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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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möglichkeiten der Regionalplanung voll auszuschöpfen, nachdrücklich<br />

durch die Vergabe derartiger Gutachten, mit denen <strong>für</strong><br />

die jeweiligen Räume differenzierte Planungs- bzw. Entscheidungsgrundlagen<br />

erstellt werden.<br />

Für die Region München liegen bereits folgende zwei Inselgutachten<br />

vor:<br />

- Das Gutachten zu Nachfolgenutzungen im Bereich des<br />

Flughafens München-Riem und<br />

- das Gutachten Münchener Norden.<br />

Das Gutachten München-Riem war die erste Teilraumuntersuchung<br />

dieser Art. Es erbrachte Lösungen, wie die durch die Auflassung<br />

des Flughafens München-Riem zu erwartende Entwicklung<br />

auf dem bisherigen Flughafengelände sowie in den<br />

umliegenden Gemeinden in sinnvoller Abstimmung der wirtschaftlichen,<br />

siedlungsmäßigen und ökologischen Erfordernisse<br />

erfolgen kann.<br />

Das zweite Gutachten <strong>für</strong> die Region München wurde <strong>für</strong> den<br />

Münchner Norden erarbeitet. Das ist der Raum, der oft als „Hinterhof"<br />

oder .Maschinenraum der Landeshauptstadt München"<br />

bezeichnet wird.<br />

Als ein wichtiges Ergebnis dieses Gutachtens kann der Vorschlag<br />

gewertet werden, „Gebiete zur Landschaftsentwicklung"<br />

als „landschaftliche Vorrangflächen" im Regionalplan festzusetzen.<br />

Derartige Gebiete sollten zumindest <strong>für</strong> lntensiveinrichtungen<br />

aus dem Bereich Freizeit und Erholung nicht mehr zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Für die von uns ebenfalls betreute Region Ingolstadt liegt inzwischen<br />

eine Strukturuntersuchung <strong>für</strong> einen „Teilraum südöstlich<br />

von Ingolstadt" vor, das sogenannte Gutachten .Feilenmoos".<br />

Hier hat die Regionalplanungsstelle in Zusammenarbeit mit einem<br />

Gutachter ein konkretes Konzept <strong>für</strong> einen Teilraum erarbeitet,<br />

in dem die spezifischen Probleme von Freizeit und Erholung<br />

im Zusammenhang mit dem Kiesabbau eine herausragende<br />

Rolle spielen.<br />

Für einen weiteren Teilraum der Region München, nämlich <strong>für</strong><br />

das Umland des neuen Münchener Verkehrsflughafens (MUC<br />

2) im Erdinger Moos werden derzeit ebenfalls regionalplanerische<br />

Konzepte erarbeitet. Es dürfte sicher der letzte<br />

Großflughafen sein, der in Mitteleuropa - vor den Toren Münchens<br />

- gebaut werden wird. Die Eröffnung ist <strong>für</strong> Herbst 1991<br />

vorgesehen. Drei fachspezifische Gutachten liegen <strong>für</strong> diesen<br />

Raum inzwischen im Entwurf vor. Hierin wurden folgende Probleme<br />

behandelt:<br />

- die Siedlungsentwicklungs,<br />

- die Verkehrsverhältnisse und<br />

- die Infrastruktur mit dem Arbeitsmarkt.<br />

Hinzu kommt ein sog. Biotopgutachten, das insbesondere zu<br />

Fragen der Vogelschlaggefahr ausführlich Stellung nimmt.<br />

Da es sich bei dem Standort <strong>für</strong> den neuen Münchener Verkehrsflughafen<br />

im Erdinger Moos um einen überwiegend ökologisch<br />

hoch sensiblen Raum handelt, hatten wir darüber hinaus<br />

gefordert, daß neben den o. g. Gutachten auch eine Untersuchung<br />

über die ökologischen und landschaftsgestalterischen<br />

Belange im Flughafenumland vorgenommen werden<br />

sollte. Dabei erwarteten wir, daß auch die Fragen von Freizeit<br />

und Erholung behandelt werden würden.<br />

Leider hat die oberste Naturschutzbehörde diesen Vorschlag<br />

nicht unterstützt, sondern ein derartiges Gutachten bisher noch<br />

nicht <strong>für</strong> erforderlich gehalten. Deshalb ist es angezeigt zu fragen,<br />

ob nicht der Deutsche <strong>Rat</strong> <strong>für</strong> <strong>Landespflege</strong> eine spezielle<br />

Tagung der Erhaltung und Sicherung der noch vorhandenen<br />

Lebensgrundlagen in diesem Raum widmen sollte.<br />

Anhand der Aufzählung dieser Untersuchungen, Planungen und<br />

landesplanerischen Zielvorgaben kann deutlich gemacht werden,<br />

daß zumindest in Oberbayern kein Mangel an Ordnungs- und Lenkungsinstrumenten<br />

der Regionalplanung besteht.<br />

Aus unserer Sicht reichen die Ziele des Regionalplans München<br />

aus, um im Regionsgebiet die Belastung von Natur und Landschaft<br />

in Grenzen zu halten. Allenfalls dürfte ein Vollzugsdefizit vorliegen.<br />

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Vielzahl<br />

bundesweiter oder landesspezifischer gesetzlicher Vorgaben und<br />

Bestimmungen beginnend beim Raumordnungsgesetz des Bundes<br />

bis hin zu einzelnen Bekanntmachungen und Richtlinien der<br />

Länder.<br />

3 Unzureichende Vorgaben der Landschaftsplanung?<br />

Die Äegionalplanung ist in Bayern kommunalfreundlich verfaßt. Sie<br />

hat einen klar umrissenen Koordinierungs- und Gestaltungsauftrag.<br />

Sie weiß, daß es u. a. Ziel sein muß, aus ökologischen Gründen<br />

bestimmte Flächen und Gebiete von der Inanspruchnahme durch<br />

intensive Erholungsaktivitäten freizuhalten.Für eine sachgerechte<br />

Festlegung dieser Gebiete bestehen jedoch z. T. noch erhebliche<br />

Defizite hinsichtlich empirisch gehaltvoller Theorien. Oft wurde<br />

und wird von der Landes- und Regionalplanung Immer wieder gefordert,<br />

<strong>für</strong> alle Fachbereiche und Räume möglichst detaillierte<br />

Festlegungen zu treffen. Diese Forderungen kann und will die Regionalplanung<br />

nicht erfüllen.<br />

Zunehmend wird von politischer Seite gefordert, die Regionalplanung<br />

solle sich konzentrieren auf wichtige Vorhaben mit überörtlichen<br />

Auswirkungen, die allerdings oft auch innerhalb der politischen<br />

Parteien umstritten sind. Hierzu zählen Standortplanungen<br />

<strong>für</strong> Kraftwerke und die emittierende Großindustrie, Vorhaben der<br />

Wasserversorgung und insbesondere der Abfallbeseitigung, Fernstraßenplanungen<br />

und andere infrastrukturelle Maßnahmen. Deswegen<br />

wird teilweise vermehrt die Empfehlung Frido Wageners in<br />

Erinnerung gerufen nach .Entfeinerung der räumlichen Planung''.<br />

Die Regionalplanung ist durchaus bereit und in der Lage - und<br />

zwar nicht nur <strong>für</strong> die Regionen München und Ingolstadt - konkrete<br />

Ziele zur Ordnung und Lenkung der Freizeit- und Erholungsaktivitäten<br />

verbindlich zur Verfügung zu stellen, um der Belastung von<br />

Natur und Landschaft zu begegnen. Dies erfordert jedoch im Gegensatz<br />

zur gegenwärtigen Praxis eine konsequentere Ausweisung<br />

von ökologischen Ausgleichsräumen, von landschaftlichen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie anderen, unter ökologischen<br />

Gesichtspunkten langfristig von Erholungsnutzung freizuhaltenden<br />

Räumen. Da das Umweltbewußtsein in der Bevölkerung<br />

gestiegen ist, scheint die zielgerichtete Anwendung eines derartigen<br />

Instrumentariums nicht hoffnungslos.<br />

Aus meiner Sicht wäre es jedoch außerordentlich hilfreich und<br />

zweckmäßig, sowohl seitens der Wissenschaft als auch der Praxis<br />

realistische Planungsvorgaben und ökologische Standards zu erarbeiten,<br />

die den Regionalplanungsstellen zur Verfügung gestellt<br />

werden sollten.<br />

Daneben wäre es wünschenswer~ wenn der <strong>für</strong> die Belange von<br />

Natur und Landschaft, einschließlich Freizeit und Erholung, zuständige<br />

Fachplanungsträger und die Gemeinden die Regionalplanungsstellen<br />

laufend mit den erforderlichen Materialien und<br />

Konzepten beliefern würden, um die Belange von Freizeit und Erholung<br />

in Verbindung mit Natur und Landschaft in den Regionalplänen<br />

kontinuierlich verbindlich zu verankern. Nur so dürften sich<br />

optimale Voraussetzungen schaffen lassen, die es ermöglichen,<br />

daß die Regionalplanung den ihr zugemessenen Koordinierungsund<br />

Gestaltungsauftrag erfüllen kann.<br />

Aus dieser wünschenswerten Zielvorstellung ergeben sich m. E.<br />

folgende organisatorischen Erfordernisse und fachliche Notwendigkeiten:<br />

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