Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Adolf Friedrich Weiss<br />
Freizeit- und Erholungsplanung - fehlen geeignete Ordnungs- und<br />
Lenkungsmaßnahmen sowie ausreichende Vorgaben der Regionalplanung?<br />
Einleitung<br />
- Ist die Überbelastung des Ammersees mit 54<strong>50</strong> Bootsliegeplätzen<br />
an Bojen, Stegen, in Häfen und auf dem Land tatsächlich<br />
die Folge des Versagens der Regionalplanung?<br />
- Ist die regelmäßige Überflutung der freien Landschaft durch<br />
Massen von Menschen - insbesondere aus den Verdichtungsräumen<br />
- begründet im Fehlen geeigneter Ordnungs- und<br />
Lenkungsmaßnahmen?<br />
Klafft in dem System der Raumplanung der Bundesrepublik tatsächlich<br />
eine gravierende Lücke zwischen der gemeindlichen<br />
Bauleitplanung und den übergeordneten weitmaschigen Konzepten<br />
der Raumordnung und Landesplanung?<br />
Ich meine: Nein.<br />
Deshalb müßte das Thema eigentlich lauten: Die Vielfalt geeigneter<br />
Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen sowie ausreichende<br />
Vorgaben durch die Regionalplanung.<br />
Aber das würde sicherlich einen Proteststurm auslösen. Deshalb<br />
möchte ich als praktizierender „bayerischer Regionalplaner der ersten<br />
Stunde" das mir gestellte Thema nur mit einem Fragezeichen<br />
versehen und die Frage in den Raum stellen:<br />
Haben wir nicht eher ein Zuviel an Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen?<br />
2 Verfügbares Potential regionaler Steuerungsinstrumente<br />
(unvollständig)<br />
Wohl das älteste Ordnungsinstrument der Landesplanung <strong>für</strong> den<br />
Bereich Freizeit und Erholung ist das Programm „Freizeit und Erholung".<br />
Die Bayer. Staatsregierung hat es bereits am 28. April 1970<br />
verabschiedet, unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Bayer. Landesplanungsgesetzes<br />
vom 6. Februar 1970. Damit wurde in Bayern<br />
bereits vor 18 Jahren deutlich gemacht, daß eine Verbesserung der<br />
Erholungsmöglichkeiten, und damitihre Ordnung und Lenkung nur<br />
in einem engen Zusammenwirken staatlicher, kommunaler und privater<br />
Stellen und Träger wirkungsvoll durchgeführt werden kann.<br />
Im Vordergrund dieses Programmes stand damals die Ausweisung<br />
von 35 Naherholungsgebieten. Grundlage dieser Konzeption war<br />
Art. 141 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern. Er lautet:<br />
„Der Genuß der Naturschönheiten und Erholung in derfreien Natur,<br />
insbesondere das Betreten von Wald- und Bergweide, das Befahren<br />
der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte<br />
in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Staat und Gemeinde<br />
sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge<br />
zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen<br />
Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen<br />
des Eigentumsrechts freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks<br />
anzulegen."<br />
Es erscheint mir keineswegs nebensächlich, daß mit diesem Programm<br />
die Bayer. Staatsregierung als erste Landesregierung in der<br />
Bundesrepublik Deutschland eine Konzeption vorgelegt hat, mit<br />
der das Grundbedürfnis Freizeit und Erholung als gesellschaftspolitische<br />
Aufgabe erkannt, geordnet und gelenkt werden konnte. Das<br />
Programm bezweckte die Sicherstellung von Nah- und Ferienerholungsgebieten<br />
einschließlich der zugehörigen Einrichtungen,<br />
um eine optimale Erholung zu ermöglichen und die Besucherströme<br />
aus bereits überlasteten Gebieten in neue Erholungsräume zu<br />
lenken.<br />
Im Rahmen dieses Programmes wurde ferner eine Freizeitkartei<br />
geschaffen, die detailliert über das Angebot an Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />
informiert.<br />
Die Naherholungsgebiete bilden in Bayern ein besonderes Instrument<br />
zur Ordnung und Lenkung der Ansprüche auf landschaftsgebundene<br />
Freizeit- und Erholungsaktivitäten. Sie trugen damit<br />
schon frühzeitig dazu bei, den wachsenden Flächenbedarf <strong>für</strong><br />
Freizeit- und Erholungseinrichtungen gemäß den Grundsätzen<br />
und Zielen der Raumordnung zu lenken, um die Bed rohung des<br />
Naturraumes durch den Menschen zu reduzieren.<br />
Neben diesem Programm verfügt die Landesplanung in Bayern<br />
zwischenzeitlich über weitere Instrumentarien zur Ordnung und<br />
Lenkung der Freizeit- und Erholungsaktivitäten.<br />
Zu den frühen Ordnungsinstrumenten der bayer. Landes- und Regionalplanung<br />
sind noch zu zählen:<br />
- Der Teilabschnitt des Landesentwicklungsprogrammes Bayern<br />
.Erholungslandschaft Alpen" vom 22. August 1972.<br />
Mit diesem Programm wurden bereits vor 16 Jahren die Weichen<br />
gestellt, um die bayerischen Alpen als Lebensraum <strong>für</strong> die<br />
dort wohnenden Menschen zu erhalten und zu gestalten. Die<br />
ökologisch wertvollen Freiräume dieses Gebietes werden vor<br />
drohenden Eingriffen geschützt. Naherholung und Fremdenverkehrwurden<br />
damit so geregelt, daß der schmale Streifen des<br />
bayerischen Alpenraumes sowohl den Anforderungen der Erholungsuchenden<br />
und der einheimischen Bevölkerung als<br />
auch den Erfordernissen des Naturhaushaltes gewachsen bleiben<br />
soll.<br />
- Der Beschluß des Bayer. Landtages am 23. 4. 1975 über 11 allgemeine<br />
Grundsätze im Blick auf die Überlastung der bayerischen<br />
Seen durch Bootsbetrieb und <strong>für</strong> die Erweiterung bestehender<br />
und die Errichtung neuer Segelhäfen bzw. Landliegeplätze.<br />
Diese Grundsätze wurden in den Reg ionalplan München (Kap.<br />
B VII Erholung Ziff. 3.6 Begründung) übernommen und somit zu<br />
verbindlichen Vorgaben.<br />
- Grundsätze und Planungsrichtlinien zum Ausbau bestehender<br />
und zur Planung weiterer Campingplätze. Interne Untersuchung<br />
der Regierung von Oberbayern vom 1. 7. 1976 über .Neue<br />
Campingplätze in Oberbayern unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Dauercampingverhältnisse".<br />
Zu den jüngeren Lenkungsmaßnahmen lassen sich u. a. rechnen:<br />
- Das bayerische Seeuferkonzept<br />
Es hat <strong>für</strong> die Erhaltung und Sicherung der Seeufer besondere<br />
Bedeutung erlangt. Umgesetzt worden ist es u. a. im Regionalplan<br />
Südostoberbayern, der am 1. Dezember 1988 in Kraft trat.<br />
Das entsprechende Ziel lautet dort im Kapitel B VII Erholung 1.4:<br />
„Die Seen in der Region sollen entsprechend ihrer Belastbarkeit<br />
<strong>für</strong> die Erholung genutzt und gesichert werden''.<br />
Hinter dieser lapidaren Zielaussage steht eine lückenlose Gliederung<br />
und kartografische Darstellung der einzelnen Seeuferabschnitte<br />
in folgende Schutzkategorien:<br />
645