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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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e) Zur Sicherung und Regenerierung ökologischer wertvoller Verlandungsbereiche<br />

kann es notwendig werden, auch andere<br />

Störfaktoren zu beseitigen, wie Stege und Bojenliegeplätze,<br />

einschließlich der zu ihnen führenden Zugänge durch diese Bereiche.<br />

f) Erholungsaktivitäten, die nicht an den Standort Wasser gebunden<br />

sind, sowie alle Einrichtungen hierzu müssen grundsätzlich<br />

vom Gewässer und seinen Ufern ferngehalten werden. Hierzu<br />

zählen Sportarten wie Tennis und Golf, aber auch uferbelastende<br />

Campingplätze oder Wochenendhausgebiete. Die knappe<br />

Ressource .Gewässerufer" sollte, wenn sie schon nicht naturbelassen<br />

bleiben kann, den an das Wasser gebundenen Erholungsaktivitäten<br />

vorbehalten bleiben.<br />

g) Die erforderlichen Ordnungsmaßnahmen können natürlich nur<br />

schrittweise und in dem Maße vollzogen werden wie an anderen,<br />

belastbaren Uferbereichen ein verbesssertes Erholungsangebot<br />

geschaffen wird, so z. B. der Uferzugang oder vorhandene<br />

Freibäder verbessert werden bzw. <strong>für</strong> aufgelöste Bojenliegeplätze<br />

entsprechende Segelhafenplätze oder auch Plätze an<br />

großen, zusammengefaßten Steganlagen geschaffen werden.<br />

Um die angestrebte „Ordnung am Wasser" herbeiführen zu können,<br />

werden <strong>für</strong> die konfliktbeladenen Gewässer hierauf zugeschnittene,<br />

spezifische Entwicklungskonzepte benötigt. Diese<br />

müssen auf der Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme<br />

sowie einer Beurteilung der Empfindlichkeit und Belastbarkeit der<br />

Gewässer im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungsansprüche<br />

erarbeitet werden, vor allem denen der Erholung am und im Wasser.<br />

Das Bayerische Landesamt <strong>für</strong> Umweltschutz hat <strong>für</strong> 160 Seen<br />

in Bayern mit einer Wasserfläche meist über drei Hektar eine Seeuferuntersuchung<br />

nach diesen Kriterien durchgeführt. In die Kartierung<br />

einbezogen wurden überwiegend natürliche Seen, bei denen<br />

es bereits zu spürbaren Konflikten zwischen Naturschutz und<br />

Erholungsverkehr gekommen war oder diese be<strong>für</strong>chtet wurden.<br />

Die Seeuferuntersuchung umfaßt <strong>für</strong> jeden einzelnen See einen<br />

Teil Zustandsermittlung sowie einen Bewertungs- und Entwicklungsteil.<br />

Die Ergebnisse sind jeweils in einer Zustandskarte (Vegetation,<br />

Flächennutzung, Schutzgebiete, Beschaffenheit des Uferrandes,<br />

Uferzugang, Beeinträchtigung der Uferzone durch Erholungsnutzung)<br />

und einer Bewertungs- und Empfehlungskarte<br />

(ökologische Bewertung und Eignungsbewertung <strong>für</strong> die Erholung,<br />

Empfehlungen zum Schutz und zur Entwicklung der Uferlandschaft,<br />

Hinweise zur Erhaltung <strong>für</strong> den Naturhaushalt bedeutsame<br />

Flächen, Regelung des Erholungsverkehrs), jeweils im Maßstab<br />

1 : <strong>50</strong>00, sowie einen Textteil (EDV-Ausdrucke) dargestellt. Die Zustandserfassung<br />

basiert auf einer parzellenscharfen Abgrenzung<br />

unterschiedlicher Flächen- und Linieneinheiten, die durch die sie<br />

charakterisierenden Merkmale (Hauptnutzungen, Merkmale) beschrieben<br />

werden.<br />

4 Umsetzung naturschutzfachlicher Zielvorstellungen<br />

Liegt schließlich das Entwicklungskonzept <strong>für</strong> ein Erholungsgewässer<br />

vor, stellt sich die Frage,<br />

- über welche Instrumentarien die gewonnenen Erkenntnisse<br />

und Entwicklungsempfehlungen, insbesondere zur Lenkung<br />

der Erholung am und im Wasser, umgesetzt werden können und<br />

- wer zu ihrer Umsetzung beiträgt.<br />

Was die Instrumentarien anbetrifft, bieten sich zum einen hoheitliche<br />

Maßnahmen an. Hierzu zählen u. a.<br />

- die Unterschutzstellung von Flächen und Einzelbestandteilen<br />

der Natur (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler,<br />

Landschaftsbestandteile), um z. B. unerwünsch-<br />

Stegeinbauten zerschneiden eine ehemals geschlossene, ökologisch wertvolle Uferröhrichtzone (Ammersee - Westufer). (Foto: Brandes)<br />

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