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heranreichend, deren Abriss in Teilbereichen schon in Rede<br />

stand und dem nach der Vereinigung der beiden deutschen<br />

Staaten 1990 Einhalt geboten werden konnte.<br />

Durch die West-Ost-Streckung der Stadtanlage war das<br />

1,5 km weit entfernt gelegene Fürstenberg nun doch mit der<br />

Kernanlage der Stadtneugründung Stalinstadt/Eisenhüttenstadt<br />

verbunden worden. Auch diesen Entwicklungsabschnitt,<br />

wenngleich hier nicht zu erörtern, wird man künftig verstärkt<br />

zu beachten haben.<br />

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpfl ege<br />

und Archäologische Landesmuseum erwartet noch immer von<br />

der Verwaltung der Stadt Eisenhüttenstadt die nach dem Brandenburgischen<br />

Denkmalschutzgesetz von 2004 in ihrer Verantwortung<br />

liegende Verabschiedung der Denkmalbereichssatzung<br />

für die Wohnkomplexe I bis IV mit der Magistrale, der Lindenstraße.<br />

Wir gehen davon aus, dass für diesen Kernbereich mit<br />

seinen Einzeldenkmalen ein derartiger Schutzstatus zwingend<br />

geboten erscheint, um den vielschichtigen Erscheinungen der<br />

Entstehung und des Werdens dieser Stadt, wie vorab dargestellt,<br />

zu entsprechen. Ein gleicher Schutzstatus gilt für Fürstenberg.<br />

Und so widerspiegeln auch die einzelnen Etappen der<br />

Unterschutzstellungen mit der Aufnahme in die Denkmallisten<br />

auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahmen<br />

zum Denkmalwert des Landesdenkmalamtes den politischen<br />

wie verwaltungstechnischen Willen zur Erhaltung dieser einzigartigen<br />

Planstadt. Neben der Vermittlung der städtebaulichen<br />

und architektonischen Bedeutung gehört dieser Wille zu den<br />

entscheidenden Voraussetzungen, um vor Ort zur Bewahrung<br />

des Authentischen tätig zu werden.<br />

Im Juli 1977 wurde der sowjetische Ehrenfriedhof auf<br />

dem Platz der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft (heute Platz<br />

des Gedenkens) sowie die Leninallee (heute Lindenallee) als Magistrale<br />

von Eisenhüttenstadt auf der Kreisliste durch Beschluss<br />

des Rates der Stadt Eisenhüttenstadt bestätigt. (Abb. 10)<br />

Erstmals wurden im Jahre 1984 auch die Wohnkomplexe<br />

I, II und III als Denkmalgebiet auf die Denkmalliste des<br />

Bezirkes Frankfurt/Oder platziert und durch Beschluss des Rates<br />

der Stadt Eisenhüttenstadt vom 14.11.1984 Bestandteil der<br />

Denkmalpositionen für die Stadt. Sie sind ausgewiesen als:<br />

II. Denkmale von besonderer überregionaler und nationaler<br />

Bedeutung und besonderem Kunstwert für den Bezirk<br />

Frankfurt/Oder (Bezirksdenkmalliste-Kategorie II):<br />

II. 1. Denkmale der politischen Geschichte: Ehrenmal<br />

und Ehrenfriedhof auf dem Platz der Deutsch-Sowjetischen<br />

Freundschaft (heute Platz des Gedenkens) mit Grabstätte von<br />

4.109 sowjetischen Kriegsgefangenen<br />

II. 3. Leninallee (heute Lindenallee) Magistrale; Wohnkomplex<br />

I, erbaut etwa bis 1953 in Ziegelbauweise, Wohnkomplex<br />

II, erbaut 1953 bis 1955 in Ziegelbauweise; Wohnkomplex<br />

III, erbaut 1953 bis 1957 in Ziegelbauweise mit Sgraffi to-Fassadengestaltung<br />

im Hauptbereich<br />

III. Denkmale von besonderer territorialer Bedeutung<br />

III. 2. Denkmale des Städtebaus und der Architektur:<br />

HO-Gaststätte „Aktivist“, erste Großgaststätte Eisenhüttenstadts<br />

mit zahlreichen innenarchitektonischen Details;<br />

Nachkriegserbe – Denkmalpfl ege in Eisenhüttenstadt<br />

137<br />

Kindergarten I, erster Kindergarten der Stadt im Wohnkomplex<br />

I; Oberschule I, erste Oberschule der Stadt, erbaut 1952<br />

im Zentrumsbereich des Wohnkomplexes I;<br />

Kindergarten II, Kindergarten-Krippen-Kombination<br />

im Ensemblebereich der Erich-Weinert-Allee; Oberschule II,<br />

im Bereich der Erich-Weinert-Allee; Kinderkrippe II, im Freifl<br />

ächenbereich Heinrich-Heine-Allee; Oberschule III, zum<br />

Wohnkomplex II; Friedrich-Wolf-Theater, 1955 erbautes Kulturhaus<br />

im Denkmalbereich Leninallee; Haus der Parteien und<br />

Massenorganisationen (heute Stadtverwaltung); in der Architektur<br />

der 5Oer Jahre erbautes Verwaltungsgebäude.<br />

Der § 34 des ersten Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes<br />

aus dem Jahre 1991 verfügte, dass diese Denkmale in<br />

die Denkmalliste des Landes Brandenburg übertragen wurden.<br />

Der dann 1994 auf der Grundlage eines Vorschlages des Brandenburgischen<br />

Landesamtes für Denkmalpfl ege im Auftrage<br />

der Stadt Eisenhüttenstadt durch das Planungsbüro Dr. Freudenberg<br />

erarbeitete ´Entwurf einer Satzung zum Schutz des<br />

Denkmalbereichs Eisenhüttenstadt´ sah die Zusammenlegung<br />

der Wohnkomplexe I, II und III unter Einbeziehung der (damals<br />

noch) Leninallee bei gleichzeitiger Erweiterung um den<br />

zur ursprünglichen Stadtplanung gehörigen Wohnkomplex IV<br />

mit angrenzendem Wohngebiet ´Gartenfl ieß´ vor. Dieser seit<br />

Oktober 1994 zum Beschluss vorliegende Satzungsentwurf<br />

zum Schutz des Denkmalbereichs wurde jedoch vom Hauptausschuss<br />

der Stadt abgelehnt, obwohl er zuvor von den zu<br />

beteiligenden Ämtern bestätigt wurde. Dieser Sachverhalt besteht<br />

bis heute. Und so wurde durch das Landesdenkmalamt<br />

2009 eine Nachbegründung als Denkmal mit Gebietscharakter<br />

verfasst und seitdem mit der Bezeichnung ´Wohnkomplex I,<br />

II und III einschließlich zentraler Platz und Magistrale´ in der<br />

Denkmalliste des Landes Brandenburg unter Landkreis Oder-<br />

Spree, Ort: Eisenhüttenstadt, Gemeinde Eisenhüttenstadt auf<br />

der Denkmalliste des Landes Brandenburg geführt.<br />

In der Begründung heißt es: Der Denkmalwert der Wohnkomplexe<br />

I bis IV in Eisenhüttenstadt ist in seiner städtebaulichen,<br />

architektur- und gartenhistorischen Bedeutung begründet,<br />

die sich unmittelbar aus der gesellschaftspolitischen Entwicklung<br />

der DDR in den (19)50er und (19)60er Jahren ergibt. … Eisenhüttenstadt<br />

in Gestalt der Wohnkomplexe I bis IV ist die erste<br />

und einzig gänzlich durchgeplante und –organisierte Stadtgründung<br />

der DDR auf der Grundlage der viel zitierten sechzehn<br />

Grundsätze des Städtebaus, in der die politischen Staatsziele in<br />

besonders prägnanter Weise umgesetzt wurden. 13 (Abb. 11)<br />

Neben der Nachbegründung der bereits ausgewiesenen<br />

Denkmale erfolgten nach 1989 weitere Neueintragungen auf<br />

die Landesdenkmalliste:<br />

Die Toranlagen des ehemaligen Eisenhüttenkombinats<br />

(heutige Bezeichnung: EKO Stahl GmbH) bestehend aus Werkseingang,<br />

´Schönfl ießer Wache´ an der B 112 sowie Freifl ächengestaltung<br />

am `Dreieck´ mit Springbrunnen und Stele, Werk-<br />

13 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpfl ege und Archäologisches<br />

Landesmuseum,<br />

Objektakte: Eisenhüttenstadt, AZ: 2.00 – 12 / 635, Wohnkomplex<br />

I – IV, Denkmalbereich

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