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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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zen u. v. a. m. sind seit langem bekannte und erprobte Maßnahmen<br />

zum Schutz von Natur und Landschaft. Sie dienen gleichzeitig dem<br />

Fremdenverkehr, dessen Grundlagen Natur und Landschaft sowie<br />

Klima sind.<br />

Wo liegen nun aber die Gründe <strong>für</strong> offensichtlich noch bestehende<br />

Konfliktsituationen und wie können diese weiter abgebaut werden.<br />

Neben unterschiedlich begründeten Realisierungsdefiziten bei an<br />

sich möglichen Maßnahmen sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:<br />

1. Altlasten<br />

Insbesondere auf den schutzwürdigen Strandwallsystemen an der<br />

Ostseeküste haben sich zu Beginn des Fremdenverkehrsbooms in<br />

den fünziger Jahren vielfältige Nutzungen verfestigt, vor allem<br />

Zelt- und Campingplätze, aber auch feste Freizeitwohnungen,<br />

Schwimmbäder, Parkplätze u. a. Gerade diese Landschaftsteile<br />

aber sind <strong>für</strong> die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

von herausragender Bedeutung, da sie funktionaler Bestandteil<br />

von maritimen Lebensräumen sind. Gleichzeitig sind dies<br />

aber die Landschaftsteile, die den Erholungswert entscheidend<br />

mitbestimmen.<br />

Diese in doppelter Hinsicht störenden Nutzungen genießen Bestandsschutz,<br />

eine Verlagerung ist in vielen Fällen <strong>für</strong> den Naturschutz<br />

und <strong>für</strong> den Fremdenverkehr aber lebensnotwendig. Die<br />

Stagnation im Schleswig-holsteinischen Fremdenverkehr hat gebietsweise<br />

sicherlich ihre Gründe darin, daß erforderliche Natl.Jrund<br />

Freiräume individuell genutzt werden. Die in den vergangenen<br />

Jahren erfolgte Verlagerung der Zelt- und Campingplätze vom<br />

Meeresstrand in rückwärtige Gebiete hat diese Annahme bestätigt.<br />

Wegen der hohen Kosten, die die heute notwendigen Verlagerungen<br />

von Nutzungen aus schutzwürdigen Bereichen auslösen,<br />

müßte diese Aufgabe sicherlich gemeinschaftlich angegangen<br />

werden.<br />

die baurechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des § 34<br />

Baugesetzbuch, zu erwähnen. Zu prüfen wäre hier, ob Baurechtsansprüche<br />

nach § 34 Baugesetzbuch ebenfalls nach einer bestimmten<br />

von der Gemeinde festzulegenden Zeit entfallen können.<br />

4. Ent- und Versorgung<br />

Die Belastung der Küstengewässer mit Nähr- und Schadstoffen ist<br />

ein generelles Problem. Aus dem Bereich Fremdenverkehr spezifische<br />

klärtechnische Probleme sind einerseits bedingt durch einen<br />

sprunghaften Anstieg der Schmutzfracht bei Ferienbeginn und in<br />

Gebieten mit hohem Campinganteil andererseits bedingt durch<br />

vermehrte Abgabe von Chemietoiletten. In beiden Fällen können<br />

die biologischen Reinigungsprozesse in den Kläranlagen erheblich<br />

beeinträchtigt werden. Für Chemietoiletten müßten daher besondere<br />

Beseitigungswege geschaffen werden, <strong>für</strong> andere Störereignisse<br />

sollten den technisch ausgelegten Kläranlagen natürliche<br />

Nachreinigungsmöglichkeiten wie z. B. Reinigungspolder, Überschwemmungsbereiche<br />

zugeordnet werden.<br />

Zur Lösung der bestehenden und zukünftig zu erwartenden Konflikte<br />

zwischen Fremdenverkehr und Naturschutz werden über die<br />

bisherigen Ordnungs- und Entwicklungsmaßnahmen hinaus verstärkt<br />

erforderlich<br />

- zum einen kostenintensive Rück- und Umbaumaßnahmen, die<br />

zu einer Strukturerneuerung in den Fremdenverkehrsgebieten<br />

und Stärkung der natürlichen Grundausstattung führen, sowie<br />

- andererseits arbeitsaufwendige Maßnahmen zur Betreuung<br />

der Erholungsuchenden und Pflege von Naturerlebnisräumen,<br />

die auf die jeweiligen Freizeit- und Erholungsaktivitäten auszurichten<br />

sind.<br />

2. Verhaltensweisen der Erholungsuchenden<br />

Es entwickeln sich in den letzten Jahren zunehmend und sprunghaft<br />

neue Freizeit- und Erholungsaktivitäten, deren Auswirkungen<br />

mit den bislang angebotenen Ordnungsmaßnahmen nicht ausreichend<br />

ausgeglichen werden können. Surfen, Volkswandern und<br />

Sperling-Festivals nutzen häufig sogar infrastrukturelle Einrichtungen,<br />

die ganz andere Konflikte bereinigen sollten. So können<br />

Ordnungsmaßnahmen dazu beitragen, daß sich andere Konflikte<br />

zwischen Freizeit und Erholung und Naturschutz und Landschaftspflege<br />

verschärfen. Ein Beispiel hier<strong>für</strong> ist die Entwicklung des<br />

Surfsports im Bereich des Königshafens auf der Halbinsel Ellenbogen<br />

in der Gemeinde List/ Sylt. Als jüngste Entwicklung ist in diesem<br />

Zusammenhang das Lenkdrachenfliegen zu erwähnen. Ganze<br />

Küstenabschnitte werden beansprucht. Die Konzentration ergibt<br />

sich zum einen daraus, daß hier eine Art Wettbewerb stattfindet,<br />

und zum anderen daraus, daß dieser Wettbewerb wiederum<br />

zahlreiche Neugierige anzieht.<br />

Zur Lösung solcher neuartigen Konflikte wird notwendiger investiver<br />

Infrastruktur verstärkt geistige Infrastruktur in Form von Führungen,<br />

Animation, Organisation hinzugefügt werden müssen. Wegen<br />

der Interessenidentität sollten auch hier z. B. Naturschutzverbände<br />

und Kurverwaltungen Gemeinschaftskonzepte entwickeln.<br />

3. Rechtslage<br />

Als besonderes Problem, die Zahl der relevanten Wohneinheiten<br />

und damit die Erholungsnachfrage quantitativ zu begrenzen, sind<br />

Wohnungen und Wohnzelte, die hier zwischen Düne und Schutzwall aufgestellt<br />

sind. Der ist aufgrund eines Bebauungsplans eingerichtet worden.<br />

(Foto: Olschowy)<br />

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