Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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Abb. 7: Leider wird im Naturschutzgebiet Osterseen immer wieder auch abseits ausgewiesener Wege gewandert.<br />
(Foto: Ammer)<br />
werden können. Das persönliche Entdecken der Natur auf eigene<br />
Faust, das Beobachten von Tieren, vielleicht sogar bei der Aufzucht<br />
des Nachwuchses, übt zweifellos gerade vor dem Hintergrund<br />
städtebaulich unbefriedigender Wohnquartiere eine große Faszination<br />
aus. Baden ohne Bademeister, l ärmen und Laufen ohne<br />
Rücksicht auf Nachbarn, Sonnen ohne neugierige Blicke, das Erlebnis<br />
von Ruhe und Einsamkeit sind verständliche Motive, wie sie<br />
gerade auch von Familien mit Kindern immer wieder geäußert werden.<br />
Eine Aussperrung würde bei den Erholungsuchenden auf Unverständnis<br />
stoßen und sie trotz der Verbote nicht oder nur teilweise<br />
vom Besuch abhalten.<br />
Auf der anderen Seite erlaubt der Artenschutz wenig Kompromisse.<br />
Selbst durch den derzeit erlaubten Badebetrieb sind bereits eine<br />
Reihe negativer Auswirkungen festzustellen. So werden verschiedenen<br />
Wasserinsekten die Lebensmöglichkeiten genommen.<br />
BURMEISTER (1984) stellte bei Köcherfliegen einen gravierenden<br />
Populationsschwund fest, als 1981 der Badebetrieb stark<br />
zunahm. Darüber hinaus reagierten die nahe den Badeplätzen in<br />
Flachwasserzonen oder Verlandungsbereichen lebenden Amphibienbestände<br />
auf die Störungen mit verspäteten Rufaktivitäten, einem<br />
Zeichen von gestörtem Fortpflanzungsverhalten. Die Beunruhigungen<br />
durch Wanderer auf wilden Trampelpfaden und Angler<br />
können dazu führen, daß die Vögel entlang dieser Störgürtel ihre<br />
Brut-, Reptilien ihre Jagdgebiete aufgeben. Neben den faunistischen<br />
Verlusten - die Reihe ließe sich beliebig verlängern - sind<br />
gravierende Veränderungen an der Vegetation festzustellen. Im<br />
Bereich der ausgewiesenen Badeplätze, kleinflächig entlang vieler<br />
Wege und an den .wilden" Badestellen ist das Röhricht stark geschädigt<br />
oder zerstört. Nach MELZER (1976) führt die Trübung des<br />
Wassers durch den Badebetrieb zu einer Verminderung der Photosyntheseleistung<br />
und langfristig zum Ausfall von Wasserpflanzenarten.<br />
Dabei spielt es <strong>für</strong> den Naturschutz keine Rolle, ob ein einzelner<br />
Wanderer, ein Fischer, oder die große Gruppe der Badegäste zum<br />
Erkalten bzw. Verklammen der Eier oder Jungvögel eines Röhrichtbrüters<br />
geführt haben. Strategien wie allgemeine Besucherreduzierungen<br />
sind daher alleine wenig zielführend. Wie läßt sich der<br />
Zielkonflikt zwischen Erholung und Naturschutz aber dann lösen?<br />
5 Konzept zur Lösung des Zielkonfliktes<br />
Im Hinblick auf den Naturschutz wäre ein völliges Herausnehmen<br />
des Erholungsverkehrs aus dem Schutzgebiet die beste Lösung.<br />
Allerdings würden - darauf wurde schon hingewiesen - selbst<br />
umfangreiche Verbote infolge der hohen Attraktivität, der großen<br />
Naturnähe und der guten Erreichbarkeit ständig unterlaufen werden.<br />
Die Verteilung der Besucher und die Schädigungen wären<br />
noch schwerer kontrollier- und steuerbar.<br />
Wir sehen daher Möglichkeiten <strong>für</strong> die Lösung des Zielkonfliktes:<br />
- in einer umfangreichen Information der Wanderer, Fischer und<br />
Badegäste und in der Durchsetzung der bestehenden Schutzverordnung,<br />
- in einer noch konsequenteren Trennung von hochgradig schützenswerten,<br />
empfindlichen Bereichen und Flächen zur Erholungsnutzung<br />
(Abb. 10),<br />
- in der Einschränkung und Konzentration der Belastung durch<br />
Badebetrieb und<br />
- in einer gezielten Pflegeplanung.<br />
Information und Durchsetzung der Schutzverordnungen<br />
Von einem Wissen um die besonderen Verhältnisse an den Osterseen<br />
kann man bei den Erholungsuchenden nicht ausgehen. Im<br />
Blick auf die notwendige weitere Reduzierung der Belastungen<br />
und Störungen durch den Erholungsverkehr liegen die Schwerpunkte<br />
der Entwicklungsplanung daher zunächst weniger auf neuen<br />
Verboten als auf einer verbesserten Information.<br />
Die Schutzgebietskonzeption mit ihren Einschränkungen muß jedem<br />
Besucher klargemacht werden. Die Ausstattung und Kennzeichnung<br />
der ausgewiesenen Rundwanderwege muß eindeutig<br />
und unmißverständlich sein; dann ist eine konsequente Durchsetzung<br />
der Schutzverordnung und strafrechtliche Verfolgung bei Zuwiderhandlungen<br />
möglich. Nur auf diese Weise können Schädigungen<br />
durch Unwissenheit und durch eine falsch verstandene lndividualistenrolle<br />
vorgebeugt werden.<br />
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