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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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einzelnen besonders wertvollen Naturschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen<br />

wurden die Besucher durch Abzäunung der Kernbereiche<br />

- teilweise sogar mit Nato-Draht (Abb. 6)-hieraus ferngehalten.<br />

Anders ist es bisher nicht gelungen, etwa ein landesweit<br />

bedeutsames Moor oder einen Orchideen-Standort (z.B. von Cypripedium<br />

calceoius) zu sichern, an dem die Pflanzen immer wieder<br />

ausgegraben wurden (Abb. 7). Diese rigorose Vorgehensweise<br />

wird - bei geeigneter Öffentlichkeitsarbeit - von der Bevölkerung<br />

durchaus akzeptiert.<br />

4.3.1 Natur-Erlebnisgebiete<br />

Da viele Menschen „Natur erleben" wollen, sollte man die Besucher<br />

dort, wo dies mit dem Schutzzweck vereinbar ist, an interessanten<br />

Stellen Beoachtungsmöglichkeiten bieten. Aber muß das immer in<br />

Naturschutzgebieten geschehen?<br />

Vor allem in Sekundärbiotopen wie Baggerseen, Kiesgruben oder<br />

in Steinbrüchen ließen sich bevorzugt in der Nähe von Ballungsund<br />

in Urlaubsgebieten „Natur-Erlebnisgebiete" als touristische<br />

Anziehungspunkte gezielt gestalten. In diesen, <strong>für</strong> die Besucher<br />

gut erschlossenen Bereichen (kein NSG!) müßten sich allerdings<br />

einige interessante Arten beobachten lassen.<br />

So wäre es möglich, einmal eine (evtl. mit technischen Mitteln angelegte)<br />

Uferschwalben-Steilwand, eine Lachmöwen- oder eine<br />

Graureiher-Kolonie oder auch gebietstypische Schwimmvögel in<br />

.freier Natur" von versteckten Beobachtungshütten den Besuchern<br />

gezielt zugänglich zu machen.<br />

In anderen Ländern, z.B. in Spanien am Rande der Nationalparks<br />

„Coto Donana" oder „Tablas de Damiel", werden solche Maßnahmen<br />

seit Jahren praktiziert, um aus dem Kerngebiet die Bevölkerung<br />

fernzuhalten.<br />

Dadurch läßt sich sicherlich in Verbindung mit Maßnahmen zur Besucherlenkung<br />

in den Naturschutzgebieten ein besserer Schutz<br />

erreichen.<br />

5 Ausblick<br />

Gegenwärtig stehen nur ca. 1,2 % der Fläche der Bundesrepublik<br />

unter Naturschutz. Die Anzahl der Naturschutzgebiete wird in den<br />

nächsten Jahren zunehmen. Die Landesregierung von Nordrhein­<br />

Westfalen hat beispielsweise in ihrem Umweltprogramm 1983 festgelegt,<br />

daß 3 % der Landesfläche als Naturschutzgebiete mit strengem<br />

Schutz ausgewiesen werden sollen (z. Z. 1,6 % NSG; Stand: 31.<br />

August 1989). Naturschutzgebiete können aber nur dann ihre<br />

Funktion als die Vorrangflächen des Biotop-und Artenschutzes erfüllen,<br />

wenn sie ausreichend groß sind, Pufferzonen besitzen und<br />

in der Verordnung die am Schutzzweck orientierten Restriktionen<br />

festgesetzt sind, die dann auch wirklich durchgesetzt werden. Gerade<br />

dieses Vollzugsproblem ist aber bisher häufig ungelöst.<br />

Unter Berücksichtigung der folgenden 6 Randbedingungen, verbunden<br />

mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit, müßte es auch künftig<br />

in vielen Naturschutzgebieten möglich sein, in Teilräumen und evtl.<br />

zeitlich begrenzt naturschutzverträglich stille Erholung auszuüben:<br />

- Die gegenwärtig ausgeübten Freizeitaktivitäten in den Naturschutzgebieten<br />

dürfen nicht zunehmen.<br />

Besonders empfindliche Naturschutzgebiete, in denen z.B. Tiere<br />

mit hohen Fluchtdistanzen oder nährstoffarme/ trittempfindliche<br />

Lebensgemeinschaften geschützt werden sollen, müssen<br />

von allen Freizeitaktivitäten freigehalten werden. Hierzu müssen<br />

dort vorhandene Freizeiteinrichtungen und Wege verlegt<br />

und direkte Zufahrten aufgehoben werden.<br />

- „Stille Erholung" kann ggf. räumlich und/ oder zeitlich begrenzt<br />

dann erfolgen, wenn hierdurch der Schutzzweck nicht gefährdet<br />

wird.<br />

- Die Verbote der Naturschutzverordnung müssen wirkungsvoll<br />

durchgesetzt werden. Hierzu reichen qualifizierte und didaktisch<br />

gut aufbereitete Informationen der Besucher häufig nicht<br />

aus. Neben der dringend notwendigen besseren Kontrolle sind<br />

im Einzelfall auch wirkungsvolle Absperrungen notwendig.<br />

- Ansprache der organisierten Gruppen von Freizeitsportlern wie<br />

Wassersportlern, Anglern, Kanufahrern, Kletterern über ihre<br />

Dachverbände, um Verständnis <strong>für</strong> den Verzicht der Ausübung<br />

ihres Sportes in Naturschutzgebieten zu erreichen.<br />

- Hier<strong>für</strong> geeignete Naturschutzgebiete sollten durch gezielte<br />

Wegeführung, Bohlenstege, Beobachtungstürme und Führungen<br />

durch Fachleute sowie Informationszentren <strong>für</strong> die Besucher<br />

„erlebbar" werden.<br />

Literatur:<br />

FRITZ, G. (1977): Zur Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten durch<br />

Freizeit und Erholung. - Natur und Landschaft 52, 191 - 197.<br />

HAAR MANN, K„ PRETSCHER, P. (1988): Naturschutzgebiete in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, Übersicht und Erläuterungen. - Naturschutz aktuell<br />

Nr. 3; Greven: Kilda-Verlag, 2. Aufl.<br />

GESSNER, E., BRANDT, K., MRASS, W. (1974): Ermittlung von aktuellen und<br />

potentiellen Erholungsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. -<br />

Schr.-Reihe <strong>für</strong> <strong>Landespflege</strong> und Naturschutz 9.<br />

STUDIENKREIS FÜR TOURISMUS (1987): Urlaub in Deutschland - eine<br />

Grundlagenuntersuchung über Verhaltensweisen, Meinungen und Einstellungen<br />

von Urlaubern. - Starnberg.<br />

WITIIG, R. (1980): Vegetation, Flora, Entwicklung, Schutzwürdigkeit und Probleme<br />

der Erhaltung des NSG „Westruper Heide" in Westfalen. - Abh.<br />

Landesmuseum Naturkunde Münster 42, 3- 30.<br />

ZIEGLER, G. (1987): Zur Entstehung eines Mauserplatzes der Reiherente<br />

(Aythya fuligula) von überregionaler Bedeutung im nördlichen Westfalen.<br />

- Vogelwelt 108, 67-70.<br />

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