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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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enden Nutzungen <strong>für</strong> den Naturschutz bereits gestellt werden sollen;<br />

dieser Prozentsatz soll auf 25 % erhöht werden. Beispielsweise<br />

wurde im Kreis Minden-Lübbecke <strong>für</strong> 35 Abgrabungen ein Folgenutzungskonzept<br />

zur Entflechtung von wassergebundener Erholung,<br />

Angelsportausübung und Naturschutz erarbeitet.<br />

Erhöhung der Attraktivität der gesamten freien Landschaft<br />

Grundsätzlich ist ein Gebiet <strong>für</strong> Erholungsuchende umso attraktiver,<br />

je strukturreicher, naturnäher und abwechselungsreicher es ist.<br />

Diese Bedingungen werden in zahlreichen Naturschutzgebieten<br />

erfüllt. Häufig wird ihr Besuch gleichgesetzt mit .Natur erleben". Sie<br />

sind vielfach gerade wegen ihrer Naturnähe gegenüber der intensiv<br />

genutzten Umgebung ausgewiesen worden.<br />

Bei ausreichend großen Naturschutzgebieten, deren Teilflächen<br />

unterschiedliche Bedeutung <strong>für</strong> die zu schützenden Organismengruppen<br />

haben, sowie bei vielen vorrangig aus vegetationskundlich-floristischen<br />

Gründen ausgewiesenen Flächen ist ein Miteinander<br />

von Naturschutz und stiller Erholung insbesondere in der<br />

Randzone häufig möglich.<br />

Um den Schutzzweck zu sichern, sollten die Möglichkeiten der stillen<br />

Erholung {andere Freizeitaktivitäten scheiden in Naturschutzgebieten<br />

grundsätzlich aus, s.o.) durch einen Biotopmanagementplan<br />

aufgezeigt werden, der anhand von umfangreichen, detaillierten<br />

Bestandserhebungen erstellt wird.<br />

Vielfach sind Naturschutzgebiete auch deshalb durch Freizeitaktivitäten<br />

belastet, weil sich die Besucher aus Unkenntnis oder mangelnder<br />

Bereitschaft nicht an die Verbote der Verordnung halten.<br />

Um diesen Bedürfnissen entgegenzukommen, sollte die in weiten<br />

Gebieten ausgeräumte, monotone Agrarlandschaft großflächig<br />

wieder strukturiert und dadurch erlebnisreicher gestaltet werden.<br />

Bei der Verwendung der Ackerflächen im Rahmen der Flächenstilllegung<br />

sollte dieses Ziel durch die Anlegung von Hecken, Feldgehölzen,<br />

Gewässern oder auch die Renaturierung von Wasserläufen<br />

z.B. im Rahmen der Landschaftsplanung realisiert werden.<br />

4.1 Besonders wenig belastungsfähige Gebiete<br />

Von allen Schutzgebieten sind die vorrangig zur Erhaltung von Vogelarten<br />

und/ oder Großsäugetieren ausgewiesenen Naturschutzgebiete<br />

besonders empfindlich gegen Störungen. Hier müssen<br />

deshalb alle Freizeitaktivitäten in der Zeit, in der die Tiere hier brügen<br />

bzw. sich aufhalten, unterbleiben.<br />

Um den Schutzzweck zu erreichen, sollten aufgrund der hohen<br />

Fluchtdistanzen zumindest innerhalb der Kernzonen der Naturschutzgebiete<br />

auch die bereits vorhandenen Wege gesperrt werden<br />

bzw. außerhalb der besonders störungsempfindlichen Bereiche<br />

neu verlegt werden. Es sollte z. B. durch Sperrung {mit Schranke)<br />

von Zufahrten und die Verlegung von Parkplätzen versucht werden,<br />

.Distanz zu schaffen".<br />

Solche Ruhigstellungen wirken sich sehr positiv z.B. auf den Bestand<br />

von Wasservögeln aus, wie die Bestandsentwicklung von<br />

mausernden Reiherenten {Aythya fuligula) im Naturschutzgebiet<br />

Häverner Marsch im Kreis Minden-Lübbecke zeigt. Während zwischen<br />

1970-1979 hier im Durchschnitt weniger als <strong>50</strong> Reiherenten<br />

mauserten, stieg nach Ausschluß aller wichtigen Störungen<br />

{Ausnahme: Jagd) der Mauserbestand 1986 auf über 300 Reiherenten<br />

an. Dadurch wurde die Häverner Marsch zum größten Reiherenten-Mauserplatz<br />

in Nordrhein-Westfalen {ZIEGLER 1987).<br />

Abb. 4: Lenkung der Besucher durch einen über der Geländeoberfläche<br />

errichteten Bohlenweg in der Randzone des niederländischen Naturschutzgebietes<br />

„De groote Peel".<br />

(Foto: Woike)<br />

Besonders empfindlich gegenüber jeglichen Freizeitaktivitäten<br />

sind neben den Gebieten mit störungsempfindlichen Tierarten alle<br />

nährstoffarmen Biotope wie Hoch- und Übergangsmoore oder Heideweiher<br />

und verschiedene weitere, im § 20 c BNatSchG genannten<br />

Lebensräume. In diesen Gebieten wird die Vegetation und folglich<br />

auch die hieran gebundene Tierwelt besonders leicht durch<br />

Eutrophierung und/ oder Tritt geschädigt. Hier sollten Freizeitaktivitäten<br />

ganzjährig unterbleiben.<br />

Manche Gebiete bedürfen nur zeitlich befristet einer vollständigen<br />

Ruhigstellung, wie z.B. Seevogelkolonien zur Brutzeit oder Gänserastplätze<br />

zur Zugzeit. Bei solchen nur zeitweilig notwendigen<br />

Beschränkungen der stillen Erholung ergibt sich jedoch die<br />

Schwierigkeit, die Sperrung der Wege <strong>für</strong> mehrere Monate im Jahr<br />

wirkungsvoll durchzusetzen. Da dies häufig allein aufgrund von<br />

fehlendem Aufsichtspersonal nicht möglich ist, ist es zur Sicherung<br />

des Schutzzweckes notwendig, in diesen Gebieten Besucher<br />

ganzjährig auszuschließen.<br />

4.2. Besucherlenkung<br />

Abb. 5: Durch einen Wassergraben läßt sich die Kernfläche eines Feuchtgebietes<br />

wirkungsvoll ruhigstellen, wie hier im NSG .Burlo-Vardingholter<br />

Venn", Krs. Borken. Der Randgraben wurde im Rahmen der Wiedervernässung<br />

dieses Hochmoores angelegt.<br />

(Foto: Woike)<br />

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