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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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2 Auswirkungen von Freizeitaktivitäten auf Flora<br />

und Fauna<br />

Es kommt sowohl durch anlagegebundene wie ungebundene Freizeitaktivitäten<br />

zumindest lokal stets zu einer Beeinträchtigung der<br />

zu schützenden Lebensgemeinschaften. Die wichtigsten ökologischen<br />

Auswirkungen der Erholungsaktivitäten sind:<br />

a) Beunruhigung/Streß von Tieren<br />

b) Zerstörung bzw. Veränderung der Pflanzen- und Tierwelt durch<br />

- Verlust von Lebensräumen durch Flächenversiegelung und<br />

Zerschneidung,<br />

- mechanische Belastungen z.B. durch Tritt (Abb. 1 ), Lagern,<br />

Skilauten, Kanufahren, Motocross, Klettern oder Mountain­<br />

Bikes,<br />

- Eutrophierung z.B. durch Abfälle oder Wildfütterung,<br />

- direkte Vernichtung von Pflanzen und Tieren z.B. durch<br />

Sammeln, Abreißen, Jagd und Angeln,<br />

- Aussetzen von Tieren (Jagd, Angeln).<br />

c) Verunreinigung von Luft, Boden und Wasser durch<br />

- Aufsuchen der Schutzgebiete mit Kraftfahrzeugen<br />

Befahren der Gewässer mit Motorbooten (Lärm, Abgase,<br />

Eintrag von Öl und sonstigen Schadstoffen)<br />

Einleitung von nicht ausreichend geklärten Abwässern von<br />

Erholungseinrichtungen wie z.B. Wochenendhäusern,<br />

- Ablagerung von Müll.<br />

d) Bodenverdichtung/Bodenerosion, z. B. durch Tritt, Motor- und<br />

Wintersport.<br />

Der Belastungsfaktor „Beunruhigung/Streß" tritt bei allen Freizeitaktivitäten<br />

auf. Die größten Schäden werden hierbei häufig nicht<br />

von der Vielzahl der Besucher verursacht, die sich auf den vorgegebenen<br />

Wegen halten, sondern von den Personen, die bewußt die<br />

Wege verlassen, z. B. um die Natur besonders gut zu erleben oder<br />

Tiere und Pflanzen zu beobachten bzw. zu fotografieren. Durch die<br />

Anwesenheit auch von einzelnen Menschen werden insbesondere<br />

Vögel und Großsäugetiere von ihren Vermehrungs-, Rast- und<br />

Mauserplätzen vertrieben. Besonders empfindlich sind in Schwärmen<br />

lebende Großvögel, wie z.B. Gänse, Schwimmvögel und Limikolen.<br />

Der zuerst auffliegende, also der störungsempfindlichste<br />

Vogel, veranlaßt häufig den gesamten Schwarm, das Gebiet zu verlassen.<br />

3 Umfang der Freizeitaktivitäten in Naturschutzgebieten<br />

Etwa <strong>50</strong> % der Gesamtfläche der Bundesrepublik werden <strong>für</strong> die<br />

Erholung in der freien Landschaft genutzt (GESSNER, BRANDT &<br />

MRASS 1974). Über 27 % der Landesfläche der Bundesrepublik<br />

stehen unter Landschaftsschutz. Die Gesamtfläche der Naturschutzgebiete<br />

beträgt dagegen nur 1,2 % der Landesfläche, verteilt<br />

auf 2593 Gebiete, Stand 31. 12. 1986 (HAARMANN & PRETSCHER<br />

1988). Damit liegt der Flächenanteil der Naturschutzgebiete sehr<br />

weit unter dem <strong>für</strong> den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt immer<br />

wieder geforderten Anteil von mind. 10 %. Dieser geringe Flächenanteil<br />

von 1,2 % könnte vermuten lassen, daß Naturschutzgebiete,<br />

in denen gesetzlich alle Beeinträchtigungen und nachhaltigen Störungen<br />

untersagt sind (§ 13 Abs. 2 BNatSchG), <strong>für</strong> die Erholungsnutzung<br />

in der freien Landschaft von untergeordneter Bedeutung<br />

sind und daß Konflikte hier kaum auftreten.<br />

Nach einer Untersuchung der Bundesforschungsanstalt <strong>für</strong> Naturschutz<br />

und Landschaftsökologie (FRITZ 1977) über den Umfang<br />

von Erholungseinrichtungen und Erholungsnutzung in Naturschutzgebieten<br />

der Bundesrepublik waren bereits damals schon<br />

über <strong>50</strong> % aller Naturschutzgebiete von Erholungsnutzungen betroffen.<br />

In 28 % der Gebiete befand sich eine Erholungsanlage (z.B.<br />

Wildgehege, Angelsteg, Badestelle, Trampelpfad, Minigolfplatz,<br />

Wochenendhaus und Motorrennstrecke). Parkplätze lagen in 25 %<br />

der Naturschutzgebiete. Besonders stark betroffen waren Gewässer:<br />

70 % waren durch Erholungsnutzung beeinträchtigt.<br />

Eine zentrale Bedeutung <strong>für</strong> den Umfang der Freizeitaktivitäten in<br />

Naturschutzgebieten spielt der Grad der Erschließung insbesondere<br />

durch Parkplätze. Von den untersuchten Naturschutzgebieten<br />

mit offenen Wasserflächen waren nachhaltig beeinträchtigt:<br />

- 57 % der Naturschutzgebiete, in denen ein Parkplatz lag,<br />

- 30 % der Naturschutzgebiete, wenn der Parkplatz bis <strong>50</strong>0 m entfernt<br />

lag,<br />

23 % der Naturschutzgebiete bei einer Entfernung des Parkplatzes<br />

von <strong>50</strong>0-1000 m.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, daß sich diese Erholungseinrichtungen<br />

vielfach bereits in den Gebieten zum Zeitpunkt der Schutzausweisung<br />

befanden. Dies zeigt die hohe „Grundbelastung" der<br />

Naturschutzgebiete in der Bundesrepublik.<br />

Eine neue Untersuchung in der Südhälfte der Bundesrepublik bestätigt,<br />

daß etwa <strong>50</strong> % der Naturschutzgebiete durch Freizeitaktivitäten<br />

belastet sind. Quantitativ werden hierdurch mehr Naturschutzgebiete<br />

beeinträchtigt als durch die intensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung oder forstwirtschaftliche Nutzung (HAAR­<br />

MANN & PRETSCHER 1988).<br />

Abb. 3: Zusatzschilder mit leicht verständlichen Symbolen weisen auch<br />

den eiligen Besucher auf die wichtigsten Verbote hin. (Foto: Woike)<br />

Generell sind die Belastungen durch Freizeitaktivitäten um so größer,<br />

je weniger Fläche <strong>für</strong> die Erholungsuchenden zur Verfügung<br />

steht. Besonders gravierend sind die Konflikte in der Umgebung<br />

der Großstädte sowie den vielbesuchten Urlaubsgebieten (z.B.<br />

Nord-, Ostsee, Alpen). Dies gilt um so mehr, als hier die Ausweisung<br />

von ausreichend großen Naturschutzgbieten mit restriktiven<br />

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