Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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enden Nutzungen <strong>für</strong> den Naturschutz bereits gestellt werden sollen;<br />
dieser Prozentsatz soll auf 25 % erhöht werden. Beispielsweise<br />
wurde im Kreis Minden-Lübbecke <strong>für</strong> 35 Abgrabungen ein Folgenutzungskonzept<br />
zur Entflechtung von wassergebundener Erholung,<br />
Angelsportausübung und Naturschutz erarbeitet.<br />
Erhöhung der Attraktivität der gesamten freien Landschaft<br />
Grundsätzlich ist ein Gebiet <strong>für</strong> Erholungsuchende umso attraktiver,<br />
je strukturreicher, naturnäher und abwechselungsreicher es ist.<br />
Diese Bedingungen werden in zahlreichen Naturschutzgebieten<br />
erfüllt. Häufig wird ihr Besuch gleichgesetzt mit .Natur erleben". Sie<br />
sind vielfach gerade wegen ihrer Naturnähe gegenüber der intensiv<br />
genutzten Umgebung ausgewiesen worden.<br />
Bei ausreichend großen Naturschutzgebieten, deren Teilflächen<br />
unterschiedliche Bedeutung <strong>für</strong> die zu schützenden Organismengruppen<br />
haben, sowie bei vielen vorrangig aus vegetationskundlich-floristischen<br />
Gründen ausgewiesenen Flächen ist ein Miteinander<br />
von Naturschutz und stiller Erholung insbesondere in der<br />
Randzone häufig möglich.<br />
Um den Schutzzweck zu sichern, sollten die Möglichkeiten der stillen<br />
Erholung {andere Freizeitaktivitäten scheiden in Naturschutzgebieten<br />
grundsätzlich aus, s.o.) durch einen Biotopmanagementplan<br />
aufgezeigt werden, der anhand von umfangreichen, detaillierten<br />
Bestandserhebungen erstellt wird.<br />
Vielfach sind Naturschutzgebiete auch deshalb durch Freizeitaktivitäten<br />
belastet, weil sich die Besucher aus Unkenntnis oder mangelnder<br />
Bereitschaft nicht an die Verbote der Verordnung halten.<br />
Um diesen Bedürfnissen entgegenzukommen, sollte die in weiten<br />
Gebieten ausgeräumte, monotone Agrarlandschaft großflächig<br />
wieder strukturiert und dadurch erlebnisreicher gestaltet werden.<br />
Bei der Verwendung der Ackerflächen im Rahmen der Flächenstilllegung<br />
sollte dieses Ziel durch die Anlegung von Hecken, Feldgehölzen,<br />
Gewässern oder auch die Renaturierung von Wasserläufen<br />
z.B. im Rahmen der Landschaftsplanung realisiert werden.<br />
4.1 Besonders wenig belastungsfähige Gebiete<br />
Von allen Schutzgebieten sind die vorrangig zur Erhaltung von Vogelarten<br />
und/ oder Großsäugetieren ausgewiesenen Naturschutzgebiete<br />
besonders empfindlich gegen Störungen. Hier müssen<br />
deshalb alle Freizeitaktivitäten in der Zeit, in der die Tiere hier brügen<br />
bzw. sich aufhalten, unterbleiben.<br />
Um den Schutzzweck zu erreichen, sollten aufgrund der hohen<br />
Fluchtdistanzen zumindest innerhalb der Kernzonen der Naturschutzgebiete<br />
auch die bereits vorhandenen Wege gesperrt werden<br />
bzw. außerhalb der besonders störungsempfindlichen Bereiche<br />
neu verlegt werden. Es sollte z. B. durch Sperrung {mit Schranke)<br />
von Zufahrten und die Verlegung von Parkplätzen versucht werden,<br />
.Distanz zu schaffen".<br />
Solche Ruhigstellungen wirken sich sehr positiv z.B. auf den Bestand<br />
von Wasservögeln aus, wie die Bestandsentwicklung von<br />
mausernden Reiherenten {Aythya fuligula) im Naturschutzgebiet<br />
Häverner Marsch im Kreis Minden-Lübbecke zeigt. Während zwischen<br />
1970-1979 hier im Durchschnitt weniger als <strong>50</strong> Reiherenten<br />
mauserten, stieg nach Ausschluß aller wichtigen Störungen<br />
{Ausnahme: Jagd) der Mauserbestand 1986 auf über 300 Reiherenten<br />
an. Dadurch wurde die Häverner Marsch zum größten Reiherenten-Mauserplatz<br />
in Nordrhein-Westfalen {ZIEGLER 1987).<br />
Abb. 4: Lenkung der Besucher durch einen über der Geländeoberfläche<br />
errichteten Bohlenweg in der Randzone des niederländischen Naturschutzgebietes<br />
„De groote Peel".<br />
(Foto: Woike)<br />
Besonders empfindlich gegenüber jeglichen Freizeitaktivitäten<br />
sind neben den Gebieten mit störungsempfindlichen Tierarten alle<br />
nährstoffarmen Biotope wie Hoch- und Übergangsmoore oder Heideweiher<br />
und verschiedene weitere, im § 20 c BNatSchG genannten<br />
Lebensräume. In diesen Gebieten wird die Vegetation und folglich<br />
auch die hieran gebundene Tierwelt besonders leicht durch<br />
Eutrophierung und/ oder Tritt geschädigt. Hier sollten Freizeitaktivitäten<br />
ganzjährig unterbleiben.<br />
Manche Gebiete bedürfen nur zeitlich befristet einer vollständigen<br />
Ruhigstellung, wie z.B. Seevogelkolonien zur Brutzeit oder Gänserastplätze<br />
zur Zugzeit. Bei solchen nur zeitweilig notwendigen<br />
Beschränkungen der stillen Erholung ergibt sich jedoch die<br />
Schwierigkeit, die Sperrung der Wege <strong>für</strong> mehrere Monate im Jahr<br />
wirkungsvoll durchzusetzen. Da dies häufig allein aufgrund von<br />
fehlendem Aufsichtspersonal nicht möglich ist, ist es zur Sicherung<br />
des Schutzzweckes notwendig, in diesen Gebieten Besucher<br />
ganzjährig auszuschließen.<br />
4.2. Besucherlenkung<br />
Abb. 5: Durch einen Wassergraben läßt sich die Kernfläche eines Feuchtgebietes<br />
wirkungsvoll ruhigstellen, wie hier im NSG .Burlo-Vardingholter<br />
Venn", Krs. Borken. Der Randgraben wurde im Rahmen der Wiedervernässung<br />
dieses Hochmoores angelegt.<br />
(Foto: Woike)<br />
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