Pflege: Seit 1993 finden aus den erwähnten Gründen nur noch die teuren<br />

Wiesenblumenmischungen CH-Original und SM-450 Salvia (UFA Samen) Verwendung.<br />

Es wurde maximal die halbe der vom Samenhandel empfohlenen Aussaatmenge<br />

eingesät. Die zweischürigen Wiesen dürfen in der Regel ab dem 15. Juni<br />

gemäht werden. Im Klettgau erfolgt in den ersten Anlagejahren ein später Herbstschnitt<br />

oder ein sehr früher Frühjahrsschnitt (siehe auch LEHMANN et al. 1995,<br />

BOSSHARD 1999).<br />

Abgeltung: Der Kanton Schaffhausen und die Schweizerische Vogelwarte Sempach<br />

entschädigten Bewirtschafter für die Anlage von extensiv genutzten Wiesen auf<br />

stillgelegtem Ackerland von 1991–95 bzw. 1996 in Abhängigkeit der Bodenqualität<br />

mit Fr. 45.–/a bis Fr. 70.–/a. Seit 1995 bzw. 1996 beträgt die Abgeltung Fr. 40.–/a.<br />

Seit 1999 wird diese Massnahme ab dem 6. Jahr vom Kanton mit Fr. 45.–/a ent-<br />

<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!