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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Abb. 7: Leider wird im Naturschutzgebiet Osterseen immer wieder auch abseits ausgewiesener Wege gewandert.<br />

(Foto: Ammer)<br />

werden können. Das persönliche Entdecken der Natur auf eigene<br />

Faust, das Beobachten von Tieren, vielleicht sogar bei der Aufzucht<br />

des Nachwuchses, übt zweifellos gerade vor dem Hintergrund<br />

städtebaulich unbefriedigender Wohnquartiere eine große Faszination<br />

aus. Baden ohne Bademeister, l ärmen und Laufen ohne<br />

Rücksicht auf Nachbarn, Sonnen ohne neugierige Blicke, das Erlebnis<br />

von Ruhe und Einsamkeit sind verständliche Motive, wie sie<br />

gerade auch von Familien mit Kindern immer wieder geäußert werden.<br />

Eine Aussperrung würde bei den Erholungsuchenden auf Unverständnis<br />

stoßen und sie trotz der Verbote nicht oder nur teilweise<br />

vom Besuch abhalten.<br />

Auf der anderen Seite erlaubt der Artenschutz wenig Kompromisse.<br />

Selbst durch den derzeit erlaubten Badebetrieb sind bereits eine<br />

Reihe negativer Auswirkungen festzustellen. So werden verschiedenen<br />

Wasserinsekten die Lebensmöglichkeiten genommen.<br />

BURMEISTER (1984) stellte bei Köcherfliegen einen gravierenden<br />

Populationsschwund fest, als 1981 der Badebetrieb stark<br />

zunahm. Darüber hinaus reagierten die nahe den Badeplätzen in<br />

Flachwasserzonen oder Verlandungsbereichen lebenden Amphibienbestände<br />

auf die Störungen mit verspäteten Rufaktivitäten, einem<br />

Zeichen von gestörtem Fortpflanzungsverhalten. Die Beunruhigungen<br />

durch Wanderer auf wilden Trampelpfaden und Angler<br />

können dazu führen, daß die Vögel entlang dieser Störgürtel ihre<br />

Brut-, Reptilien ihre Jagdgebiete aufgeben. Neben den faunistischen<br />

Verlusten - die Reihe ließe sich beliebig verlängern - sind<br />

gravierende Veränderungen an der Vegetation festzustellen. Im<br />

Bereich der ausgewiesenen Badeplätze, kleinflächig entlang vieler<br />

Wege und an den .wilden" Badestellen ist das Röhricht stark geschädigt<br />

oder zerstört. Nach MELZER (1976) führt die Trübung des<br />

Wassers durch den Badebetrieb zu einer Verminderung der Photosyntheseleistung<br />

und langfristig zum Ausfall von Wasserpflanzenarten.<br />

Dabei spielt es <strong>für</strong> den Naturschutz keine Rolle, ob ein einzelner<br />

Wanderer, ein Fischer, oder die große Gruppe der Badegäste zum<br />

Erkalten bzw. Verklammen der Eier oder Jungvögel eines Röhrichtbrüters<br />

geführt haben. Strategien wie allgemeine Besucherreduzierungen<br />

sind daher alleine wenig zielführend. Wie läßt sich der<br />

Zielkonflikt zwischen Erholung und Naturschutz aber dann lösen?<br />

5 Konzept zur Lösung des Zielkonfliktes<br />

Im Hinblick auf den Naturschutz wäre ein völliges Herausnehmen<br />

des Erholungsverkehrs aus dem Schutzgebiet die beste Lösung.<br />

Allerdings würden - darauf wurde schon hingewiesen - selbst<br />

umfangreiche Verbote infolge der hohen Attraktivität, der großen<br />

Naturnähe und der guten Erreichbarkeit ständig unterlaufen werden.<br />

Die Verteilung der Besucher und die Schädigungen wären<br />

noch schwerer kontrollier- und steuerbar.<br />

Wir sehen daher Möglichkeiten <strong>für</strong> die Lösung des Zielkonfliktes:<br />

- in einer umfangreichen Information der Wanderer, Fischer und<br />

Badegäste und in der Durchsetzung der bestehenden Schutzverordnung,<br />

- in einer noch konsequenteren Trennung von hochgradig schützenswerten,<br />

empfindlichen Bereichen und Flächen zur Erholungsnutzung<br />

(Abb. 10),<br />

- in der Einschränkung und Konzentration der Belastung durch<br />

Badebetrieb und<br />

- in einer gezielten Pflegeplanung.<br />

Information und Durchsetzung der Schutzverordnungen<br />

Von einem Wissen um die besonderen Verhältnisse an den Osterseen<br />

kann man bei den Erholungsuchenden nicht ausgehen. Im<br />

Blick auf die notwendige weitere Reduzierung der Belastungen<br />

und Störungen durch den Erholungsverkehr liegen die Schwerpunkte<br />

der Entwicklungsplanung daher zunächst weniger auf neuen<br />

Verboten als auf einer verbesserten Information.<br />

Die Schutzgebietskonzeption mit ihren Einschränkungen muß jedem<br />

Besucher klargemacht werden. Die Ausstattung und Kennzeichnung<br />

der ausgewiesenen Rundwanderwege muß eindeutig<br />

und unmißverständlich sein; dann ist eine konsequente Durchsetzung<br />

der Schutzverordnung und strafrechtliche Verfolgung bei Zuwiderhandlungen<br />

möglich. Nur auf diese Weise können Schädigungen<br />

durch Unwissenheit und durch eine falsch verstandene lndividualistenrolle<br />

vorgebeugt werden.<br />

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