Klimawandel in den Alpen - ETH Weblog Service
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In Österreich teilen sich Bund, Länder und Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> die Zuständigkeiten für das<br />
Naturgefahrenmanagement. In der Praxis fallen Raumplanung, Intervention, Krisenmanagement<br />
und Notfallhilfe <strong>in</strong> <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereich der Länder und Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />
Die Bundesebene unterstützt sie dabei durch Beratung, Fachwissen sowie Planung und<br />
F<strong>in</strong>anzierung verschie<strong>den</strong>er Aktivitäten im Bereich des Gefahrenmanagements. E<strong>in</strong>e<br />
führende Rolle im Naturgefahrenmanagement übernehmen u.a. das Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dessen verschie<strong>den</strong>e<br />
Dienststellen.<br />
Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung (WLV) ist<br />
für die Planung und Umsetzung technischer und biologischer E<strong>in</strong>dämmungs-/Schutzmaßnahmen<br />
zuständig, was auf Seiten der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) durch<br />
die E<strong>in</strong>richtung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterstützt wird. Diese Maßnahmen<br />
wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> und dem Katastrophenfonds f<strong>in</strong>anziert, der <strong>in</strong> <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereich<br />
des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für F<strong>in</strong>anzen fällt. Der Katastrophenfonds<br />
<strong>in</strong>vestiert jährlich rd. 150 Mio. Euro <strong>in</strong> vorbeugende Maßnahmen 8 .<br />
Gefahrenkarten wer<strong>den</strong> von Bundesdienststellen, d.h. der WLV und der BWV, <strong>in</strong><br />
Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> nachgeordneten Gebietskörperschaften und <strong>den</strong> betroffenen<br />
Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> erstellt. 2005 lagen solche Gefahrenkarten je nach Bundesland für 30-100%<br />
der Gefahrenzonen vor. Mit e<strong>in</strong>er kompletten Kartierung der Gefahrenzonen wird für<br />
2010 gerechnet (BMLFUW, 2005). Diese Gefahrenkarten s<strong>in</strong>d nicht rechtsverb<strong>in</strong>dlich.<br />
Die Regeln für die Raumplanung wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Ländern festgelegt und beschränken<br />
sich im Allgeme<strong>in</strong>en auf nicht rechtsverb<strong>in</strong>dliche Empfehlungen für die Kommunen. Bei<br />
der Umsetzung dieser Empfehlungen haben die Kommunen allerd<strong>in</strong>gs häufig die Attraktivität<br />
ihrer Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> <strong>den</strong> Vordergrund gestellt, was zu Mängeln <strong>in</strong> der Planung führte<br />
(BMLFUW, 2004). Das BMLFUW (2004) schreibt dazu im Zusammenhang mit dem<br />
Hochwasser von 2002: „Das hohe Scha<strong>den</strong>sausmaß <strong>in</strong> vielen Bereichen ist zu e<strong>in</strong>em<br />
wesentlichen Anteil auch durch die mangelnde rechtliche Verflechtung von Gefahrenzonenplanung<br />
und Raumplanung aufgetreten“ (S. 416). 2006 verschärften e<strong>in</strong>ige Bundesländer<br />
ihre Raumplanungsmaßnahmen, um das Naturgefahrenmanagement zu verbessern.<br />
In Niederösterreich wurde für Gebiete, die von Naturkatastrophen mit 100-jähriger<br />
Wiederkehrperiode bedroht s<strong>in</strong>d, schlicht und e<strong>in</strong>fach e<strong>in</strong> Bauverbot verhängt. In Tirol<br />
wurde gleichzeitig das Raumordnungsgesetz geändert, um es e<strong>in</strong>deutiger zu gestalten<br />
und die Kriterien für die Ausweisung von Bauland und Gefahrenzonen zu präzisieren,<br />
wodurch sich der Spielraum der Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> verr<strong>in</strong>gerte 9 .<br />
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In Frankreich ist das Naturgefahrenmanagement zentralisiert und obliegt größtenteils<br />
dem Staat, wobei es <strong>in</strong> <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereich des M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt und<br />
Nachhaltige Entwicklung (MEDD) sowie, <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerem Maße, des Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />
(MISILL) fällt. Auf lokaler Ebene s<strong>in</strong>d die wichtigsten Akteure im Bereich des Naturgefahrenmanagements<br />
die Präfekten, die die Zentralregierung vertreten, sowie die Bürger-<br />
8. Elisabeth Ottawa, Bundesm<strong>in</strong>isterium der F<strong>in</strong>anzen, Österreich, persönliche Mitteilung.<br />
9. Elisabeth Stix, Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), persönliche Mitteilung.<br />
KLIMAWANDEL IN DEN ALPEN – ©2007