Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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Empfehlungen <strong>für</strong> den Bereich Erholung in waldreichen<br />
Mittelgebirgslandschaften<br />
- Im Zuge der Unterhaltung ist in Erholungswäldern die Ausstattung<br />
mit Erschließungs- und infrastrukturellen Einrichtungen<br />
zu überprüfen.<br />
Dabei sind zu weit gegangene Maßnahmen zurückzunehmen<br />
und im Sinne einer Entschärfung von Zielkonflikten zu<br />
korrigieren. Der Umwelterziehung und der Bereitschaft der<br />
Besucher, sich mit ökologischen Themen auseinanderzusetzen,<br />
ist durch die Anlage gut gestalteter Lehrpfade und<br />
Informationen Rechnung zu tragen.<br />
Das Schwergewicht der Betreuung und Pflege von Erholungslandschaften<br />
ist auf eine möglichst vielseitige und naturnahe<br />
Gestaltung der Landschaft zu legen. Für den Wald<br />
bedeutet dieses in der Regel: die Pflege vorratsreicher Bestände<br />
bei hoher Umtriebszeit, kleinflächige Wirtschaftsweise<br />
mit hohem Anteil an Naturverjüngung und pfleglichem<br />
Einsatz von Maschinen, intensive Waldrandbehandlung<br />
und Auflockerung großflächiger Bestandseinheiten<br />
durch Gliederung, Belassen alter Bestände und differenzierte,<br />
standortgerechte Baumartenwahl.<br />
Bezogen auf die Wintererholung müssen Skiabfahrten und<br />
insbesondere Langlauf-Loipen noch besser mit den ökologisch-<br />
naturschützerischen Überlegungen in Einklang gebracht<br />
werden (z. B. Ruhezonen <strong>für</strong> Wild, Gebote <strong>für</strong> Loipeneinhaltung<br />
in empfindlichen Bereichen).<br />
Empfehlungen <strong>für</strong> den Bereich Erholung im Gebirge<br />
- Die im Alpenplan als Teil des Landesentwicklungsprogramms<br />
Bayerns rechtlich verbindlich festgesetzten Vorgaben<br />
sind konsequent umzusetzen. Ein weiterer Ausbau<br />
von Skiabfahrten und Skiliften im Alpenraum kann grundsätzlich<br />
nicht mehr zugelassen werden. Auch die Siedlungsentwicklung,<br />
die Verkehrsausbauten und die sonstige<br />
Freizeit- und Erholungsinfrastruktur (Hotels, Golfplätze)<br />
müssen i. d. R. als ausreichend betrachtet werden.<br />
Insbesondere die Belastungen des Alpenraumes durch<br />
den Nord-Süd-Transitverkehr erfordern eine internationale<br />
Zusammenarbeit mit konkreten Lösungen.<br />
Die großen Interessenvertretungen <strong>für</strong> das Bergwandern<br />
und Skifahren (z. B. <strong>Deutscher</strong> Alpenverein, <strong>Deutscher</strong> Skiverband)<br />
bemühen sich nicht nur Innerhalb Ihrer Mitglieder,<br />
die Verantwortung gegenüber der Natur zu fördern und zu<br />
entwickeln. Ihre Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher<br />
Belange zur Festlegung von Maßnahmen und Regelungen<br />
zur Entlastung bestimmter Teilgebiete ist schon wegen<br />
der Breitenwirkung notwendig.<br />
Für den Alm-, Forst- und Wanderwegebau, ebenso wie <strong>für</strong><br />
alle Ausbauvorhaben von Hotels, Unterkunftshäusern und<br />
Hütten im Außenbereich sowie <strong>für</strong> alle Veränderungen von<br />
Skianlagen, sind Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen<br />
und bei der raumordnungspolitischen Abwägung<br />
strenge Maßstäbe anzulegen; dies gilt auch <strong>für</strong> die Kunstbeschneiungsanlagen.<br />
Im Abwägungsprozeß ist dabei jedoch<br />
die Konzentrationsfunktion gut gestalteter und gut<br />
gepflegter Pisten und Abfahrten zu beachten.<br />
- Vor allem zum Schutze wildlebender Tiere und zur Schonung<br />
des Schutzwaldes sind Regelungen zur Ordnung des<br />
Variantensklfahrens zu treffen. Ähnliches gilt <strong>für</strong> das Skitourenlaufen.<br />
Das Instrumentarium hier<strong>für</strong> sind Schutzgebietsausweisungen<br />
und ggf. Wegegebote.<br />
Empfehlungen <strong>für</strong> den Bereich Erholung in geschützten und<br />
schützenswerten Landschaften<br />
- In Naturschutzgebieten führt eine intensive Freizeit- und<br />
Erholungsnutzung häufig zu Unverträglichkeiten und gefährdet<br />
den Schutzzweck. In den Schutzverordnungen ist<br />
daher festzulegen, welche Formen dieser Nutzung vertretbar<br />
und welche Formen unverträglich sind. Die Kontrolle<br />
der Einhaltung der Schutzverordnungen muß verbessert<br />
werden. Hier könnten die Naturschutzverbände stärker beteiligt<br />
werden. Bestimmte Nutzungen, wie z. B. Klettern, Reiten,<br />
Flugsport, Motorsport und alle Anlagen massentouristischer<br />
Art, sollten von vornherein ausgeschlossen werden.<br />
In Naturschutzgebieten muß der Naturschutz Vorrang vor<br />
der Freizeit- und Erholungsnutzung haben. Die Information<br />
der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Naturschutzgebiete<br />
(Erläuterung der Schutzziele und der sich daraus ergebenden<br />
Einschränkungen) muß verbessert werden. Die<br />
Einrichtung von Informationszentren an großflächigen<br />
Schutzgebieten (Nationalparks, Naturparks) hat sich bewährt<br />
und muß weitere Verbreitung finden.<br />
- Der Grundsatz des freien Betretungsrechts ist berechtigt,<br />
je enger unsere Spielräume In der Arbeits-, Verkehrs- und<br />
Wohnwelt werden. Zum Schutz von Pflanzen und Tieren<br />
bzw. Erhalten von Lebensräumen hoher Qualität, Insbesondere<br />
in Naturschutzgebieten, müssen aber auch zeitlich befristete<br />
Sperrungen oder Wegegebote verfügt bzw. durchgesetzt<br />
werden (vgl. § 24 (2) Nds. NatG).<br />
- Zur Erreichung des Schutzzweckes kann es erforderlich<br />
sein, die Besucher so zu lenken (Bohlenwege, Stege), daß<br />
sie zwar die landschaftlichen Besonderheiten der Naturschutzgebiete<br />
wahrnehmen, den Schutzzweck aber nicht<br />
gefährden können.<br />
- Bei der Neuausweisung von Naturschutzgebieten ist auf<br />
ausreichend dimensionierte Pufferzonen (i. d. R. Landschaftsschutzgebiete)<br />
zu achten, die alle Erholungsaktivitäten<br />
mit möglichen Belastungen abzufangen vermögen.<br />
Nach einer Phase der Überbetonung des gebauten, des künstlich<br />
Geschaffenen im Sinne einer perfekten Freizeitinfrastruktur<br />
ist insgesamt mehr Wert auf das Landschaftsbild und die<br />
Erlebbarkeit der Natur zu legen. Es muß durch mehr Aufklärung,<br />
Erziehung und Information erreicht werden, den künftig<br />
gelegentlich notwendigen Verzicht auf den Ausbau der Freizeitinfrastruktur<br />
und auf die Ausführung von bestimmten Aktivitäten<br />
in breiten Kreisen der Bevölkerung durchzusetzen.<br />
An Konzepten <strong>für</strong> „sanfte Formen" 17 > von Freizeit- und Erholungsaktivitäten<br />
wird derzeit auch innerhalb der Branche und<br />
der Interessenverbände gearbeitet, da man sich inzwischen<br />
der Probleme durchaus bewußt geworden ist.<br />
Hierunter werden Freizeitformen verstanden, die weitgehend<br />
auf mechanisch-technische Geräte und Einrichtungen verzichten<br />
und die die Erhaltung einer naturnahen Landschaft<br />
zum Ziel haben. An der praktischen Umsetzung dieser Konzepte<br />
mangelt es jedoch noch.<br />
Der <strong>Rat</strong> der Europäischen Gemeinschaften 18 > hat das Jahr 1990<br />
zum Europäischen Jahr des Fremdenverkehrs erklärt. Es wäre<br />
daher zu wünschen, daß die o. g. Anregungen und Empfehlun-<br />
17) z. B. Arbeitsgemeinschaft .Tourismus mit Einsicht", KRIPPEN DORF, J.<br />
(1988): Geteilte Verantwortung. In: Naturopa, H. 59, S. 28.<br />
18) Beschluß des <strong>Rat</strong>es vom 21. Dezember 1988 über ein Aktionsprogramm<br />
<strong>für</strong> das Europäische Jahr des Fremdenverkehrs 1990.<br />
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