Rebhuhn. Schlussbericht 1991–2000 - BAFU
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Ackerschonflächen /<br />
Feldflorareservate<br />
Extensiv genutzte Wiesen<br />
auf stillgelegtem Ackerland<br />
Unter Ackerschonflächen werden Ackerflächen verstanden, die mit Kulturpflanzen<br />
(meist Getreide) bestellt, aber weder gedüngt, noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt<br />
werden. Sie werden auch als Feldflora- oder Ackerreservate bezeichnet<br />
(GLADIS 1994, ILLIG & KLÄGE 1994). Seit 1999 ist dieser Typ des ökologischen<br />
Ausgleichs als Ackerschonstreifen mit bis zu einer Breite von 12 m für den ÖLN<br />
anrechenbar und wird mit Fr. 1000.–/ha (ab 2001 Fr. 1500.–) abgegolten.<br />
Als Kulturpflanzen finden im Klettgau alte, vom Verschwinden bedrohte Weizenarten<br />
wie Emmer Triticum dicoccum und Einkorn Triticum monococcum Verwendung.<br />
Das Saatgut wird lückig gesät (doppelter Reihenabstand), um der Ackerbegleitflora<br />
bessere Wachstumsbedingungen und den Bodenbrütern bessere Fortbewegungsmöglichkeiten<br />
zu bieten.<br />
Anlage und Bewirtschaftung: Die Ackerschonflächen werden wie andere Getreidekulturen<br />
bewirtschaftet. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht<br />
erlaubt.<br />
Abgeltung: Im Kanton Schaffhausen werden Ackerschonflächen/Feldflorareservate<br />
mit Fr. 45.– /a abgegolten; das Saatgut wird zusätzlich finanziert. Im Kanton Genf<br />
liegt die Abgeltung bei Fr. 30.– /a.<br />
Als ökologische Ausgleichsmassnahmen auf Ackerland wurden im Rahmen der<br />
Realisierungsphase des Projekts «Klettgau» in den Jahren 1991 und 1992 vom Planungs-<br />
und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausens fast ausschliesslich extensiv<br />
genutzte Wiesenstreifen unter Vertrag genommen. Es zeigte sich in den Folgejahren,<br />
dass diese Neuanlagen von geringem ökologischem Wert waren. Die damals<br />
verwendete Wiesenblumenmischung (SM-450) hatte einen sehr hohen Gräseranteil,<br />
was auf den nährstoffreichen Ackerböden zur Entwicklung von struktur- und artenarmen<br />
Wiesen führte. Diese Entwicklung wurde unterstützt durch zu hohe Saatdichten<br />
und durch einen sehr spät angelegten Schnittzeitpunkt (frühestens 1. Juli). Für<br />
Vögel erwiesen sich Teilflächen, auf denen sich nur eine lockere Vegetation entwickelte,<br />
von besonderem Wert.<br />
Anlage und Pflege: Seit 1993 finden aus den erwähnten Gründen nur noch die teuren<br />
Wiesenblumenmischungen CH-Original und SM-450 Salvia (UFA Samen) Verwendung.<br />
Es wurde maximal die halbe der vom Samenhandel empfohlenen Aussaatmenge<br />
eingesät. Die zweischürigen Wiesen dürfen in der Regel ab dem 15. Juni<br />
gemäht werden. Im Klettgau erfolgt in den ersten Anlagejahren ein später Herbstschnitt<br />
oder ein sehr früher Frühjahrsschnitt (siehe auch LEHMANN et al. 1995,<br />
BOSSHARD 1999).<br />
Abgeltung: Der Kanton Schaffhausen und die Schweizerische Vogelwarte Sempach<br />
entschädigten Bewirtschafter für die Anlage von extensiv genutzten Wiesen auf<br />
stillgelegtem Ackerland von 1991–95 bzw. 1996 in Abhängigkeit der Bodenqualität<br />
mit Fr. 45.–/a bis Fr. 70.–/a. Seit 1995 bzw. 1996 beträgt die Abgeltung Fr. 40.–/a.<br />
Seit 1999 wird diese Massnahme ab dem 6. Jahr vom Kanton mit Fr. 45.–/a ent-<br />
<strong>Rebhuhn</strong>. <strong>Schlussbericht</strong> <strong>1991–2000</strong> 43