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6.1.1. Synthesebericht Projektänderungen Tunnelbauwerke

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S10 Mühlviertler Schnellstraße<br />

<strong>Synthesebericht</strong><br />

Unterweitersdorf – Freistadt Nord Berichtsdatum: 07.12.2011<br />

2.2.5 Projektänderung 5, Bestehende Pannenbucht (PB) Weströhre mit EN-Raum<br />

und Schleuse<br />

2.2.5.1 Beschreibung und Begründung der Projektänderung<br />

Gemäß RVS 09.01.24 ist in einem Tunnel mit RV die Pannenbucht entsprechend<br />

Abbildung 1 auszubilden. Der bestehende Tunnel Neumarkt wird zurzeit im GV<br />

betrieben, und hat daher eine beidseitige Pannenbucht mit einer lichten Länge<br />

zwischen den Stirnwänden von 40,40m.<br />

Die bestehende Pannenbucht für den Richtungsverkehr RVS- konform umzubauen<br />

wäre mit enormen zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden gewesen<br />

(kompletter Abbruch bestehender Tunnelblöcke, Nachprofilierung und Sicherung,<br />

Neubau von Pannenbuchtblöcken mit an den Bestand angepasster Geometrie,<br />

Abtrennung der bestehenden Pannenbucht auf der Seite des Überholfahrstreifens mit<br />

Stahlblech oder zubetonieren des Überprofils und dgl.), so dass in Abstimmung mit<br />

der ÖBA E&M (Herr Marach) und der ASFINAG PL darauf verzichtet wurde.<br />

Um in der bestehenden Pannenbucht den in der RVS 09.01.24, Ausgabe 1.<br />

September 2009 geforderten EN-Raum verwirklichen zu können, wurde dieser -<br />

ebenfalls in Abstimmung mit der ÖBA E&M (Herr Marach) und der ASFINAG PL - in<br />

die bestehende Pannenbucht auf der Seite des Überholfahrstreifens eingeplant.<br />

2.2.5.2 Verweis auf Einreichunterlagen<br />

Nähere Beschreibungen und Plandarstellungen siehe folgende Einlagen:<br />

Einlage 6.3.1 Technischer Bericht, Kapitel 6.6<br />

Einlage 6.3.21 Grundriß Pannenbucht West- und Ostöhre und EQ 24 (vormals EQ<br />

04)<br />

2.2.6 Projektänderung 6, Mindestabstand der Abschottungstrennwand vom EQ zum<br />

Tunnelulm<br />

2.2.6.1 Beschreibung und Begründung der Projektänderung<br />

Im Einreichprojekt betrug der Abstand der Abschottungstrennwand in der Achse<br />

Querschlag EQ 24 (vormals EQ 04) mit den beiden Fluchttüren (lichter Durchgang<br />

1,02/2,20m) T30 und dem Fluchttor (lichter Durchgang 3,60/4,00m) zum Tunnelulm<br />

der Oströhre ca. 2,00 m. Diese Ausführung war zum Zeitpunkt der Einreichung noch<br />

zulässig.<br />

Die seit 1. September 2009 gültige RVS 09.01.24 - welche die Ausgabe vom 1. Juli<br />

2002, Zl. 300.041/34-III/1/02. ersetzt - fordert bei einseitig angeordneten PB mit<br />

Einbindung eines EQ mit zwei Abschüssen, dass zwischen der Tunnellaibung der<br />

Hauptröhre und dem Abschluß ein Abstand von 7,00 m vorhanden sein muß (siehe<br />

Abbildung 2). Diese Forderung wird bei der Überarbeitung der UVE Unterlagen<br />

umgesetzt.<br />

Verfasser: M01-M08 Seite 71 von 213<br />

6_1_01_<strong>Synthesebericht</strong>-Tunnel.doc

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