22.11.2013 Aufrufe

Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Empfehlungen <strong>für</strong> den Bereich Erholung in waldreichen<br />

Mittelgebirgslandschaften<br />

- Im Zuge der Unterhaltung ist in Erholungswäldern die Ausstattung<br />

mit Erschließungs- und infrastrukturellen Einrichtungen<br />

zu überprüfen.<br />

Dabei sind zu weit gegangene Maßnahmen zurückzunehmen<br />

und im Sinne einer Entschärfung von Zielkonflikten zu<br />

korrigieren. Der Umwelterziehung und der Bereitschaft der<br />

Besucher, sich mit ökologischen Themen auseinanderzusetzen,<br />

ist durch die Anlage gut gestalteter Lehrpfade und<br />

Informationen Rechnung zu tragen.<br />

Das Schwergewicht der Betreuung und Pflege von Erholungslandschaften<br />

ist auf eine möglichst vielseitige und naturnahe<br />

Gestaltung der Landschaft zu legen. Für den Wald<br />

bedeutet dieses in der Regel: die Pflege vorratsreicher Bestände<br />

bei hoher Umtriebszeit, kleinflächige Wirtschaftsweise<br />

mit hohem Anteil an Naturverjüngung und pfleglichem<br />

Einsatz von Maschinen, intensive Waldrandbehandlung<br />

und Auflockerung großflächiger Bestandseinheiten<br />

durch Gliederung, Belassen alter Bestände und differenzierte,<br />

standortgerechte Baumartenwahl.<br />

Bezogen auf die Wintererholung müssen Skiabfahrten und<br />

insbesondere Langlauf-Loipen noch besser mit den ökologisch-<br />

naturschützerischen Überlegungen in Einklang gebracht<br />

werden (z. B. Ruhezonen <strong>für</strong> Wild, Gebote <strong>für</strong> Loipeneinhaltung<br />

in empfindlichen Bereichen).<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> den Bereich Erholung im Gebirge<br />

- Die im Alpenplan als Teil des Landesentwicklungsprogramms<br />

Bayerns rechtlich verbindlich festgesetzten Vorgaben<br />

sind konsequent umzusetzen. Ein weiterer Ausbau<br />

von Skiabfahrten und Skiliften im Alpenraum kann grundsätzlich<br />

nicht mehr zugelassen werden. Auch die Siedlungsentwicklung,<br />

die Verkehrsausbauten und die sonstige<br />

Freizeit- und Erholungsinfrastruktur (Hotels, Golfplätze)<br />

müssen i. d. R. als ausreichend betrachtet werden.<br />

Insbesondere die Belastungen des Alpenraumes durch<br />

den Nord-Süd-Transitverkehr erfordern eine internationale<br />

Zusammenarbeit mit konkreten Lösungen.<br />

Die großen Interessenvertretungen <strong>für</strong> das Bergwandern<br />

und Skifahren (z. B. <strong>Deutscher</strong> Alpenverein, <strong>Deutscher</strong> Skiverband)<br />

bemühen sich nicht nur Innerhalb Ihrer Mitglieder,<br />

die Verantwortung gegenüber der Natur zu fördern und zu<br />

entwickeln. Ihre Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher<br />

Belange zur Festlegung von Maßnahmen und Regelungen<br />

zur Entlastung bestimmter Teilgebiete ist schon wegen<br />

der Breitenwirkung notwendig.<br />

Für den Alm-, Forst- und Wanderwegebau, ebenso wie <strong>für</strong><br />

alle Ausbauvorhaben von Hotels, Unterkunftshäusern und<br />

Hütten im Außenbereich sowie <strong>für</strong> alle Veränderungen von<br />

Skianlagen, sind Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen<br />

und bei der raumordnungspolitischen Abwägung<br />

strenge Maßstäbe anzulegen; dies gilt auch <strong>für</strong> die Kunstbeschneiungsanlagen.<br />

Im Abwägungsprozeß ist dabei jedoch<br />

die Konzentrationsfunktion gut gestalteter und gut<br />

gepflegter Pisten und Abfahrten zu beachten.<br />

- Vor allem zum Schutze wildlebender Tiere und zur Schonung<br />

des Schutzwaldes sind Regelungen zur Ordnung des<br />

Variantensklfahrens zu treffen. Ähnliches gilt <strong>für</strong> das Skitourenlaufen.<br />

Das Instrumentarium hier<strong>für</strong> sind Schutzgebietsausweisungen<br />

und ggf. Wegegebote.<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> den Bereich Erholung in geschützten und<br />

schützenswerten Landschaften<br />

- In Naturschutzgebieten führt eine intensive Freizeit- und<br />

Erholungsnutzung häufig zu Unverträglichkeiten und gefährdet<br />

den Schutzzweck. In den Schutzverordnungen ist<br />

daher festzulegen, welche Formen dieser Nutzung vertretbar<br />

und welche Formen unverträglich sind. Die Kontrolle<br />

der Einhaltung der Schutzverordnungen muß verbessert<br />

werden. Hier könnten die Naturschutzverbände stärker beteiligt<br />

werden. Bestimmte Nutzungen, wie z. B. Klettern, Reiten,<br />

Flugsport, Motorsport und alle Anlagen massentouristischer<br />

Art, sollten von vornherein ausgeschlossen werden.<br />

In Naturschutzgebieten muß der Naturschutz Vorrang vor<br />

der Freizeit- und Erholungsnutzung haben. Die Information<br />

der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Naturschutzgebiete<br />

(Erläuterung der Schutzziele und der sich daraus ergebenden<br />

Einschränkungen) muß verbessert werden. Die<br />

Einrichtung von Informationszentren an großflächigen<br />

Schutzgebieten (Nationalparks, Naturparks) hat sich bewährt<br />

und muß weitere Verbreitung finden.<br />

- Der Grundsatz des freien Betretungsrechts ist berechtigt,<br />

je enger unsere Spielräume In der Arbeits-, Verkehrs- und<br />

Wohnwelt werden. Zum Schutz von Pflanzen und Tieren<br />

bzw. Erhalten von Lebensräumen hoher Qualität, Insbesondere<br />

in Naturschutzgebieten, müssen aber auch zeitlich befristete<br />

Sperrungen oder Wegegebote verfügt bzw. durchgesetzt<br />

werden (vgl. § 24 (2) Nds. NatG).<br />

- Zur Erreichung des Schutzzweckes kann es erforderlich<br />

sein, die Besucher so zu lenken (Bohlenwege, Stege), daß<br />

sie zwar die landschaftlichen Besonderheiten der Naturschutzgebiete<br />

wahrnehmen, den Schutzzweck aber nicht<br />

gefährden können.<br />

- Bei der Neuausweisung von Naturschutzgebieten ist auf<br />

ausreichend dimensionierte Pufferzonen (i. d. R. Landschaftsschutzgebiete)<br />

zu achten, die alle Erholungsaktivitäten<br />

mit möglichen Belastungen abzufangen vermögen.<br />

Nach einer Phase der Überbetonung des gebauten, des künstlich<br />

Geschaffenen im Sinne einer perfekten Freizeitinfrastruktur<br />

ist insgesamt mehr Wert auf das Landschaftsbild und die<br />

Erlebbarkeit der Natur zu legen. Es muß durch mehr Aufklärung,<br />

Erziehung und Information erreicht werden, den künftig<br />

gelegentlich notwendigen Verzicht auf den Ausbau der Freizeitinfrastruktur<br />

und auf die Ausführung von bestimmten Aktivitäten<br />

in breiten Kreisen der Bevölkerung durchzusetzen.<br />

An Konzepten <strong>für</strong> „sanfte Formen" 17 > von Freizeit- und Erholungsaktivitäten<br />

wird derzeit auch innerhalb der Branche und<br />

der Interessenverbände gearbeitet, da man sich inzwischen<br />

der Probleme durchaus bewußt geworden ist.<br />

Hierunter werden Freizeitformen verstanden, die weitgehend<br />

auf mechanisch-technische Geräte und Einrichtungen verzichten<br />

und die die Erhaltung einer naturnahen Landschaft<br />

zum Ziel haben. An der praktischen Umsetzung dieser Konzepte<br />

mangelt es jedoch noch.<br />

Der <strong>Rat</strong> der Europäischen Gemeinschaften 18 > hat das Jahr 1990<br />

zum Europäischen Jahr des Fremdenverkehrs erklärt. Es wäre<br />

daher zu wünschen, daß die o. g. Anregungen und Empfehlun-<br />

17) z. B. Arbeitsgemeinschaft .Tourismus mit Einsicht", KRIPPEN DORF, J.<br />

(1988): Geteilte Verantwortung. In: Naturopa, H. 59, S. 28.<br />

18) Beschluß des <strong>Rat</strong>es vom 21. Dezember 1988 über ein Aktionsprogramm<br />

<strong>für</strong> das Europäische Jahr des Fremdenverkehrs 1990.<br />

576

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!