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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Planung beginnt mit der Erfassung des Ist-Zustandes in einem<br />

Raum. Zunächst ist daher zu klären, was unter der Perspektive Natur-<br />

und Landschaftserleben erhoben werden soll.<br />

Die bereits zitierten Begriffe der Naturschutzgesetze „Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit" können nicht ohne weiteres als Grundlage<br />

eines entsprechenden Kriterienrahmens herangezogen werden<br />

(KIEMSTEDT, H.; WIRZ, St. 1989). Durch eine Reihe umweltpsychologischer<br />

Grundlagenarbeiten sind in der letzten Zeit die wesentlichen,<br />

auf den landschaftlichen Freiraum gerichteten Bedürfnisse<br />

und die sie betimmenden Erlebnisfaktoren ermittelt worden (u. a.<br />

NOHL, STOCKS 1987). Nachstehende Übersicht gibt den Zusammenhang<br />

zwischen Bedürfnissen und Erlebnisfaktoren wieder.<br />

Danach sind die Faktoren Vielfalt, Eigenart und Naturnähe die wesentlichen<br />

Determinanten, die das Natur- und Landschaftserleben<br />

bestimmen. Die Faktoren lassen sich in folgende Teilqualitäten auflösen<br />

und erfassen:<br />

- Vielfalt als Vielzahl von Strukturen, Formen und Farben, natürlichen<br />

und kulturellen Erscheinungen, Einzelelementen und<br />

räumlichen Konfigurationen<br />

auf den Freiraum<br />

gerichtete<br />

Bedürfnisse nach<br />

zugeordnete<br />

Erlebnis fak toren<br />

HEIMAT EIGENART<br />

~<br />

i<br />

ANREGUNG<br />

VIELFALT<br />

-+<br />

-4<br />

FREIHEIT<br />

NATURNÄHE<br />

1<br />

- Eigenart einer Landschaft, geprägt durch natürliche Standortfaktoren<br />

und jeweils spezifische historische, sozioökonomische<br />

und kulturelle Konstellationen (z. B. naturraumtypische<br />

prägende Elemente wie Moränenrücken, Terrassenkanten,<br />

Trockenrasen oder kulturhistorische Eigenheiten wie Wurten,<br />

Bewässerungssysteme, Niederwälder oder Hohlwege)<br />

- Naturnähe als . Naturcharakter" einer Landschaft, der dadurch<br />

bestimmt wird, ob und wie weit er scheinbar dem Betrachter Naturelemente<br />

und spontane Naturprozesse signalisiert, darf<br />

nicht mit dem wissenschaftlich definierten .Natürlichkeitsgrad"<br />

gleichgesetzt werden.<br />

Die Eignung eines Gebietes <strong>für</strong> Natur- und Landschaftserleben<br />

muß über diese drei Erlebniskomponenten bestimmt werden. Eine<br />

differenzierte, flächendeckende Biotoptypenkartierung liefert hier<strong>für</strong><br />

weitgehende Informationen. Die entsprechenden Auswertungsmöglichkeiten<br />

und -beispiele <strong>für</strong> Naturnähe, Vielfalt und Eigenart<br />

der Landschaft sind an verschiedener Stelle beschrieben<br />

und in der Praxis erprobt worden (u. a. HOISL et al. 1987). Wichtig ist,<br />

daß auf jeden Fall eine rationale Landschaftsbewertung durchgeführt<br />

wird. Dazu gehört, daß die Kriterien, die zur Bewertung herangezogen<br />

werden, ihre Bedeutung <strong>für</strong> die Bewertung (Gewicht) und<br />

ihre Erfaßbarkeit (Meßgrößen) klar benannt sind. Das Gesamturteil<br />

muß begründet werden. Da<strong>für</strong> sind keine hochstilisierten Bewertungsverfahren<br />

notwendig, schon gar keine pseudogenauen<br />

Quantifizierungen.<br />

Ergänzend zur Biotoptypenkartierung sind Erhebungen über die<br />

geomorphologischen und kulturhistorischen Besonderheiten<br />

durchzuführen. Mit Hilfe dieser Informationen können Erlebnisräume<br />

als Gebiete homogener Erlebnisvoraussetzungen abgegrenzt<br />

und charakterisiert werden (siehe hierzu HOISL et al.).<br />

Mit der Erfassung und Bewertung der Erlebnisdimension und Abgrenzung<br />

von Erlebnisräumen ist jedoch die planerische Operationalisierung<br />

noch nicht zu Ende. Als nächstes gilt es, die derzeitigen<br />

Beeinträchtigungen des Natur-und Landschaftserlebens zu erfassen.<br />

Hierzu zählen neben visuellen Störungen (z.B. bauliche Struktur)<br />

die Schadstoffimmissionen, Lärm und Klimabelastungen, aber<br />

auch negative Wirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt.<br />

Das Ausmaß der Beeinträchtigungen wird durch die Empfindlichkeit<br />

der <strong>für</strong> das Natur- und Landschaftserleben bedeutsamen Räume<br />

gegenüber Eingriffen bestimmt. Ausschlaggebend da<strong>für</strong> ist<br />

insbesondere die Transparenz einer Landschaft Die von vorgesehenen<br />

Maßnahmen und Eingriffen ausgehenden Beeinträchtigungen<br />

werden steigen mit dieser Transparenz, d. h. dadurch, wie weit<br />

Landschaftsräume einsehbar und überschaubar sind. Anleitungen<br />

zur Erfassung dieser Art der Empfindlichkeit („Verwendbarkeit") liegen<br />

ebenfalls vor (siehe wiederum HOISL et al. 1987).<br />

Um Natur und Landschaft erleben zu können, müssen sie zugänglich,<br />

d. h. betretbar und erschlossen sein. Darüber hinaus ist es erforderlich,<br />

daß sie er reichbar sind. Der Katalog der Bewertungsfaktoren<br />

ist daher um einige wichtige sozioökonomische Größen zu<br />

erweitern. Diese Ermittlungen sind auch <strong>für</strong> die an späterer Stelle<br />

zu klärende Frage nach dem Bedarf zu schaffender Strukturen <strong>für</strong><br />

das Natur- und Landschaftserleben von Bedeutung.<br />

Da die Fachaufgabe . Erlebnisvorsorge" eine Planungsaufgabe ist,<br />

müssen weitere Verfahrensschritte im Rahmen der Landschaftsplanung<br />

vollzogen und in Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu<br />

gehört, daß die Sicherung der Möglichkeiten <strong>für</strong> Natur- und Landschaftserleben<br />

gerade heute auch die Lenkung der Inanspruchnahme<br />

erfordert. Derjenige, der die räumlichen Qualitäten <strong>für</strong> Natur-<br />

und Landschaftserleben erfaßt und bewertet, ist am ehesten<br />

kompetent, etwas über die mögliche Art und das Ausmaß der Inanspruchnahme<br />

zu sagen. Dies kann bis gegen Null gehen. Landschaftsbereiche,<br />

die aufgrund ihrer Bedeutung <strong>für</strong> den Artenschutz<br />

und ihrer extrem hohen ökologischen Empfindlichkeit keine<br />

Erholungsnutzung verkraften, müssen dann als ,Jabuflächen" gekennzeichnet<br />

werden.<br />

Weiterer Planungs- und Handlungsbedarf ergibt sich daraus, daß<br />

in vielen Räumen zu wenig oder gar keine Eignung <strong>für</strong> diesen Erholungsanspruch<br />

mehr vorhanden ist. In einem solchen Fall müssen<br />

Vielfalt und Naturnähe wieder angehoben, neu geschaffen und<br />

entwickelt werden. Der Anteil .naturnaher" Elemente und ganzer<br />

Landschaften muß erhöht werden, um Handlungsspielräume <strong>für</strong><br />

Ersatzangebote, Alternativstandorte und damit <strong>für</strong> die Besucherlenkung<br />

zu eröffnen. Zwar gilt der Anspruch auf Möglichkeiten des<br />

Natur- und Landschaftserlebens generell <strong>für</strong> die gesamte Fläche,<br />

trotzdem müssen realistischerweise Prioritäten gesetzt werden.<br />

Die Sicherung und Entwicklung dieser Raumqualitäten ist vorrangige<br />

Aufgabe besonders in den Siedlungs- und Randbereichen.<br />

Diese Frage nach dem Bedarf kann sicher nicht in jedem Fall durch<br />

langwierige Bedarfsanalysen geklärt werden. Einfache Erreichbarkeitsermittlungen<br />

und Defizitermittlungen innerhalb der Haupterreichbarkeitszonen<br />

reichen hier vollständig aus.<br />

zusammenfassend sind die Schritte, die u. E. zur Ausfüllung der<br />

Fachaufgabe „Erholungsvorsorge" zu vollziehen sind, am Beispiel<br />

der Landschaftsplanung auf kommunalen Ebenen, also des Landschaftsplanes,<br />

in der nachstehenden Übersicht dargestellt.<br />

5 Inhalte und Arbeitsschritte <strong>für</strong> die Aufgaben der<br />

. Erholungsvorsorge" im Rahmen der Landschaftsplanung<br />

5.1 Bestandsaufnahme<br />

5.1.1 Auswertung vorliegender Unterlagen <strong>für</strong> die aktuelle Freizeitnutzung<br />

5.1.1.1 Erfassung der Gebiete, die <strong>für</strong> verschiedene Freizeitaktivitäten<br />

bereits genutzt werden<br />

5.1.1.2 Derzeitige Ausstattung dieser Gebiete mit Freizeiteinrichtungen<br />

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