Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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te Erholungsnutzungen aus bestimmten Gewässerbereichen<br />
herauszuhalten,<br />
- die Beschränkung und Regelung des Betretungsrechts aus<br />
Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen<br />
oder zur Regelung des Erholungsverkehrs,<br />
- die Regelung des Gewässergemeingebrauchs zum Schutz der<br />
Natur und des Gewässers, wonach beispielsweise Bojenketten<br />
zum Schutz vor Röhrichten errichtet werden können oder das<br />
Bootfahren untersagt werden kann,<br />
- die Öffnung bisher aus privaten Gründen unzugänglicher Seeufer<br />
<strong>für</strong> die Allgemeinheit, wenn dies ökologisch vertretbar ist,<br />
aber auch<br />
- die Festsetzung von Ordnungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
am Wasser, z. B. im Rahmen der örtlichen Landschaftsplanung.<br />
Zur Lenkung von Erholungsnutzungen am und im Wasser kommen<br />
aber auch privatrechtliche Maßnahmen in Frage, wie<br />
- der Ankauf und die Anpachtung von Grundstücken zur Öffnung<br />
bzw. Erschließung von Uferbereichen <strong>für</strong> Erholungszwecke<br />
oder zum Schutz des Ufers sowie<br />
- die Ankündigung von Bojenliegeplätzen oder Bootsstegen, vor<br />
allem in staatlichen Gewässern, wenn dies aus ökologischen<br />
Gründen notwendig ist.<br />
Zur Verwirklichung dieser Maßnahmen sind vor allem die staatlichen<br />
Behörden, Landkreise und Gemeinden aufgerufen. Um den<br />
einzelnen Erholungsuchenden j edoch <strong>für</strong> ein naturschonendes<br />
Verhalten am Gewässer gewinnen zu können, reichen die gegebenen<br />
Möglichkeiten über hoheitliche und privatrechtliche Maßnahmen<br />
allerdings nicht aus. Vielmehr kommt es entscheidend darauf<br />
an, dem Erholungsuchenden die an den Gewässern verfolgten Ziele<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch eine verstärkte<br />
Öffentlichkeitsarbeit verständlich zu machen.<br />
Da ist zum einen das beachtliche Potential der organisierten Erholungsuchenden,<br />
z. B. der Segel-, Surf- oder Kanusportverbände,<br />
die heute bereits von sich aus bemüht sind, durch Fachpublikationen<br />
sowie sonstige Informationsschriften und Faltblätter ihre Mitglieder<br />
zu einem schonenden Umgang mit der Natur anzuhalten. In<br />
diesem Zusammenhang soll nur an die „Zehn goldenen Regeln <strong>für</strong><br />
das Verhalten aller Wassersportler in der Natur" erinnert werden,<br />
die in Zusammenarbeit aller Wassersportverbände herausgegeben<br />
wurden. Derartige Aktivitäten im Sinne freiwilliger Selbstbeschränkungen<br />
sind sehr zu begrüßen.<br />
Der relativ kleinen Gruppe organisierter Erholungsuchenden steht<br />
zum anderen die Masse der übrigen Erholungsuchenden gegenüber,<br />
die in ihrer Freizeit an das Wasser drängt. Dieser Gruppe sind<br />
in Zukunft verstärkt die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten<br />
an den Gewässern verständlich zu machen. Hierzu bieten sich aufklärende<br />
Informationen über notwendige Einschränkungen vor Ort<br />
genau so an, wie gezielte Informationen, z. B. über die verschiedenen<br />
Medien (Verhaltenstips am Wochenende o. ä.), über Merkblätter,<br />
naturkundliche Führungen, Ausstellungen oder Fremdenverkehrsprospekte.<br />
Die durch die Erholungsnutzung am und im Wasser hervorgerufenen<br />
Probleme werden nur dann erfolgversprechend in den Griff zu<br />
bekommen sein, wenn es gelingt, auch den nicht organisierten Erholungsuchenden<br />
<strong>für</strong> die Ziele des Natur- und Artenschutzes zu<br />
sensibilisieren. Hierzu gehört, daß notwendige Nutzungseinschränkungen,<br />
z. B. Betretungsverbote, ansprechend begründet<br />
werden und Abgrenzungen, z. B. Bojenketten oder Beschilderungen,<br />
deutlich im Gelände erkennbar sein müssen. Sport- und Naturschutzvereine,<br />
aber auch die Gemeinden vor Ort, können bei<br />
dieser Aufgabe wichtige Multiplikatorenfunktionen übernehmen.<br />
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