Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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e) Zur Sicherung und Regenerierung ökologischer wertvoller Verlandungsbereiche<br />
kann es notwendig werden, auch andere<br />
Störfaktoren zu beseitigen, wie Stege und Bojenliegeplätze,<br />
einschließlich der zu ihnen führenden Zugänge durch diese Bereiche.<br />
f) Erholungsaktivitäten, die nicht an den Standort Wasser gebunden<br />
sind, sowie alle Einrichtungen hierzu müssen grundsätzlich<br />
vom Gewässer und seinen Ufern ferngehalten werden. Hierzu<br />
zählen Sportarten wie Tennis und Golf, aber auch uferbelastende<br />
Campingplätze oder Wochenendhausgebiete. Die knappe<br />
Ressource .Gewässerufer" sollte, wenn sie schon nicht naturbelassen<br />
bleiben kann, den an das Wasser gebundenen Erholungsaktivitäten<br />
vorbehalten bleiben.<br />
g) Die erforderlichen Ordnungsmaßnahmen können natürlich nur<br />
schrittweise und in dem Maße vollzogen werden wie an anderen,<br />
belastbaren Uferbereichen ein verbesssertes Erholungsangebot<br />
geschaffen wird, so z. B. der Uferzugang oder vorhandene<br />
Freibäder verbessert werden bzw. <strong>für</strong> aufgelöste Bojenliegeplätze<br />
entsprechende Segelhafenplätze oder auch Plätze an<br />
großen, zusammengefaßten Steganlagen geschaffen werden.<br />
Um die angestrebte „Ordnung am Wasser" herbeiführen zu können,<br />
werden <strong>für</strong> die konfliktbeladenen Gewässer hierauf zugeschnittene,<br />
spezifische Entwicklungskonzepte benötigt. Diese<br />
müssen auf der Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme<br />
sowie einer Beurteilung der Empfindlichkeit und Belastbarkeit der<br />
Gewässer im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungsansprüche<br />
erarbeitet werden, vor allem denen der Erholung am und im Wasser.<br />
Das Bayerische Landesamt <strong>für</strong> Umweltschutz hat <strong>für</strong> 160 Seen<br />
in Bayern mit einer Wasserfläche meist über drei Hektar eine Seeuferuntersuchung<br />
nach diesen Kriterien durchgeführt. In die Kartierung<br />
einbezogen wurden überwiegend natürliche Seen, bei denen<br />
es bereits zu spürbaren Konflikten zwischen Naturschutz und<br />
Erholungsverkehr gekommen war oder diese be<strong>für</strong>chtet wurden.<br />
Die Seeuferuntersuchung umfaßt <strong>für</strong> jeden einzelnen See einen<br />
Teil Zustandsermittlung sowie einen Bewertungs- und Entwicklungsteil.<br />
Die Ergebnisse sind jeweils in einer Zustandskarte (Vegetation,<br />
Flächennutzung, Schutzgebiete, Beschaffenheit des Uferrandes,<br />
Uferzugang, Beeinträchtigung der Uferzone durch Erholungsnutzung)<br />
und einer Bewertungs- und Empfehlungskarte<br />
(ökologische Bewertung und Eignungsbewertung <strong>für</strong> die Erholung,<br />
Empfehlungen zum Schutz und zur Entwicklung der Uferlandschaft,<br />
Hinweise zur Erhaltung <strong>für</strong> den Naturhaushalt bedeutsame<br />
Flächen, Regelung des Erholungsverkehrs), jeweils im Maßstab<br />
1 : <strong>50</strong>00, sowie einen Textteil (EDV-Ausdrucke) dargestellt. Die Zustandserfassung<br />
basiert auf einer parzellenscharfen Abgrenzung<br />
unterschiedlicher Flächen- und Linieneinheiten, die durch die sie<br />
charakterisierenden Merkmale (Hauptnutzungen, Merkmale) beschrieben<br />
werden.<br />
4 Umsetzung naturschutzfachlicher Zielvorstellungen<br />
Liegt schließlich das Entwicklungskonzept <strong>für</strong> ein Erholungsgewässer<br />
vor, stellt sich die Frage,<br />
- über welche Instrumentarien die gewonnenen Erkenntnisse<br />
und Entwicklungsempfehlungen, insbesondere zur Lenkung<br />
der Erholung am und im Wasser, umgesetzt werden können und<br />
- wer zu ihrer Umsetzung beiträgt.<br />
Was die Instrumentarien anbetrifft, bieten sich zum einen hoheitliche<br />
Maßnahmen an. Hierzu zählen u. a.<br />
- die Unterschutzstellung von Flächen und Einzelbestandteilen<br />
der Natur (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler,<br />
Landschaftsbestandteile), um z. B. unerwünsch-<br />
Stegeinbauten zerschneiden eine ehemals geschlossene, ökologisch wertvolle Uferröhrichtzone (Ammersee - Westufer). (Foto: Brandes)<br />
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