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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Wänden zur Verbesserung der ästhetischen Situation und des<br />

Kleinklimas in den Stadtbezirken),<br />

- Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten am Stadtrand<br />

(Grünverbindungen mit innerstädtischen Grünflächen, Erhaltung<br />

und Schaffung von Flächen <strong>für</strong> naturbezogene Erholung,<br />

z. B. landwirtschaftliche Flächen, Einrichtung von Flächen <strong>für</strong><br />

intensivere Freizeitaktivitäten, z. B. Gewässer in Kiesabbaugebieten<br />

zum Baden und Surfen).<br />

Ein Gesamtkonzept muß die<br />

- Beurteilung der Eignung der Freizeit- und Erholungsflächen <strong>für</strong><br />

die verschiedenartigen Ansprüche der Benutzer aufgrund eingehender<br />

Bedarfsanalysen ermöglichen und<br />

- Forderungen zur Ergänzung und Neuschaffung von <strong>für</strong> die Erholung<br />

geeigneten Flächen sowie Vorschläge zur qualitativen<br />

Verbesserung bestehender Freiflächen enthalten.<br />

Um Konflikte zwischen Naturschutz/Landschaftspflege und Freizeit-<br />

und Erholungsnutzung künftig zu vermeiden, ist es notwendig,<br />

daß solche Gesamtkonzepte. <strong>für</strong> die Entwicklung des Freizeit- und<br />

Erholungssektors mit den Zielkonzeptionen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege abgestimmt werden. Dies erfordert eine<br />

bessere Zusammenarbeit der betroffenen Ämter, i. d. R. der<br />

Grünflächenämter, Umweltämter, Naturschutzämter, Jugend- und<br />

Sportämter. Das planerische Instrument hier<strong>für</strong> ist der Landschaftsplan<br />

bzw. Grünordnungsplan auf der Ebene der Bauleitplanung.<br />

Durch eine qualifizierte Landschaftsplanung<br />

- mit einer vollständigen Bestandsaufnahme der Pflanzen- und<br />

Tierwelt und anderer natürlicher Gegebenheiten und ökologischer<br />

Grundlagen,<br />

- ihre Bewertung nach den Kriterien Arten- und Biotopschutz und<br />

Erholungsqualität,<br />

- der Entwicklung alternativer Planungen mit möglichst geringen<br />

Umwelteingriffen,<br />

- ihre Abwägung innerhalb der Gemeinde- und Stadtparlamente<br />

- und die Übernahme in den Flächennutzungsplan als rechtsverbindliche<br />

Grundlage <strong>für</strong> die weitere Stadtentwicklung<br />

werden Räume <strong>für</strong> den Naturschutz und <strong>für</strong> die Erholung in und am<br />

Rande der Stadt dargestellt und können so gesichert werden (vgl.<br />

hierzu u. a. § 18 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen über die<br />

Darstellung der Entwicklungsgebiete im Plangebiet).<br />

Die Bürgerbeteiligung, wie sie bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans<br />

in stufigen Verfahren vorgesehen ist, ermöglicht es,<br />

daß die Vorstellungen der Bevölkerung voll in die Planung einbezogen<br />

werden.<br />

Landschaftsplanung darf von den Städten und Gemeinden nicht<br />

weiter als ein Instrument zur Verhinderung der gemeindlichen Entwicklung<br />

gesehen werden. Eine qualifizierte Landschaftsplanung<br />

setzt Gemeinden überhaupt erst in die Lage, ihre eigene landschaftliche<br />

Qualität zu erfassen, zu erkennen und auf der Grundlage<br />

einer umwelt- und naturschonenden Gemeindeentwicklung<br />

auch die Ziele <strong>für</strong> die zukünftige Verbesserung des Erholungsraumes<br />

verbindlich durchzusetzen. Naturschutz und Landschaftspflege<br />

müssen auch im besiedelten Bereich betrieben werden. Die<br />

ausfüllenden Länder-Naturschutzgesetze sehen <strong>für</strong> die Landschaftsplanung<br />

die Einheit von Außen- und Innenbereich vor; Ausnahmen<br />

machen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese<br />

Länder sollten durch eine Ergänzung ihrer Planungs- und Naturschutzgesetze<br />

eine stärkere Anwendung der Landschaftsplanung<br />

auch innerhalb der besiedelten Bereiche erreichen.<br />

Auch nach Abschluß der Planung müssen die Bürger der Städte<br />

immer wieder über die Bedeutung der Stadtbiotope und über die<br />

Notwendigkeit ihrer Sicherung und Entwicklung informiert werden,<br />

um so mehr Verständnis <strong>für</strong> gelegentliche restriktive Entscheidungen<br />

aufzubringen.<br />

3.2.2 Großräumige Landschaften mit besonderen Strukturen<br />

Hierunter sollen vor allem waldreiche Landschaften oder solche<br />

verstanden werden, die sich durch Wasserflächen (auch künstlicher<br />

Art), Relief oder Landschaftsstrukturen, wie etwa die Lüneburger<br />

Heide, auszeichnen.<br />

Waldreichtum, Wasserflächen, Reliefstruktur oder das Bild landwirtschaftlich<br />

extensiv genutzter Landschaftsräume sind Faktoren,<br />

die hohe Erholungsnachfrage hervorrufen. Von daher sind diese<br />

Großlandschaften <strong>für</strong> die Erholung geeignet.<br />

Häufig sind dies aber auch Landschaften - ohne daß es sich dabei<br />

um ausgewiesene Schutzgebiete handeln muß -, die auf Teilflächen<br />

wichtige Lebensräume und/oder Vernetzungsstrukturen im<br />

Sinne des Biotop- und Artenschutzes aufweisen.<br />

Konfliktlösungen müssen dieser Tatsache Rechnung tragen und<br />

laufen im ersten Ansatz darauf hinaus, diese großräumigen Gebiete<br />

einer landschaftsplanerischen Analyse zu unterziehen mit dem<br />

Ziel, besonders sensible Räume einerseits und Teilbereiche mit relativ<br />

hoher Belastbarkeit andererseits auszuweisen.<br />

Während <strong>für</strong> besonders empfindliche Standorte (und erst recht <strong>für</strong><br />

ausgewiesene Schutzgebiete), wie z. B. kleine Gewässer hoher<br />

Biotopqualität, Moore und Moorrandwälder, Trockenstandorte mit<br />

seltenen Pflanzen oder Tieren (Orchideen, Enzianwiesen usw.), in<br />

aller Regel eine Freizeit- und Erholungsnutzung ausscheidet, können<br />

große zusammenhängende Wälder, aber auch großflächig<br />

auftretende Halbtrockenrasen (wie etwa im Bereich des Fränkischen<br />

und des Schwäbischen Jura) <strong>für</strong> die Erholungsuchenden erschlossen<br />

und damit nutzbar gemacht werden. Dieses gilt auch <strong>für</strong><br />

Wasserflächen, insbesondere, wenn sie - wie bei der Braunkohlenrekultivierung<br />

als Restflächen, oder dem Bau von Staustufen<br />

(etwa am Lech) oder im Zusammenhang mit dem Wasserstraßenbau<br />

(Brombachspeicher als Folge des Main-Donau-Kanals) - in<br />

einer von Relief- und Waldverteilung her attraktiven Großlandschaft<br />

als Freizeit- und Erholungsschwerpunkte geschaffen wurden.<br />

Wichtig - und in der Vergangenheit zu wenig beachtet - ist, daß<br />

über die Erschließung (Anlage der Parkplätze), Zahl, Länge und<br />

Qualität der Wege und ihre Beschilderung eine Lenkungsmöglichkeit<br />

besteht, insbesondere dann, wenn der Pkw-Verkehr nicht nur<br />

im Wald, sondern auch in der offenen Landschaft (bzw. im Zugangsbereich<br />

zu Wasserflächen) völlig unterbunden wird. Abgesehen<br />

von der Tatsache, daß allein die Entfernung bestimmter, nur zu<br />

Fuß erreichbarer (empfindlicher) Ziele da<strong>für</strong> sorgt, daß diese nur<br />

von wenigen Menschen besucht werden und ihre Tragfähigkeit<br />

nicht überschritten wird, würde auch das Erholungserlebnis in vielen<br />

Bereichen eine neue Qualität erhalten, wenn Lärm und Abgase<br />

ausgeschaltet werden. Nicht zuletzt liegen die Vorzüge großräumig<br />

zusammenhängender Waldlandschaften darin, daß mit der<br />

Entfernung von der Peripherie Ruhe und Alleinsein zunehmen.<br />

Auch wenn man über den Lenkungseffekt sog. Freizeiteinrichtungen,<br />

wie Spielgeräte, gastronomische Einrichtungen usw. - wie in<br />

Abschn. 3.2.5 - , sehr zurückhaltend urteilt, so ist unbestritten, daß<br />

Art und Weise der Erschließung bzw. der gezielte Einsatz des Kriteriums<br />

Distanzempfindlichkeit (bei Ausschluß des Pkw-Zugangs)<br />

befriedigende Kompromisse zwischen Naturschutz und Erholung<br />

erlauben.<br />

Die großräumigen Landschaften müssen bei der hohen Bevölkerungsdichte<br />

bzw. bei der hohen Erholungsnachfrage in unserem<br />

lande einen Beitrag auch zur Erholungsnutzung leisten.<br />

3.2.3 Pflege, Gestaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft<br />

Die Kulturlandschaft ist vielerorts (außerhalb der besonders geschützten<br />

Bereiche) durch Siedlungs- und Industriebau, Straßen-,<br />

Wasser- und Bergbau sowie durch intensivierte Landnutzungsformen<br />

beeinträchtigt und daher <strong>für</strong> die Freizeit- und Erholungsnut-<br />

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