Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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möglichkeiten der Regionalplanung voll auszuschöpfen, nachdrücklich<br />
durch die Vergabe derartiger Gutachten, mit denen <strong>für</strong><br />
die jeweiligen Räume differenzierte Planungs- bzw. Entscheidungsgrundlagen<br />
erstellt werden.<br />
Für die Region München liegen bereits folgende zwei Inselgutachten<br />
vor:<br />
- Das Gutachten zu Nachfolgenutzungen im Bereich des<br />
Flughafens München-Riem und<br />
- das Gutachten Münchener Norden.<br />
Das Gutachten München-Riem war die erste Teilraumuntersuchung<br />
dieser Art. Es erbrachte Lösungen, wie die durch die Auflassung<br />
des Flughafens München-Riem zu erwartende Entwicklung<br />
auf dem bisherigen Flughafengelände sowie in den<br />
umliegenden Gemeinden in sinnvoller Abstimmung der wirtschaftlichen,<br />
siedlungsmäßigen und ökologischen Erfordernisse<br />
erfolgen kann.<br />
Das zweite Gutachten <strong>für</strong> die Region München wurde <strong>für</strong> den<br />
Münchner Norden erarbeitet. Das ist der Raum, der oft als „Hinterhof"<br />
oder .Maschinenraum der Landeshauptstadt München"<br />
bezeichnet wird.<br />
Als ein wichtiges Ergebnis dieses Gutachtens kann der Vorschlag<br />
gewertet werden, „Gebiete zur Landschaftsentwicklung"<br />
als „landschaftliche Vorrangflächen" im Regionalplan festzusetzen.<br />
Derartige Gebiete sollten zumindest <strong>für</strong> lntensiveinrichtungen<br />
aus dem Bereich Freizeit und Erholung nicht mehr zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Für die von uns ebenfalls betreute Region Ingolstadt liegt inzwischen<br />
eine Strukturuntersuchung <strong>für</strong> einen „Teilraum südöstlich<br />
von Ingolstadt" vor, das sogenannte Gutachten .Feilenmoos".<br />
Hier hat die Regionalplanungsstelle in Zusammenarbeit mit einem<br />
Gutachter ein konkretes Konzept <strong>für</strong> einen Teilraum erarbeitet,<br />
in dem die spezifischen Probleme von Freizeit und Erholung<br />
im Zusammenhang mit dem Kiesabbau eine herausragende<br />
Rolle spielen.<br />
Für einen weiteren Teilraum der Region München, nämlich <strong>für</strong><br />
das Umland des neuen Münchener Verkehrsflughafens (MUC<br />
2) im Erdinger Moos werden derzeit ebenfalls regionalplanerische<br />
Konzepte erarbeitet. Es dürfte sicher der letzte<br />
Großflughafen sein, der in Mitteleuropa - vor den Toren Münchens<br />
- gebaut werden wird. Die Eröffnung ist <strong>für</strong> Herbst 1991<br />
vorgesehen. Drei fachspezifische Gutachten liegen <strong>für</strong> diesen<br />
Raum inzwischen im Entwurf vor. Hierin wurden folgende Probleme<br />
behandelt:<br />
- die Siedlungsentwicklungs,<br />
- die Verkehrsverhältnisse und<br />
- die Infrastruktur mit dem Arbeitsmarkt.<br />
Hinzu kommt ein sog. Biotopgutachten, das insbesondere zu<br />
Fragen der Vogelschlaggefahr ausführlich Stellung nimmt.<br />
Da es sich bei dem Standort <strong>für</strong> den neuen Münchener Verkehrsflughafen<br />
im Erdinger Moos um einen überwiegend ökologisch<br />
hoch sensiblen Raum handelt, hatten wir darüber hinaus<br />
gefordert, daß neben den o. g. Gutachten auch eine Untersuchung<br />
über die ökologischen und landschaftsgestalterischen<br />
Belange im Flughafenumland vorgenommen werden<br />
sollte. Dabei erwarteten wir, daß auch die Fragen von Freizeit<br />
und Erholung behandelt werden würden.<br />
Leider hat die oberste Naturschutzbehörde diesen Vorschlag<br />
nicht unterstützt, sondern ein derartiges Gutachten bisher noch<br />
nicht <strong>für</strong> erforderlich gehalten. Deshalb ist es angezeigt zu fragen,<br />
ob nicht der Deutsche <strong>Rat</strong> <strong>für</strong> <strong>Landespflege</strong> eine spezielle<br />
Tagung der Erhaltung und Sicherung der noch vorhandenen<br />
Lebensgrundlagen in diesem Raum widmen sollte.<br />
Anhand der Aufzählung dieser Untersuchungen, Planungen und<br />
landesplanerischen Zielvorgaben kann deutlich gemacht werden,<br />
daß zumindest in Oberbayern kein Mangel an Ordnungs- und Lenkungsinstrumenten<br />
der Regionalplanung besteht.<br />
Aus unserer Sicht reichen die Ziele des Regionalplans München<br />
aus, um im Regionsgebiet die Belastung von Natur und Landschaft<br />
in Grenzen zu halten. Allenfalls dürfte ein Vollzugsdefizit vorliegen.<br />
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Vielzahl<br />
bundesweiter oder landesspezifischer gesetzlicher Vorgaben und<br />
Bestimmungen beginnend beim Raumordnungsgesetz des Bundes<br />
bis hin zu einzelnen Bekanntmachungen und Richtlinien der<br />
Länder.<br />
3 Unzureichende Vorgaben der Landschaftsplanung?<br />
Die Äegionalplanung ist in Bayern kommunalfreundlich verfaßt. Sie<br />
hat einen klar umrissenen Koordinierungs- und Gestaltungsauftrag.<br />
Sie weiß, daß es u. a. Ziel sein muß, aus ökologischen Gründen<br />
bestimmte Flächen und Gebiete von der Inanspruchnahme durch<br />
intensive Erholungsaktivitäten freizuhalten.Für eine sachgerechte<br />
Festlegung dieser Gebiete bestehen jedoch z. T. noch erhebliche<br />
Defizite hinsichtlich empirisch gehaltvoller Theorien. Oft wurde<br />
und wird von der Landes- und Regionalplanung Immer wieder gefordert,<br />
<strong>für</strong> alle Fachbereiche und Räume möglichst detaillierte<br />
Festlegungen zu treffen. Diese Forderungen kann und will die Regionalplanung<br />
nicht erfüllen.<br />
Zunehmend wird von politischer Seite gefordert, die Regionalplanung<br />
solle sich konzentrieren auf wichtige Vorhaben mit überörtlichen<br />
Auswirkungen, die allerdings oft auch innerhalb der politischen<br />
Parteien umstritten sind. Hierzu zählen Standortplanungen<br />
<strong>für</strong> Kraftwerke und die emittierende Großindustrie, Vorhaben der<br />
Wasserversorgung und insbesondere der Abfallbeseitigung, Fernstraßenplanungen<br />
und andere infrastrukturelle Maßnahmen. Deswegen<br />
wird teilweise vermehrt die Empfehlung Frido Wageners in<br />
Erinnerung gerufen nach .Entfeinerung der räumlichen Planung''.<br />
Die Regionalplanung ist durchaus bereit und in der Lage - und<br />
zwar nicht nur <strong>für</strong> die Regionen München und Ingolstadt - konkrete<br />
Ziele zur Ordnung und Lenkung der Freizeit- und Erholungsaktivitäten<br />
verbindlich zur Verfügung zu stellen, um der Belastung von<br />
Natur und Landschaft zu begegnen. Dies erfordert jedoch im Gegensatz<br />
zur gegenwärtigen Praxis eine konsequentere Ausweisung<br />
von ökologischen Ausgleichsräumen, von landschaftlichen<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie anderen, unter ökologischen<br />
Gesichtspunkten langfristig von Erholungsnutzung freizuhaltenden<br />
Räumen. Da das Umweltbewußtsein in der Bevölkerung<br />
gestiegen ist, scheint die zielgerichtete Anwendung eines derartigen<br />
Instrumentariums nicht hoffnungslos.<br />
Aus meiner Sicht wäre es jedoch außerordentlich hilfreich und<br />
zweckmäßig, sowohl seitens der Wissenschaft als auch der Praxis<br />
realistische Planungsvorgaben und ökologische Standards zu erarbeiten,<br />
die den Regionalplanungsstellen zur Verfügung gestellt<br />
werden sollten.<br />
Daneben wäre es wünschenswer~ wenn der <strong>für</strong> die Belange von<br />
Natur und Landschaft, einschließlich Freizeit und Erholung, zuständige<br />
Fachplanungsträger und die Gemeinden die Regionalplanungsstellen<br />
laufend mit den erforderlichen Materialien und<br />
Konzepten beliefern würden, um die Belange von Freizeit und Erholung<br />
in Verbindung mit Natur und Landschaft in den Regionalplänen<br />
kontinuierlich verbindlich zu verankern. Nur so dürften sich<br />
optimale Voraussetzungen schaffen lassen, die es ermöglichen,<br />
daß die Regionalplanung den ihr zugemessenen Koordinierungsund<br />
Gestaltungsauftrag erfüllen kann.<br />
Aus dieser wünschenswerten Zielvorstellung ergeben sich m. E.<br />
folgende organisatorischen Erfordernisse und fachliche Notwendigkeiten:<br />
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