Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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zen u. v. a. m. sind seit langem bekannte und erprobte Maßnahmen<br />
zum Schutz von Natur und Landschaft. Sie dienen gleichzeitig dem<br />
Fremdenverkehr, dessen Grundlagen Natur und Landschaft sowie<br />
Klima sind.<br />
Wo liegen nun aber die Gründe <strong>für</strong> offensichtlich noch bestehende<br />
Konfliktsituationen und wie können diese weiter abgebaut werden.<br />
Neben unterschiedlich begründeten Realisierungsdefiziten bei an<br />
sich möglichen Maßnahmen sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:<br />
1. Altlasten<br />
Insbesondere auf den schutzwürdigen Strandwallsystemen an der<br />
Ostseeküste haben sich zu Beginn des Fremdenverkehrsbooms in<br />
den fünziger Jahren vielfältige Nutzungen verfestigt, vor allem<br />
Zelt- und Campingplätze, aber auch feste Freizeitwohnungen,<br />
Schwimmbäder, Parkplätze u. a. Gerade diese Landschaftsteile<br />
aber sind <strong>für</strong> die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
von herausragender Bedeutung, da sie funktionaler Bestandteil<br />
von maritimen Lebensräumen sind. Gleichzeitig sind dies<br />
aber die Landschaftsteile, die den Erholungswert entscheidend<br />
mitbestimmen.<br />
Diese in doppelter Hinsicht störenden Nutzungen genießen Bestandsschutz,<br />
eine Verlagerung ist in vielen Fällen <strong>für</strong> den Naturschutz<br />
und <strong>für</strong> den Fremdenverkehr aber lebensnotwendig. Die<br />
Stagnation im Schleswig-holsteinischen Fremdenverkehr hat gebietsweise<br />
sicherlich ihre Gründe darin, daß erforderliche Natl.Jrund<br />
Freiräume individuell genutzt werden. Die in den vergangenen<br />
Jahren erfolgte Verlagerung der Zelt- und Campingplätze vom<br />
Meeresstrand in rückwärtige Gebiete hat diese Annahme bestätigt.<br />
Wegen der hohen Kosten, die die heute notwendigen Verlagerungen<br />
von Nutzungen aus schutzwürdigen Bereichen auslösen,<br />
müßte diese Aufgabe sicherlich gemeinschaftlich angegangen<br />
werden.<br />
die baurechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des § 34<br />
Baugesetzbuch, zu erwähnen. Zu prüfen wäre hier, ob Baurechtsansprüche<br />
nach § 34 Baugesetzbuch ebenfalls nach einer bestimmten<br />
von der Gemeinde festzulegenden Zeit entfallen können.<br />
4. Ent- und Versorgung<br />
Die Belastung der Küstengewässer mit Nähr- und Schadstoffen ist<br />
ein generelles Problem. Aus dem Bereich Fremdenverkehr spezifische<br />
klärtechnische Probleme sind einerseits bedingt durch einen<br />
sprunghaften Anstieg der Schmutzfracht bei Ferienbeginn und in<br />
Gebieten mit hohem Campinganteil andererseits bedingt durch<br />
vermehrte Abgabe von Chemietoiletten. In beiden Fällen können<br />
die biologischen Reinigungsprozesse in den Kläranlagen erheblich<br />
beeinträchtigt werden. Für Chemietoiletten müßten daher besondere<br />
Beseitigungswege geschaffen werden, <strong>für</strong> andere Störereignisse<br />
sollten den technisch ausgelegten Kläranlagen natürliche<br />
Nachreinigungsmöglichkeiten wie z. B. Reinigungspolder, Überschwemmungsbereiche<br />
zugeordnet werden.<br />
Zur Lösung der bestehenden und zukünftig zu erwartenden Konflikte<br />
zwischen Fremdenverkehr und Naturschutz werden über die<br />
bisherigen Ordnungs- und Entwicklungsmaßnahmen hinaus verstärkt<br />
erforderlich<br />
- zum einen kostenintensive Rück- und Umbaumaßnahmen, die<br />
zu einer Strukturerneuerung in den Fremdenverkehrsgebieten<br />
und Stärkung der natürlichen Grundausstattung führen, sowie<br />
- andererseits arbeitsaufwendige Maßnahmen zur Betreuung<br />
der Erholungsuchenden und Pflege von Naturerlebnisräumen,<br />
die auf die jeweiligen Freizeit- und Erholungsaktivitäten auszurichten<br />
sind.<br />
2. Verhaltensweisen der Erholungsuchenden<br />
Es entwickeln sich in den letzten Jahren zunehmend und sprunghaft<br />
neue Freizeit- und Erholungsaktivitäten, deren Auswirkungen<br />
mit den bislang angebotenen Ordnungsmaßnahmen nicht ausreichend<br />
ausgeglichen werden können. Surfen, Volkswandern und<br />
Sperling-Festivals nutzen häufig sogar infrastrukturelle Einrichtungen,<br />
die ganz andere Konflikte bereinigen sollten. So können<br />
Ordnungsmaßnahmen dazu beitragen, daß sich andere Konflikte<br />
zwischen Freizeit und Erholung und Naturschutz und Landschaftspflege<br />
verschärfen. Ein Beispiel hier<strong>für</strong> ist die Entwicklung des<br />
Surfsports im Bereich des Königshafens auf der Halbinsel Ellenbogen<br />
in der Gemeinde List/ Sylt. Als jüngste Entwicklung ist in diesem<br />
Zusammenhang das Lenkdrachenfliegen zu erwähnen. Ganze<br />
Küstenabschnitte werden beansprucht. Die Konzentration ergibt<br />
sich zum einen daraus, daß hier eine Art Wettbewerb stattfindet,<br />
und zum anderen daraus, daß dieser Wettbewerb wiederum<br />
zahlreiche Neugierige anzieht.<br />
Zur Lösung solcher neuartigen Konflikte wird notwendiger investiver<br />
Infrastruktur verstärkt geistige Infrastruktur in Form von Führungen,<br />
Animation, Organisation hinzugefügt werden müssen. Wegen<br />
der Interessenidentität sollten auch hier z. B. Naturschutzverbände<br />
und Kurverwaltungen Gemeinschaftskonzepte entwickeln.<br />
3. Rechtslage<br />
Als besonderes Problem, die Zahl der relevanten Wohneinheiten<br />
und damit die Erholungsnachfrage quantitativ zu begrenzen, sind<br />
Wohnungen und Wohnzelte, die hier zwischen Düne und Schutzwall aufgestellt<br />
sind. Der ist aufgrund eines Bebauungsplans eingerichtet worden.<br />
(Foto: Olschowy)<br />
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