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Klimawandel in den Alpen - ETH Weblog Service

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In Österreich teilen sich Bund, Länder und Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> die Zuständigkeiten für das<br />

Naturgefahrenmanagement. In der Praxis fallen Raumplanung, Intervention, Krisenmanagement<br />

und Notfallhilfe <strong>in</strong> <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereich der Länder und Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

Die Bundesebene unterstützt sie dabei durch Beratung, Fachwissen sowie Planung und<br />

F<strong>in</strong>anzierung verschie<strong>den</strong>er Aktivitäten im Bereich des Gefahrenmanagements. E<strong>in</strong>e<br />

führende Rolle im Naturgefahrenmanagement übernehmen u.a. das Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dessen verschie<strong>den</strong>e<br />

Dienststellen.<br />

Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung (WLV) ist<br />

für die Planung und Umsetzung technischer und biologischer E<strong>in</strong>dämmungs-/Schutzmaßnahmen<br />

zuständig, was auf Seiten der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) durch<br />

die E<strong>in</strong>richtung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterstützt wird. Diese Maßnahmen<br />

wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> und dem Katastrophenfonds f<strong>in</strong>anziert, der <strong>in</strong> <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereich<br />

des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für F<strong>in</strong>anzen fällt. Der Katastrophenfonds<br />

<strong>in</strong>vestiert jährlich rd. 150 Mio. Euro <strong>in</strong> vorbeugende Maßnahmen 8 .<br />

Gefahrenkarten wer<strong>den</strong> von Bundesdienststellen, d.h. der WLV und der BWV, <strong>in</strong><br />

Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> nachgeordneten Gebietskörperschaften und <strong>den</strong> betroffenen<br />

Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> erstellt. 2005 lagen solche Gefahrenkarten je nach Bundesland für 30-100%<br />

der Gefahrenzonen vor. Mit e<strong>in</strong>er kompletten Kartierung der Gefahrenzonen wird für<br />

2010 gerechnet (BMLFUW, 2005). Diese Gefahrenkarten s<strong>in</strong>d nicht rechtsverb<strong>in</strong>dlich.<br />

Die Regeln für die Raumplanung wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Ländern festgelegt und beschränken<br />

sich im Allgeme<strong>in</strong>en auf nicht rechtsverb<strong>in</strong>dliche Empfehlungen für die Kommunen. Bei<br />

der Umsetzung dieser Empfehlungen haben die Kommunen allerd<strong>in</strong>gs häufig die Attraktivität<br />

ihrer Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> <strong>den</strong> Vordergrund gestellt, was zu Mängeln <strong>in</strong> der Planung führte<br />

(BMLFUW, 2004). Das BMLFUW (2004) schreibt dazu im Zusammenhang mit dem<br />

Hochwasser von 2002: „Das hohe Scha<strong>den</strong>sausmaß <strong>in</strong> vielen Bereichen ist zu e<strong>in</strong>em<br />

wesentlichen Anteil auch durch die mangelnde rechtliche Verflechtung von Gefahrenzonenplanung<br />

und Raumplanung aufgetreten“ (S. 416). 2006 verschärften e<strong>in</strong>ige Bundesländer<br />

ihre Raumplanungsmaßnahmen, um das Naturgefahrenmanagement zu verbessern.<br />

In Niederösterreich wurde für Gebiete, die von Naturkatastrophen mit 100-jähriger<br />

Wiederkehrperiode bedroht s<strong>in</strong>d, schlicht und e<strong>in</strong>fach e<strong>in</strong> Bauverbot verhängt. In Tirol<br />

wurde gleichzeitig das Raumordnungsgesetz geändert, um es e<strong>in</strong>deutiger zu gestalten<br />

und die Kriterien für die Ausweisung von Bauland und Gefahrenzonen zu präzisieren,<br />

wodurch sich der Spielraum der Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> verr<strong>in</strong>gerte 9 .<br />

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In Frankreich ist das Naturgefahrenmanagement zentralisiert und obliegt größtenteils<br />

dem Staat, wobei es <strong>in</strong> <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereich des M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt und<br />

Nachhaltige Entwicklung (MEDD) sowie, <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerem Maße, des Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />

(MISILL) fällt. Auf lokaler Ebene s<strong>in</strong>d die wichtigsten Akteure im Bereich des Naturgefahrenmanagements<br />

die Präfekten, die die Zentralregierung vertreten, sowie die Bürger-<br />

8. Elisabeth Ottawa, Bundesm<strong>in</strong>isterium der F<strong>in</strong>anzen, Österreich, persönliche Mitteilung.<br />

9. Elisabeth Stix, Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), persönliche Mitteilung.<br />

KLIMAWANDEL IN DEN ALPEN – ©2007

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