Scan (50 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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nachzugehen, mehr und mehr von der Erhaltung ausreichender<br />
Umweltqualität abhängt. Hier ist die Informationsarbeit<br />
zu intensivieren.<br />
- Initiieren von Plänen und Programmen <strong>für</strong> Freizeit, Sport und<br />
Fremdenverkehr, die im Rahmen der Landschaftsplanung behandelt<br />
werden können. Die Freizeit- und Sportplanung ist im<br />
Defizit. Die Natursportarten seien vergessen worden, sagen die<br />
Betroffenen und in der Tat fehlen in fast allen Bundesländern<br />
übergeordnete Potential- und Bestandserhebungen und Bedarfspläne.<br />
Somit setzt die Initiative <strong>für</strong> Freizeit und Sport auf<br />
der lokalen, <strong>für</strong> die Landschaftsplanung nur begrenzt beeinflußbaren<br />
Ebene ein.<br />
- Flächendeckende Planung anstreben. Nur auf diese Weise lassen<br />
sich Potentiale, Vernetzungen von Einrichtungen, linienartige<br />
Sportgelegenheiten (Wasserwanderwege) und naturräum<br />
Jich bedingt dispersiv verteilte Einrichtungen erfassen und einander<br />
sinnvoll zuordnen.<br />
- Erholungsvorsorge nicht vernachlässigen. Bei anhaltender<br />
Personal- und Finanzmittelknappheit im Naturschutz, aber<br />
gleichzeitiger Verstärkung der Wahrnehmung von Arten- und<br />
Biotopschutzaufgaben gerät die Erholungsvorsorge praktisch<br />
ins Hintertreffen. Zusätzlich zur materiellen Reduzierung geschieht<br />
eine Reduzierung der Vorsorgemöglichkeiten, falls das<br />
Bundesnaturschutzgesetz nach dem vorliegenden Entwurf novelliert<br />
werden sollte. Mit dem Wegfall des bisherigen Gesetzesauftrags<br />
zur 'Gestaltung' der Landschaft <strong>für</strong> Erholung würde<br />
zwar einerseits gesetzlich nachvollzogen, was sich in der Praxis<br />
einiger Bundesländer ohnehin schon anbahnt. Es hätte aber<br />
andererseits auch zur Folge, daß Erholung und Freizeit zunehmend<br />
mehr über restriktive Maßnahmen, insbesondere des Gebietsschutzes,<br />
kanalisiert werden müßten. Abgesehen davon,<br />
daß solches vorgehen die erfolgversprechende Strategie von<br />
'Kooperation, Einsicht und Freiwilligkeit' in Frage stellt, ist abJ<br />
sehbar, daß eine Restriktionsstrategie allenfalls auf einem relativ<br />
kleinen Flächenanteil des Bundesgebiets greifen kann und<br />
auch durch Eingriffsregelung und UVP-Gesetz nur bedingt<br />
steuerbar ist, während sich auf der überwiegenden Fläche Freizeiteinrichtungen<br />
und-strukturen an den Zielen und Konzepten<br />
der Landschaftspflege vorbei entwickeln werden.<br />
5 Zusammenfassung<br />
Die Bildung von Schwerpunkten <strong>für</strong> Freizeiteinrichtungen ist ein<br />
Teil eines komplexen Systems zur räumlichen und strukturellen<br />
Ordnung von Ansprüchen an die Erholungslandschaft. „Freizeitschwerpunkt"<br />
ist ein nicht einheitlich definierter, spezifizierter und<br />
quantifizierter Begriff, der planerisch vielfältig eingesetzt wird, oftmals<br />
aber nicht zur Bezeichnung eines Zustandes, sondern einer<br />
Entwicklungsrichtung. Als 'Konzentrationsstrategie' insbesondere<br />
<strong>für</strong> Einrichtungen des primären Bedarfs, aber auch als Mittel zur<br />
großräumigen Zonierung ist sie grundsätzlich richtig, sofern sie<br />
nicht undifferenziert angewandt wird. Die Bildung von Schwerpunkten<br />
kann zur verträglicheren Nutzung von Natur und Landschaft<br />
im Sinne des Arten-, Biotop- und Bodenschutzes, der Erholungsvorsorge<br />
u.a.m. beitragen, sie kann aber keine UVP ersetzen,<br />
sondern nur Planungsalternativen aufzeigen. Es gibt auch Fälle, in<br />
denen die disperse Verteilung angemessener ist. Hinweise hierzu<br />
geben die voranstehenden Ausführungen, indem einige Aspekte<br />
zum Für und Wider der Bildung von Schwerpunkten aufgelistet<br />
werden. Zu beachten ist, daß mit der Ökonomisierung und Kommerzialisierung<br />
der Freizeit deren endogene Konzentrationsenergie<br />
zu unerwünschten, weil überdimensionierten Schwerpunkten<br />
und großräumigen Verdichtungen führen kann, weshalb präventiv<br />
in Leitlinien und Qualitätszielen Grenzen festgelegt werden müssen.<br />
Es besteht die Gefahr, daß die beabsichtigte Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
den bisherigen Handlungsspielraum<br />
vorsorgender Planung <strong>für</strong>die Erholung einengt, wenn zukünftig anstelle<br />
der 'Gestaltung' <strong>für</strong> Erholung die mehr restriktive 'Erhaltung'<br />
zum gesetzlichen Auftrag wird. Es ist eine bekannte Tatsache, daß<br />
die Ausformung von Erholungs- und Freizeit(infra)strukturen von<br />
privaten und lokalen Initiativen ausgeht, die auf Freiwilligkeit basieren<br />
und mehr durch Förderung, Beratung, Angebotsplanung gelenkt<br />
und durch Auflagen lediglich begrenzt werden sollten.<br />
Literatur<br />
BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FOR<br />
STEN (BML) (1986) - Konfliktlösung Naturschutz - Erholung. - Landwirtschaftsverlag<br />
Hiltrup. H. 318, Münster.<br />
COUNTRYSIDE COMMISSION; SPORTS COUNCIL (1986) - Access to the<br />
countryside for recreation and sport. - Cheltenham and London.<br />
FICHTNER, U„ MICHNA, R. (1987) - Freizeitparks. Allgemeine Züge eines<br />
modernen Freizeitangebotes, vertieft am Beispiel Europapark in Rust/<br />
Baden. - Vertrieb: Europapark.<br />
HOFER, D.; SCHULZ, W. (1989) - Bedarfsermittlung <strong>für</strong> die lnfrastrukturausstattung<br />
von Erholungslandschaften. - Wildbiologische Gesellschaft<br />
München e.V. - Forschungsauftrag des Bundesministers <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit.<br />
RINGLER, A. (1987) - Erfahrungen mit dem Betretensrecht. - Aus der Sicht<br />
des Pflanzenartenschutzes-. <strong>Deutscher</strong> Alpenverein. München.<br />
ROMEISS-STRACKE, F.; SCHAWO, D. u. F. (1982) - Analyse und Kritik der<br />
regionalen Freizeitplanung. - AAL, Hannover<br />
ROMEISS-STRACKE (1987)-Freizeitnachfrage - Naturbedürfnis - Siedlungsstruktur.<br />
- Landwirtschaftsverlag Hiltrup, Münster.<br />
SCHEMEL, H. J.; SCHARPF, H.; HARFST, W. (1987)- Landschaftserhaltung<br />
durch Tourismus - Touristisch motivierte Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Neuanlage naturnaher Landschaftsteile. - Texte 12/ 87<br />
des Umweltbundesamtes.<br />
SCHEMEL, H. J. (1988) - Tourismus und Landschaftserhaltung. Eine Planungshilfe<br />
<strong>für</strong> Ferienorte mit praktischen Beispielen. - ADAC, München.<br />
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