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Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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te Erholungsnutzungen aus bestimmten Gewässerbereichen<br />

herauszuhalten,<br />

- die Beschränkung und Regelung des Betretungsrechts aus<br />

Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen<br />

oder zur Regelung des Erholungsverkehrs,<br />

- die Regelung des Gewässergemeingebrauchs zum Schutz der<br />

Natur und des Gewässers, wonach beispielsweise Bojenketten<br />

zum Schutz vor Röhrichten errichtet werden können oder das<br />

Bootfahren untersagt werden kann,<br />

- die Öffnung bisher aus privaten Gründen unzugänglicher Seeufer<br />

<strong>für</strong> die Allgemeinheit, wenn dies ökologisch vertretbar ist,<br />

aber auch<br />

- die Festsetzung von Ordnungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

am Wasser, z. B. im Rahmen der örtlichen Landschaftsplanung.<br />

Zur Lenkung von Erholungsnutzungen am und im Wasser kommen<br />

aber auch privatrechtliche Maßnahmen in Frage, wie<br />

- der Ankauf und die Anpachtung von Grundstücken zur Öffnung<br />

bzw. Erschließung von Uferbereichen <strong>für</strong> Erholungszwecke<br />

oder zum Schutz des Ufers sowie<br />

- die Ankündigung von Bojenliegeplätzen oder Bootsstegen, vor<br />

allem in staatlichen Gewässern, wenn dies aus ökologischen<br />

Gründen notwendig ist.<br />

Zur Verwirklichung dieser Maßnahmen sind vor allem die staatlichen<br />

Behörden, Landkreise und Gemeinden aufgerufen. Um den<br />

einzelnen Erholungsuchenden j edoch <strong>für</strong> ein naturschonendes<br />

Verhalten am Gewässer gewinnen zu können, reichen die gegebenen<br />

Möglichkeiten über hoheitliche und privatrechtliche Maßnahmen<br />

allerdings nicht aus. Vielmehr kommt es entscheidend darauf<br />

an, dem Erholungsuchenden die an den Gewässern verfolgten Ziele<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch eine verstärkte<br />

Öffentlichkeitsarbeit verständlich zu machen.<br />

Da ist zum einen das beachtliche Potential der organisierten Erholungsuchenden,<br />

z. B. der Segel-, Surf- oder Kanusportverbände,<br />

die heute bereits von sich aus bemüht sind, durch Fachpublikationen<br />

sowie sonstige Informationsschriften und Faltblätter ihre Mitglieder<br />

zu einem schonenden Umgang mit der Natur anzuhalten. In<br />

diesem Zusammenhang soll nur an die „Zehn goldenen Regeln <strong>für</strong><br />

das Verhalten aller Wassersportler in der Natur" erinnert werden,<br />

die in Zusammenarbeit aller Wassersportverbände herausgegeben<br />

wurden. Derartige Aktivitäten im Sinne freiwilliger Selbstbeschränkungen<br />

sind sehr zu begrüßen.<br />

Der relativ kleinen Gruppe organisierter Erholungsuchenden steht<br />

zum anderen die Masse der übrigen Erholungsuchenden gegenüber,<br />

die in ihrer Freizeit an das Wasser drängt. Dieser Gruppe sind<br />

in Zukunft verstärkt die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten<br />

an den Gewässern verständlich zu machen. Hierzu bieten sich aufklärende<br />

Informationen über notwendige Einschränkungen vor Ort<br />

genau so an, wie gezielte Informationen, z. B. über die verschiedenen<br />

Medien (Verhaltenstips am Wochenende o. ä.), über Merkblätter,<br />

naturkundliche Führungen, Ausstellungen oder Fremdenverkehrsprospekte.<br />

Die durch die Erholungsnutzung am und im Wasser hervorgerufenen<br />

Probleme werden nur dann erfolgversprechend in den Griff zu<br />

bekommen sein, wenn es gelingt, auch den nicht organisierten Erholungsuchenden<br />

<strong>für</strong> die Ziele des Natur- und Artenschutzes zu<br />

sensibilisieren. Hierzu gehört, daß notwendige Nutzungseinschränkungen,<br />

z. B. Betretungsverbote, ansprechend begründet<br />

werden und Abgrenzungen, z. B. Bojenketten oder Beschilderungen,<br />

deutlich im Gelände erkennbar sein müssen. Sport- und Naturschutzvereine,<br />

aber auch die Gemeinden vor Ort, können bei<br />

dieser Aufgabe wichtige Multiplikatorenfunktionen übernehmen.<br />

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