Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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Wänden zur Verbesserung der ästhetischen Situation und des<br />
Kleinklimas in den Stadtbezirken),<br />
- Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten am Stadtrand<br />
(Grünverbindungen mit innerstädtischen Grünflächen, Erhaltung<br />
und Schaffung von Flächen <strong>für</strong> naturbezogene Erholung,<br />
z. B. landwirtschaftliche Flächen, Einrichtung von Flächen <strong>für</strong><br />
intensivere Freizeitaktivitäten, z. B. Gewässer in Kiesabbaugebieten<br />
zum Baden und Surfen).<br />
Ein Gesamtkonzept muß die<br />
- Beurteilung der Eignung der Freizeit- und Erholungsflächen <strong>für</strong><br />
die verschiedenartigen Ansprüche der Benutzer aufgrund eingehender<br />
Bedarfsanalysen ermöglichen und<br />
- Forderungen zur Ergänzung und Neuschaffung von <strong>für</strong> die Erholung<br />
geeigneten Flächen sowie Vorschläge zur qualitativen<br />
Verbesserung bestehender Freiflächen enthalten.<br />
Um Konflikte zwischen Naturschutz/Landschaftspflege und Freizeit-<br />
und Erholungsnutzung künftig zu vermeiden, ist es notwendig,<br />
daß solche Gesamtkonzepte. <strong>für</strong> die Entwicklung des Freizeit- und<br />
Erholungssektors mit den Zielkonzeptionen des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege abgestimmt werden. Dies erfordert eine<br />
bessere Zusammenarbeit der betroffenen Ämter, i. d. R. der<br />
Grünflächenämter, Umweltämter, Naturschutzämter, Jugend- und<br />
Sportämter. Das planerische Instrument hier<strong>für</strong> ist der Landschaftsplan<br />
bzw. Grünordnungsplan auf der Ebene der Bauleitplanung.<br />
Durch eine qualifizierte Landschaftsplanung<br />
- mit einer vollständigen Bestandsaufnahme der Pflanzen- und<br />
Tierwelt und anderer natürlicher Gegebenheiten und ökologischer<br />
Grundlagen,<br />
- ihre Bewertung nach den Kriterien Arten- und Biotopschutz und<br />
Erholungsqualität,<br />
- der Entwicklung alternativer Planungen mit möglichst geringen<br />
Umwelteingriffen,<br />
- ihre Abwägung innerhalb der Gemeinde- und Stadtparlamente<br />
- und die Übernahme in den Flächennutzungsplan als rechtsverbindliche<br />
Grundlage <strong>für</strong> die weitere Stadtentwicklung<br />
werden Räume <strong>für</strong> den Naturschutz und <strong>für</strong> die Erholung in und am<br />
Rande der Stadt dargestellt und können so gesichert werden (vgl.<br />
hierzu u. a. § 18 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen über die<br />
Darstellung der Entwicklungsgebiete im Plangebiet).<br />
Die Bürgerbeteiligung, wie sie bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans<br />
in stufigen Verfahren vorgesehen ist, ermöglicht es,<br />
daß die Vorstellungen der Bevölkerung voll in die Planung einbezogen<br />
werden.<br />
Landschaftsplanung darf von den Städten und Gemeinden nicht<br />
weiter als ein Instrument zur Verhinderung der gemeindlichen Entwicklung<br />
gesehen werden. Eine qualifizierte Landschaftsplanung<br />
setzt Gemeinden überhaupt erst in die Lage, ihre eigene landschaftliche<br />
Qualität zu erfassen, zu erkennen und auf der Grundlage<br />
einer umwelt- und naturschonenden Gemeindeentwicklung<br />
auch die Ziele <strong>für</strong> die zukünftige Verbesserung des Erholungsraumes<br />
verbindlich durchzusetzen. Naturschutz und Landschaftspflege<br />
müssen auch im besiedelten Bereich betrieben werden. Die<br />
ausfüllenden Länder-Naturschutzgesetze sehen <strong>für</strong> die Landschaftsplanung<br />
die Einheit von Außen- und Innenbereich vor; Ausnahmen<br />
machen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese<br />
Länder sollten durch eine Ergänzung ihrer Planungs- und Naturschutzgesetze<br />
eine stärkere Anwendung der Landschaftsplanung<br />
auch innerhalb der besiedelten Bereiche erreichen.<br />
Auch nach Abschluß der Planung müssen die Bürger der Städte<br />
immer wieder über die Bedeutung der Stadtbiotope und über die<br />
Notwendigkeit ihrer Sicherung und Entwicklung informiert werden,<br />
um so mehr Verständnis <strong>für</strong> gelegentliche restriktive Entscheidungen<br />
aufzubringen.<br />
3.2.2 Großräumige Landschaften mit besonderen Strukturen<br />
Hierunter sollen vor allem waldreiche Landschaften oder solche<br />
verstanden werden, die sich durch Wasserflächen (auch künstlicher<br />
Art), Relief oder Landschaftsstrukturen, wie etwa die Lüneburger<br />
Heide, auszeichnen.<br />
Waldreichtum, Wasserflächen, Reliefstruktur oder das Bild landwirtschaftlich<br />
extensiv genutzter Landschaftsräume sind Faktoren,<br />
die hohe Erholungsnachfrage hervorrufen. Von daher sind diese<br />
Großlandschaften <strong>für</strong> die Erholung geeignet.<br />
Häufig sind dies aber auch Landschaften - ohne daß es sich dabei<br />
um ausgewiesene Schutzgebiete handeln muß -, die auf Teilflächen<br />
wichtige Lebensräume und/oder Vernetzungsstrukturen im<br />
Sinne des Biotop- und Artenschutzes aufweisen.<br />
Konfliktlösungen müssen dieser Tatsache Rechnung tragen und<br />
laufen im ersten Ansatz darauf hinaus, diese großräumigen Gebiete<br />
einer landschaftsplanerischen Analyse zu unterziehen mit dem<br />
Ziel, besonders sensible Räume einerseits und Teilbereiche mit relativ<br />
hoher Belastbarkeit andererseits auszuweisen.<br />
Während <strong>für</strong> besonders empfindliche Standorte (und erst recht <strong>für</strong><br />
ausgewiesene Schutzgebiete), wie z. B. kleine Gewässer hoher<br />
Biotopqualität, Moore und Moorrandwälder, Trockenstandorte mit<br />
seltenen Pflanzen oder Tieren (Orchideen, Enzianwiesen usw.), in<br />
aller Regel eine Freizeit- und Erholungsnutzung ausscheidet, können<br />
große zusammenhängende Wälder, aber auch großflächig<br />
auftretende Halbtrockenrasen (wie etwa im Bereich des Fränkischen<br />
und des Schwäbischen Jura) <strong>für</strong> die Erholungsuchenden erschlossen<br />
und damit nutzbar gemacht werden. Dieses gilt auch <strong>für</strong><br />
Wasserflächen, insbesondere, wenn sie - wie bei der Braunkohlenrekultivierung<br />
als Restflächen, oder dem Bau von Staustufen<br />
(etwa am Lech) oder im Zusammenhang mit dem Wasserstraßenbau<br />
(Brombachspeicher als Folge des Main-Donau-Kanals) - in<br />
einer von Relief- und Waldverteilung her attraktiven Großlandschaft<br />
als Freizeit- und Erholungsschwerpunkte geschaffen wurden.<br />
Wichtig - und in der Vergangenheit zu wenig beachtet - ist, daß<br />
über die Erschließung (Anlage der Parkplätze), Zahl, Länge und<br />
Qualität der Wege und ihre Beschilderung eine Lenkungsmöglichkeit<br />
besteht, insbesondere dann, wenn der Pkw-Verkehr nicht nur<br />
im Wald, sondern auch in der offenen Landschaft (bzw. im Zugangsbereich<br />
zu Wasserflächen) völlig unterbunden wird. Abgesehen<br />
von der Tatsache, daß allein die Entfernung bestimmter, nur zu<br />
Fuß erreichbarer (empfindlicher) Ziele da<strong>für</strong> sorgt, daß diese nur<br />
von wenigen Menschen besucht werden und ihre Tragfähigkeit<br />
nicht überschritten wird, würde auch das Erholungserlebnis in vielen<br />
Bereichen eine neue Qualität erhalten, wenn Lärm und Abgase<br />
ausgeschaltet werden. Nicht zuletzt liegen die Vorzüge großräumig<br />
zusammenhängender Waldlandschaften darin, daß mit der<br />
Entfernung von der Peripherie Ruhe und Alleinsein zunehmen.<br />
Auch wenn man über den Lenkungseffekt sog. Freizeiteinrichtungen,<br />
wie Spielgeräte, gastronomische Einrichtungen usw. - wie in<br />
Abschn. 3.2.5 - , sehr zurückhaltend urteilt, so ist unbestritten, daß<br />
Art und Weise der Erschließung bzw. der gezielte Einsatz des Kriteriums<br />
Distanzempfindlichkeit (bei Ausschluß des Pkw-Zugangs)<br />
befriedigende Kompromisse zwischen Naturschutz und Erholung<br />
erlauben.<br />
Die großräumigen Landschaften müssen bei der hohen Bevölkerungsdichte<br />
bzw. bei der hohen Erholungsnachfrage in unserem<br />
lande einen Beitrag auch zur Erholungsnutzung leisten.<br />
3.2.3 Pflege, Gestaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft<br />
Die Kulturlandschaft ist vielerorts (außerhalb der besonders geschützten<br />
Bereiche) durch Siedlungs- und Industriebau, Straßen-,<br />
Wasser- und Bergbau sowie durch intensivierte Landnutzungsformen<br />
beeinträchtigt und daher <strong>für</strong> die Freizeit- und Erholungsnut-<br />
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